Tüv will hinten 130 reifen, trotz 140 Reifengutachten

  • Mein TÜV besteht trotz Reifenfreigabe für die pc23 vom Reifenhersteller hinten auf 130 große reifen, aber ich finde nur 140 große.


    Die meinten Reifenfreigaben sind ungültig, das was im Fahrzeugschein steht ist bindend.

  • Ja, ist ist schon ein paar Jahre so.

    Die Reifenfreigaben sind für ungültig erklärt worden.


    Wenn du eine Reifenbindung hast, muss jedes neue Profil eingetragen werden. Hast du keine, dann reicht es wenn die Reifengröße passt.

    Dein 140er kannst du per Einzelabnahme eintragen lassen .


    Edit;: falls ich richtig nachgeschaut habe, dann hat erst die PC 25 eine Reifenbindung. Die PC 23 nicht.

    Musst du Mal nachgucken was genau in deinem Papieren steht.

    Mitglied 221 im Bol d'or Club e.V.
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  • Jein,

    für Reifen die vor 2020 produziert wurden, gilt im Rahmen einer Übergangsregelung, die sonst nicht mehr gültige Reifenherstellerfreigabe, auch mit anderen Dimension als vom Fahrzeughersteller, noch bis 2025.



    Normalerweise ist aber gegen Gebühr eine sonst erforderliche Begutachtung (Eintragung) mit einer der alten Freigaben und einem neueren Reifen mit anderer Dimension eigentlich problemlos möglich.

  • Edit;: falls ich richtig nachgeschaut habe, dann hat erst die PC 25 eine Reifenbindung. Die PC 23 nicht.

    Reifenbindung sollte die PC23 nicht haben...aber es steht der 130er im Schein.
    Deswegen gibt´s keine Plakette.


    Aber wie Karsten schon schreibt:

    Mit der alten Freigabe einfach eine Einzelabnahme machen lassen. :wink1:


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • :wink1:

    ... einfach eine Einzelabnahme ...

    Geht heute nicht immer so einfach.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Ende letzten Jahres habe ich bei einem noch dazu Importmodell, für die strenggenommen die Reifenfreigaben ja nie gültig waren, keine Probleme gehabt. (auf den Freigaben stand sinngemäß , daß sich die Freigaben nur auf ein "deutsches Modell" beziehen.)

    Das muß ja nichts heißen und es kann auch sein, daß Hessen mit seiner Bündelungsbehörde und auch Hamburg mit den "Dampfkesselprüfern" da wieder mal eigenes Süppchen kochen..

  • Joh, diese Profil-Bindungen sind doof - sowas gibt es doch m. E. bei Autos auch gar nicht . . . oder ?

    Ich habe bei meiner RC03 bei der Abnahme der Speichenräder die Bindung austragen lassen.

    Das Reifenpaar muß nur die definierte Größe haben, nur von einem Hersteller und von einem Typ sein.

    Da kommt man dann doch ganz gut mit klar . . .


    Freue mich schon auf die Saison ( meine 49. [ ! ] dann )


    Viele Grüße aus Kölle,


    Uwe

  • Ende letzten Jahres habe ich bei einem noch dazu Importmodell, für die strenggenommen die Reifenfreigaben ja nie gültig waren,

    Dir Frage ist hier:

    Woher importiert?


    Der Knackpunkt ist was im Schein steht...
    Zulassung nach nationalem (deutschem) Recht oder nach EU-Recht.


    Wenn das Fahrzeug nach nationalem Recht zugelassen wurde, dann muss jede Reifen Änderung eingetragen werden.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Es ist halt eine alte Kiste und die Erstzulasung des anfangs nur als Grauimport erhältlichen NC30 Japanmodells erfolgte in 1989 zu den damals gültigen Bedingungen, mit den lustigen Angaben zu den Scheinwerfern ohne Prüfschlange/E-Nummern mit (damals wohl nur geschätzter) "in etwa" Wirkung.

    Hier zum Vergleich das silberne Japanmodell für das die Freigabe eigentlich nie galt und daneben das seitens des Fahrwerks "ähnliche" deutsche Modell. Übrigens ist auch die HRC farbene im Typschlüssel genullt und diese beiden Kisten sind sonst original.

    auf dem Hof.JPG

  • Kann man die 130 reifen für hinten austragen und dafür 140 eintragen lassen?


    Weil es ja keine 130 mehr gibt und beim nächsten Reifenwechsel falls der Hersteller solch einen reifen nicht mehr produziert, das man einfach einen anderen Hersteller wählen kann?

  • :wink1:


    Austragen ist nicht nötig - wenn Du eine Einzelabnahme machen lässt und de raaS Dir bescheinigt "auch zulässig: hinten 140/...", reicht das. Ob der aaS diese Größe ohne Fabrikatsbindung oder Reifentyp-Bindung zulässt, hängt unter anderem vom Freiraum rund um den Reifen ab.

    Bei meinen CMs haben 4 Stück die Eintragung explizit nur für den BT45 hinten in 130/90-16, weil wenig Freiraum bleibt und ein 130er anderer Sorte noch ein paar Millimeter breiter sein könnte - die fünfte hat 120/90-16 eingetragen ohne Bindung an Reifentyp pder -hersteller, da darf ich alles in der Größe fahren.


    Bleibt Dir nur, 'nen sachverständigen Sachverständigen zu suchen und mit ihm zu besprechen, ob er den 140er ohne Bindung eintragen mag.


    Oder motorradreifendirekt in Österreich - die haben laut Webseite den Roadrider MKII in 130/80-17 am Lager :nixweiss:






    :wavey:

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    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Austragungen sind zB eigentlich nur nötig/üblich, wenn bei einer erheblichen Umfangsänderung eine anpassende Tachoangleichung oder Sekundärübersetzung vorgenommen werden mußte.

  • Wie prüft ein TüV-Prüfer ob das betreffende Motorrad sicher fährt? Macht man ausser einer Sichtprüfung auch Hochgeschwindigkeitsfahrten?

    Heidenau hat bestimmt soche "alten" Größen

  • :wink1:


    Im "schlimmsten" Fall fährt ein Rennstrecken-erprobter Prüfingenieur damit auf eine spezielle Teststrecke (z. B. bei Opel in Rüsselsheim). Kosten im mittleren dreistelligen Bereich :o

    Wegen der Fahrwerks- und Reifenänderungen an meinem Scrambler hat der aaS tatsächlich eine recht ausgiebige Testfahrt im Umfeld der Prüfstelle gemacht, inkl. Höchstgeschwindigkeitstest auf der Autobahn (passende Autobahn zu finden, ist nicht wirklich ein Problem bei eingetragenen 140, die der Bock aber nicht erreicht :roll1:). Als ich anfragte wegen Umrüstung auf 18"-Hinterrad (etwas schmaler als original), wollte er das nur mit der Teststrecken-Nummer machen ...






    :wavey:

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    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Wenn's wirklich mal nötig sein sollte, dann will ich die Kiste schon mal "schnell" fahren. Das mach ich hier in der Gegend in der Regel auf einer Schnellstraße, auf der ist nicht sehr viel Verkehr, da kann man schonmal ne Weile am Kabel ziehen.
    Das hat natürlich wenig mit nem echten Reifentest zu tun, bei dem jemand, der im Gegensatz zu mir vernünftig fahren kann, ein vorgegebenes Streckenprofil abfährt. Aber so hab ich zumindest schon mal ausgeschlossen, dass die Fuhre oberhalb von normaler Landstraßengeschwindigkeit irgendwie bockig wird.
    Kann aber auch jeden Kollegen verstehen, der das ablehnt.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?