Hallo allerseits,
letzte Woche habe ich eine HU an meiner CB250 (B4) beim TÜV-Süd gemacht.
Mit dem TÜV-Prüfer unterhielt ich mich kurz und fragte auch nach der ABE / Typgenehmigung (welche als PDF in Flensburg digital hinterlegt ist) nach - auch um gewisse Informationen über die Original-Vergaser-Bestückung zu bekommen.
Bei meinen anderen Motos (XS650B und Z200, beide 1970er Baujahre) kenne ich die ABEs bereits, und in denen ist weitgehend auch der Vergaser-Typ, die Auspuff-Bezeichnung, etc. dokumentiert (daher weiß ja auch der Prüfer, was original ist - wenn er das Modell nicht auswendig kennt).
Zur Überraschung steht in der ABE - samt (Nachtrag I, II, III, IV und V) NICHTS über den verbauten Vergaser (auch nicht, dass ein Keihin-Vergaser original verbaut wurde), weder über die Auspuff-Anlage (nur die Lautstärke in dB), noch Federbeine, Lenker-Abmessungen, etc.
Die Felgengröße ist bei der Radgröße vermerkt, sonst nur Länge, Breite, Höhe, Lautstärke, Gewicht, etc. - halt das was im Fahrzeugschein steht - viel mehr aber nicht.
Die gewünschten Infos hat nicht mal der TÜV (der sollte ja "original" erkennen).
allerdings ...
Wenn ich mit Mikuni-Vergaser und Konis-Federbeie herumfahre, erlischt ja nicht einmal die ABE, da ja nichts Originales vorgegeben ist....
ist dann solange Dezibel und Leistung stimmen alles legal ?
Schönen Feiertag, Grüße, Chris