CB250K / CB350K ABE / Typengenehmigung

  • Hallo allerseits,


    letzte Woche habe ich eine HU an meiner CB250 (B4) beim TÜV-Süd gemacht.

    Mit dem TÜV-Prüfer unterhielt ich mich kurz und fragte auch nach der ABE / Typgenehmigung (welche als PDF in Flensburg digital hinterlegt ist) nach - auch um gewisse Informationen über die Original-Vergaser-Bestückung zu bekommen.

    Bei meinen anderen Motos (XS650B und Z200, beide 1970er Baujahre) kenne ich die ABEs bereits, und in denen ist weitgehend auch der Vergaser-Typ, die Auspuff-Bezeichnung, etc. dokumentiert (daher weiß ja auch der Prüfer, was original ist - wenn er das Modell nicht auswendig kennt).


    Zur Überraschung steht in der ABE - samt (Nachtrag I, II, III, IV und V) NICHTS über den verbauten Vergaser (auch nicht, dass ein Keihin-Vergaser original verbaut wurde), weder über die Auspuff-Anlage (nur die Lautstärke in dB), noch Federbeine, Lenker-Abmessungen, etc.

    Die Felgengröße ist bei der Radgröße vermerkt, sonst nur Länge, Breite, Höhe, Lautstärke, Gewicht, etc. - halt das was im Fahrzeugschein steht - viel mehr aber nicht.


    Die gewünschten Infos hat nicht mal der TÜV (der sollte ja "original" erkennen).

    allerdings ...


    Wenn ich mit Mikuni-Vergaser und Konis-Federbeie herumfahre, erlischt ja nicht einmal die ABE, da ja nichts Originales vorgegeben ist....

    ist dann solange Dezibel und Leistung stimmen alles legal :eek::D:gruebelx: ?


    Schönen Feiertag, Grüße, Chris

  • Scheint so zu sein - bin auch jahrelang & bis vor Kurzem mit Konis gefahren, es wurde nie auch nur das Geringste angefragt oder beanstandet. Wo es keine Vorgaben in der ABE gibt kann man auch "keine Vorgaben" (nicht) beanstanden. Allerdings habe ich nie nachgefragt re "schlafende Hunde wecken" sonder habs einfach akzeptiert. Ich bin sogar einmal ohne die Aufpuffstopfen hinten auf den vier Rohren vorgefahren (vergessen draufzuschrauben und in jüngeren Jahren hat man noch mehr Krach gemacht - Heute nicht mehr) und noch nicht mal das wurde beanstandet.

    Alteisenfahrer

  • In den Gutachten sind in den Anlagen Zeichnungen hinterlegt.

    Zur Auspuffanlage steht eine Typbezeichnung, die Bauform (2in2) und die Art der Schalldämpfung im Text. Zum Motor sind alle Eckdaten erfasst. Wenn Du andere Vergaser verbaust, ohne Standgeräusch (enthält Ansauggeräusch), Fahrgeräusch und co, sowie die Motorleistung zu beeinflussen, kann es dem Prüfer egal sein. Der ist hier sowieso niemandem Rechenschaftsplichtig und kontrolliert viel weniger die technisch korrekte Ausführung als die sichere Funktion des Fahrzeuges.


    Der Sinn, darin, sich Umbauten im Brief technisch abnehmen und eintragen zu lassen, besteht darin, dass Du bei einer Verkehrskontrolle nachweisen kannst, dass jemand technisch kompetentes hierzu einmal attestiert hat, dass das so ok und sicher ist (nach seiner persönlichen Auffassung).


    Ein Verkehrspolizist ist im Jahr 2023 entgegen landläufiger Meinung sehr wohl in der Lage den Motorradtyp aus deinem Fahrzeugpapier bei Google einzutippen und hier schneller als Du ihm das Gegenteil einreden kannst, in der Bildersuche originale Prospekte mit originalen Vergasern, originalen Federbeinen und co. zu finden. Er hat, so dein Fzg. dann anders aussieht sehr wohl die Kompetenz Dein Fahrzeug spontan stillzulegen (lese: an Ort und Stelle), und Dich dazu zu zwingen ihm via Gutachter nachzuweisen, dass sein Verdacht (Fahren ohne Betriebserlaubnis, Zulassung, Fahren ohne Versicherung und co.) ungerechtfertigt war, und Dein Fahrzeug soweit allem entspricht, was daran an Anforderungen gestellt werden.


    Den Prüfer interessiert das nicht, und der normale Verkehrspolizist, so er sich nicht durch etwas dazu veranlasst fühlt, hat da keinen Bock drauf. Wenn man ihn jedoch dazu veranlasst oder provoziert (beschissenes Fahrverhalten, aufdringlich laut etc), kann es eben schnell ein langer Fußweg und nicht zuletzt auch kostspielig werden.


    Ich habe bisher nie Kleinigkeiten eintragen lassen, bin jedoch stets mit technisch sicheren Motorrädern unterwegs und bei Kontrollen freundlich - das ist alles, was sie von Dir erwarten - und hatte damit ebenso nie Probleme. Man muss es ja nicht herausfordern.


    Dass die Hersteller heutzutage jedes Blechteil mit einer Nummer belegen und kontrollierbar machen ist für sie notwendig, um die Dinger verkaufen zu dürfen. Auch wenn bei Kontrollen das kleinteilige Auseinanderfalten jeder ABE üblich geworden ist, kannst Du davon ausgehen, dass die Exekutive daran auch keinen Spaß hat.