TÜV | Zu viel für "Drossel austragen" berechnet ?

  • Hallo in die Runde,


    hab die 35 kW Drosselblenden an meiner Hornet ausgebaut und wollte mir das vom TÜV im zuge der HU AU, austragen lassen.


    Da war ich der Annahme das wäre ganz einfach...

    Stammdaten abrufen und feddich.


    Nix da!


    Die Historie meiner Fahrgestellnummer besagt jedoch das sie ab Werk 20kW hatte und dann eine Leistungssteigerung durchlief auf 69kW (mit Datum der Erstzulassung).

    Dann von mir nach Kauf auf 35kW.


    Die Drosselung ließ ich von der gleichen TÜV Stelle eintragen.

    2015 für ca.40€ "Änderungsabnahme gemäß §19(3)"


    Nun 2024 zum Drossel austragen:

    120€ "Gutachten nach §21StVZO nach technischen Änderungen §19(2)


    Nachdem ich die Kosten in frage gestellt hab. Und die Erklärungsversuche der TÜVer von mir nicht verstanden wurde - hab ich das ganze zähneknirschend gezahlt.

    Angeblich wäre es umfangreicher deshalb greift der §19(3) nicht und es wird nach §19(2) gerechnet.


    Meine Frage nun an euch wie habt ihr eure Drosselaustragung bezahlt ?

    Und wurde mir zu viel berechnet?


    Anbei den Papierkrieg den ich für so viel Geld bekommen hab.

  • Angeblich wäre es umfangreicher deshalb greift der §19(2) nicht und es wird nach §19(3) gerechnet.

    Vermutlich eher umgekehrt - die 19(3) Anbauabnahme bei vorliegen eines Teilegutachtens und Begutachtung des korrekten Anbaus greift nicht und daher kommt der 19(2) zur Anwendung = Einzelabnahme da der TÜV die notwendigen Daten selbst finden musste und den korrekten Anbau überprüft hat.


    Für Abnahmen nach 19(2) sind üblicherweise Kosten von etwa 70 - 120€ je Änderung zu kalkulieren.

  • Angeblich wäre es umfangreicher deshalb greift der §19(2) nicht und es wird nach §19(3) gerechnet.

    Vermutlich eher umgekehrt - die 19(3) Anbauabnahme bei vorliegen eines Teilegutachtens und Begutachtung des korrekten Anbaus greift nicht und daher kommt der 19(2) zur Anwendung = Einzelabnahme da der TÜV die notwendigen Daten selbst finden musste und den korrekten Anbau überprüft hat.


    Für Abnahmen nach 19(2) sind üblicherweise Kosten von etwa 70 - 120€ je Änderung zu kalkulieren.

    Hast recht!

    hatte ich vertauscht und nun korrigiert.


    Und das ist so gang und gebe ?

    Hätte man dem vorbeugen oder zu arbeiten können?

    Hatte noch einen Fahrzeugschein vom Kurzzeitkennzeichen von der Überführung mit hingegeben wo alle Originaldaten gegeben waren

  • :wink1:


    Hast Du Unterlagen zur ersten Entdrosselung von 20 auf 69 kW? Ich vermute (!), dass das auch schon eine Einzelabnahme war, weil wahrscheinlich bei einer derart heftigen Leistungssteigerung der Prüfer schon gründlicher prüfen muss, ob das akzeptabel ist (auch wenn diese Möglichkeit vom Hersteller quasi schon "mitgeliefert" wurde).

    Und jetzt zählt halt nicht die Änderung von 35 auf 69 kW, sondern wieder der Urzustand von der Auslieferung.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Eine 19(2) ist in dem Fall fast immer unumgänglich, der Spielraum muss aber nicht unbedingt voll ausgereizt werden. Die Prüfer haben durchaus die Möglichkeit, das preisgünstiger zu gestalten. Zumal der Aufwand, die originalen Daten zu eruieren überschaubar ist.