Lästige Reifenfreigaben CBR 1000F SC24

  • Hallo zusammen,

    Hat jemand irgendein Dokument (Kopie Fahrzeugschein, Brief, o.ä.) rumliegen, in dem die Eintragung der Reifendimension

    Vorne 120/70 ZR 17 M/C (58W) TL

    Hinten 180/55 ZR 17 M/C (73W) TL

    eingetragen ist?

    Brauche das um meine Reifen weiterin fahren zu können.

    Viele Grüße

    Max

  • Wie kann dir die Eintragung bei einem anderen Fahrzeug weiterhelfen?

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Als Bescheinigung der Eintragung für einen anderen Prüfer.Bei uns ist ein Prüfer, der es bescheinigen würde, wenn er sehen kann, dass es bereits eingetragen wurde.

  • Als Bescheinigung der Eintragung für einen anderen Prüfer.Bei uns ist ein Prüfer, der es bescheinigen würde, wenn er sehen kann, dass es bereits eingetragen wurde.

    Wenn das der Prüfer Deines Vertrauens ist, solltest du den dringend wechseln.


    Gibt's für deine Reifen (genau dein Fabrikat) keine Freigabe/Serviceinformation? Wie alt sind die Reifen? Ist das Motorrad irgendwie verändert?

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Wenn ich richtig geguckt habe, dann hat die SC24 hinten einen 170er Reifen in Serie drauf.

    Bei den alten Freigaben könnte man auch einen 180er aufziehen, so steht das auch in verschiedenen Serviceblättern. ☺️

    Mitglied 221 im Bol d'or Club e.V.
    Turtle-Hilfe
    "Monty Burns" made by Terpi :)

  • Ja, das stimmt alles, nur sind diese Herstellerfreigaben nicht mehr gültig. Und wenn ich den gleichen Reifen weiter fahren möchte, muss eine Begutachtung nach § 21 gemäß § 19 (2) StVZO stattfinden.


    Zitat:
    Motorräder mit EU-Typgenehmigungen entsprechen der Mehrheit aller Krafträder, die ab dem Baujahr 2000 in Verkehr kamen. Hier lassen sich drei verschiedene Fälle unterscheiden bezüglich der Reifenfreigabe: Motorrad mit gleicher Reifengröße, jedoch ein anderer Hersteller Motorrad mit geänderten Reifendimensionen innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen Veränderte Reifengröße oder andere Reifenbauart Handelt es sich um eine gleiche Reifengröße, jedoch einen anderen Hersteller, so ist die Umrüstung problemlos möglich und die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Ebenso ist keine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung erforderlich. Dies geht aus Verkehrsblatt 15/2019 Nr. 90 hervor. Geht es um eine geänderte Reifengröße, die jedoch innerhalb der ursprünglich eingetragenen Dimensionen liegt, ist die Änderung ebenso ohne weitere Hürden zulässig. Dies setzt jedoch voraus, dass bereits bei der Fahrzeug-Homologation mehrere verschiedene Reifengrößen eingetragen wurden. Die neuen Reifendimensionen müssen dabei innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung oder im COC-Papier genannten Größen liegen. Handelt es sich um eine abweichende Reifengröße oder -bauart, liegt eine Änderung des Fahrzeugs vor. Dies kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Wenn das Motorrad davon abgesehen einem genehmigten Zustand entspricht, so ist eine erneute Begutachtung nach § 21 gemäß § 19 (2) StVZO vorgesehen. Im Anschluss an einen Umbau ist eine solche erneute Begutachtung im Sinne der Reifenfreigabe erforderlich.

  • Klar sind die nicht mehr gültig, aber sie dienen dem Sachverständigen als Grundlage für die Eintragung,


    ich habe das Gefühl, dass dein Sachverständiger keine Lust oder keine Ahnung hat :nixweiss:


    Screenshot Bridgestone.jpg


    da steht doch alles..
    Und das kann der Sachverständige auch auf andere Reifenmarken anwenden


    Vielleicht sagt der Alrik noch was dazu, der macht das ja auch :wink1:

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  • Also ich war beim TÜV und die wollten das nur über dies komplette Gutachten machen, welches "den ganzen Tag" dauert. Möchte nicht wissen, was das ksoten soll.

    Der andere Typ war bei ATU und der sagte mir, dass er es eintragen kann, wenn er ein Gutachten als Vorlage, oder halt eine Eintragung "zum Abschreiben" hätte.

    Ich weiß, dass das total lächerlich ist, aber wenn man an den falschen Kontrolletti gerät, wird es böse.

  • ...

    ich habe das Gefühl, dass dein Sachverständiger keine Lust oder keine Ahnung hat :nixweiss:

    ...


    Oder keine Kompetenz ...
    Ich habe das Gefühl, die Prüforganisationen haben für den einfachen Endkunden keine Sachverständigen mehr im Einsatz, sondern nur Prüfer, die ein Gutachten lesen und die Richtigkeit bescheinigen können. Selbstständig etwas begutachten und für technisch unbedenklich erklären und dafür unterschreiben kann/darf/will da anscheinend keiner mehr.

    Sehr bedauerliche Entwicklung.

  • Wie gut, dass du das abschließend beurteilen kannst.

    Vielleicht sagt der Alrik noch was dazu, der macht das ja auch :wink1:

    Hab's versucht, reicht.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Wie gut, dass du das abschließend beurteilen kannst.


    Meinst du mich?
    Ich habe meine Eindrücke geschildert und das auch so formuliert.
    Eine abschließende Beurteilung sieht anders aus.