Zusatzscheinwerfer an der VT1100C2 - Wie schalten?

  • Hallo zusammen,

    ich bin aktuell dabei an meiner kürzlich erworbenen VT1100C2 ACE Bj.97 die ein oder andere "Schwachstelle" hinsichtlich TÜV zu korrigieren.


    Bei folgender Frage geht es mir um die Zusatzscheinwerfer. Diese sind links und rechts des Hauptscheinwerfers montiert und besitzen auf der Oberseite dein kleines blaues Fernlichtsymbol.

    Geschaltet sind diese auch als Fernlicht. In der Stellung "Fernlicht" leuchtet sowohl der Hauptscheinwerfer, als auch die beiden Zusatzscheinwerfer. Ich habe jetzt schon gelesen, dass dies so nicht erlaubt ist.

    (Fernlicht maximal 2 Lampen..... Abstand max 200mm....)


    Was würdet ihr mir vorschlagen hier zu tun? Soll ich die Zusatzscheinwerfer getrennt schaltbar machen? Nur als was sind diese dann zu deklarieren?

    Andererseits wurden genau mit dieser Konfiguration schon viele Hauptuntersuchungen erfolgreich bestanden. Beim TÜV vor 10 Jahren war steht der Hinweis im TÜV-Bericht "Mängel 403 - Fernlicht Schaltung für Zusatzscheinwerfer beachten".


    Viele Grüße

    Dominik

    :0018: VT 1100 C2 ACE Bj.97

  • Wenn die Zusatzscheinwerfer als Fernlicht zugelassen sind, dann ist vor allem die Referenzzahl wichtig.
    Auf deinem originalen Scheinwerfer steht eine Zahl in der nähe des e-Prüfzeichens.
    Diese Zahl + die Referenzzahl des linken + die Referenzzahl des rechten Scheinwerfers darf 100 nicht übersteigen.


    Der andere Punkt ist die Anzahl der Fernlichter. Beim Auto 4, beim Einspurfahrzeug 2.

    Du müsstest also ein zusätzliches Fernlicht entfernen.

    Der Haken daran ist aber das Erscheinungsbild.
    Bei Dunkelheit muss das Fahrzeug vom Gegenverkehr sofort als Einspurfahrzeug erkennbar sein.
    Deswegen die 200mm Abstand.


    Wenn es im Bericht hieß: "Schaltung beachten", dann sind/waren die zusätzlichen Leuchten wahrscheinlich einzeln schaltbar.

    Das ist nicht zulässig.

    Zusätzliches Fernlicht muss über den originalen Fernlicht-Schalter mit geschaltet werden.

    Also wenn das "normale" Fernlicht angeht, müssen die zusätzlichen mit angehen,

    wenn das "normale" Fernlicht ausgeschaltet wird müssen die zusätzlichen auch mit ausgehen.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Hallo,

    am einfachsten dürfte es sein im Scheinwerfer den Glühwendel vom Fernlicht abzuklemmen. Damit bist du TüV-seitig auf der sicheren Seite. Es ist richtig, dass du entweder 2 x Fern- oder 2 x Ablendlicht oder je 1 x Fern- und 1 x Abblendlicht oder 2 x Nebelscheinwerfer verwenden darfst.

  • Abstand max 200mm....

    Dann frage ich mich aber, was mir da in der Saison gefühlt 3x täglich an Chopperstühlen mit diesen ewig breiten Auslegern mit Zusatzscheinwerfern auf der Straße entgegenkommt?

  • Hallo,

    am einfachsten dürfte es sein im Scheinwerfer den Glühwendel vom Fernlicht abzuklemmen. Damit bist du TüV-seitig auf der sicheren Seite. Es ist richtig, dass du entweder 2 x Fern- oder 2 x Ablendlicht oder je 1 x Fern- und 1 x Abblendlicht oder 2 x Nebelscheinwerfer verwenden darfst.

    Guten Morgen,


    danke für euere Antworten!

    Das mit dem Abklemmen vom Fernlicht im Hauptscheinwerfer hatte ich auch schon überlegt. Dann hätte ich allerdings zwei Scheinwerfer, die etwas mehr als 200mm auseinander sind, was ja auch wieder nicht korrekt wäre.


    pasted-from-clipboard.png



    Könnte ich einfach einen der beiden Zusatzscheinwerfer stilllegen?
    Wäre dann quasi nur eine Attrappe für das Erscheinungsbild.
    --> nur zwei Fernlichter
    -->Abstand unter 200mm


    Viele Grüße

    Dominik

    :0018: VT 1100 C2 ACE Bj.97

  • Dann frage ich mich aber, was mir da in der Saison gefühlt 3x täglich an Chopperstühlen mit diesen ewig breiten Auslegern mit Zusatzscheinwerfern auf der Straße entgegenkommt?

    Das sind dann Nebelscheinwerfer. ;)

    Da gibt´s andere Anbauvorschriften.

    Die dürfen dann aber eigentlich nur bei schlechter Sicht benutzt werden... ;)


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Könnte ich einfach einen der beiden Zusatzscheinwerfer stilllegen?
    Wäre dann quasi nur eine Attrappe für das Erscheinungsbild.
    --> nur zwei Fernlichter
    -->Abstand unter 200mm

    Da solltest du mal mit deinem Prüfer reden. :gruebelx:

    Bei meiner 125er NSR waren in beiden Scheinwerfern Fern- und Abblendlicht.

    Bei der PC37 war das aufgrund des Abstands zueinander nicht legal.
    Da war dann ein Scheinwerfer für das Abblendlicht und der zweite wurde bei Fernlicht dazu geschaltet.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • :wink1:

    ... nur eine Attrappe für das Erscheinungsbild.

    Scheinwerfer-Attrappen sind nicht zulässig - was aussieht wie Scheinwerfer muss auch leuchten können.

    Ausserdem wäre Haupt- und ein Zusatzscheinwerfer unsymmetrisch - ist streng genommen genausowenig zulässig wie Abstand über 200 Millimeter (hat bei meinem Ölbrenner aber in ca, 20 Jahren auch nur einmal ein Prüfer für erwähnennswert gefunden - Plakette trotzdem erteilt).


    Leg einfach das Fernlicht im Hauptscheinwerfer still - wenn der Prüfer tatsächlich nachmisst und das bemängelt, such Dir 'nen anderen Prüfer :D






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • :wink1:

    Scheinwerfer-Attrappen sind nicht zulässig - was aussieht wie Scheinwerfer muss auch leuchten können.

    :goodp:

    Das hatte ich vergessen...was montiert ist muss bei der HU auch funktionieren.

    Deswegen hat mein Gelände-Zusatzscheinwerfer an der Enduro während der HU

    (und Fahrten auf öffentlichen Straßen) eine Abdeckung drüber.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Dann werde ich wohl den Fernlichtwedel beim Hauptscheinwerfer zumindest zeitweise deaktivieren ;-)


    Allerdings fällt mir da noch was ein:

    Während die zwei Fernlichter leuchten, darf ja das Abblendlicht weiterhin im Hauptscheinwerfer aktiv sein. Müsste dazu im Hauptscheinwerfer nur am Anschluss für das Abblendlicht noch das Kabel vom Fernlicht aufsetzen. Noch ne Sperrdiode dazwischen schalten, damit beim Benutzen des Abblendlichtes dann nicht die Zusatzscheinwerfer leuchten.

    :0018: VT 1100 C2 ACE Bj.97

  • :wink1:

    Während die zwei Fernlichter leuchten, darf ja das Abblendlicht weiterhin im Hauptscheinwerfer aktiv sein.

    :nono: max. 2 Scheinwerfer!

    Das Abblendlicht darf weiterleuchten, wenn Du einen separaten Fernscheinwerfer hast.

    Das "Standlicht" im Hauptscheinwerfer muss aber weiterhin aktiv sein. So ist das auch bei meinem Tourer geschaltet - Fernlicht nur die beiden separaten, dabei im "großen" nur das Standlicht.

    Schalter für Flutlicht ist aber vorhanden :D






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
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  • Das "Standlicht" im Hauptscheinwerfer muss aber weiterhin aktiv sein.

    So würde ich das auch machen.
    Abblendlicht mit Standlicht im Hauptscheinwerfer,

    bei Fernlicht geht das Abblendlicht in der Mitte aus, die beiden äußeren machen Fernlicht und in der Mitte funzelt das Standlicht weiter.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • OK.. dann werde ich das so machen. Ich danke Euch allen für die Antworten. Hat mir sehr geholfen....

    Viele Grüße

    Dominik

    :0018: VT 1100 C2 ACE Bj.97