Gepäckgewicht vs Maximalbeladung

  • Klar. Die hatten eh schon eine Klage am Hals weil ein Fahrschüler auf einem Supermarkt Parkplatz mit seiner Mutti zusammen geübt hat. Die haben dann bei der Polizei angegeben 'die Fahrschule hat gesagt ich darf das'.

    Es gibt doch A........die wenn sie Sch..... bauen andere noch mit rein ziehen müssen was ihnen selbst nichts bringt.

    Ich darf auf meinen Grundstück mit Saisonkennzeichen nur fahren wenn komplett eingezäunt und das Tor geschlossen ist.Damit jeder merkt daß er Privatgrundstück betritt wenn er das Tor öffnet.So sei die Rechtslage habe ich mir erklären lassen als ich mit dem Traktor außerhalb des Saisonkennzeichens im Obstgarten beim Haus gestanden und nur auf meinen Grundstück dort hin gefahren bin.

    Und wenn üben dann wo genug Platz ist und weit vom Schuß oder wie erläutert auf abgeschlossenem Privatgelände (was kaum einer hat).

    Grüße Michael


    Wünsche euch daß Ihr immer heile ankommt :dafürx:


    Mein Spaß steht im Vordergrund :wink1:

  • Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte:

    Gepäck.jpg


    Zulässiges Gesamtgewicht (incl. Fahrer) nur minimal überschritten :sing:

    "Himmiherrgottsakramentkruzifixhallelujasogisagglzementnoamoineischeisshausbürschtnvareggdejamileggstamoasch!"

  • Ich darf auf meinen Grundstück mit Saisonkennzeichen nur fahren wenn komplett eingezäunt und das Tor geschlossen ist.

    Wo ist denn jetzt das Problem? Du mußt das positiv sehen.

    Wir haben hier ein freies Land und niemand verbietet es Dir den Schlepper einfach ganzjährig anzumelden.