neuer Gabel-Simmerring nach 2100 km

  • Hi,
    ich hätt da mal ne Frage: Nachdem ich die Simmerringe der Gabel vor 2100km habe austauschen lassen, ist nun wieder einer (links) hinüber, rechts ist alles ok. Ist das normal oder kann ich mich an meinen freundlichen (Ex-)HH wenden?
    Zum Hintergrund:
    Nach ca 18500 km waren beide Simmerringe vorn defekt (Ölaustritt an dem Gabelholm trotz normaler deutscher Straßen, kein Offroadeinsatz oder Unfall). Ich bin zum damaligen HH mit mehreren Standorten in der Umgebung Stuttgart gefahren und hoffte auf Kulanz von Honda, da die Garantie erst 2 Monate abgelaufen war. Honda verweigerte, und ich bezahlte 180 € inkl. Einbau. :-x Bei Abholung stellte ich fest, dass sie mir Gabelöl über die Bremsklötze geschüttet hatten. Nach Reklamation und einem km ohne Wirkung der Vorderbremse haben sie mir großzügig die Bremsklötze abgeschliffen (danach haben die Bremsklötze noch ca. 500km gehalten, waren aber schon fast fällig). Inzwischen hat besagter HH die Hondasparte abgegeben.
    Nach weiteren 2100km deutsche Straße ohne Offroadeinlagen und Unfälle ist nun der linke der beiden Simmerringe wieder defekt :evil: (größerer Ölaustritt, soll vom aktuellen HH behoben werden), rechts ist alles ok. Die CBF steht in einem Carport, Fremdeinwirkung ist so gut wie ausgeschlossen. Kann ich also vom Ex-HH zumindest einen Teil der Rechung zurück verlangen, oder habe ich da keine Chance? Was sollte ich beim aktuellen HH beachten? Bilder machen lassen?
    Vielen Dank für eure Tipps im Vorraus
    Philipp

  • Moin,


    nach 2100 km ist eine falsche Montage oder ein Materialfehler wohl kaum nachzuweisen. Kann ja auch sein, dass die Gabel leicht oberhalb des Simmerings auf der einen Seite eine Verunreinigung hatte (Insekten...).


    Da hast Du wohl nicht so gute Karten...
    Bei Neueinbau eines Simmerings würde ich die betroffene Gabelseite besonders gut überprüfen (lassen).


    Gruß
    CPG

    Wir sind die, vor denen unsere Eltern uns immer gewarnt haben!

  • Naja, also ansich würd ich sagen auch wenn es ein Verschleißgegenstand wie alles am Motorrad ist muss man doch trotzdem ne gewisse Gewährleistung haben und 2100km is ja nich viel, so dass es wieder auftreten "dürfte".
    Ist die Frage wem gegenüber man die Gewährleistungsansprüche hat, ob dem Ex-HH oder Honda mit dem neuen HH.
    Ansich hat man auch auf Handwerkliche Arbeiten auch Gewährleistung. Einfach erstmal über den HH auf Gewährleistung pochen, ansonsten mal beim ADAC o.Ä. fragen. Die haben da ja auch Ahnung.

  • Dürfte unter Gewährleistung fallen, also ab zum Ex HH da Gewährleistung immer zu lasten des Händlers geht. Wenn er keine neue Rechtsform hat, bzw einen neuen Geschäftsinhaber o.ä. müßte er dafür grade stehen.


    MFG

  • Erst einmal danke für eure Hilfe.


    @ Ghostrider: Der Händler existiert noch, hat nur die gesamte Hondasparte (Auto und Motorrad) abgegeben. Sollte von daher weniger ein Problem sein zu reklamieren.


    @ AlienDancer: ADAC ist vielleicht ein guter Tipp. Die helfen einem ja irgendwie immer... :wink:


    CPG: Einerseits hast du wohl recht, das es u. U. schwer ist nach 2100km den Nachweis zu erbringen. Rechtlich würde ich mich in jedem Falle vor einem längeren Streit über 'nen Anwalt absichern - wozu ist man den rechtsschutzversichert. Aber ich denke, ich probiers erst einmal auf die höfliche aber bestimmte Tour. Denn ich kenne keinen Motorradfahrer in meinem Bekanntenkreis, der durch "Mückenbeschuss" o.ä. nach 2100km den Gabelsimmerring tauschen musste und dann nur auf einer Seite. Und erst recht nicht, nachdem bereits relativ früh der Satz getauscht wurde. Für mich riecht das doch sehr nach handwerklichem Fehler. Zum Vergleich: auf meiner Vormaschine (Yamaha XJ600) haben die Simmerringe über 50.000km gehalten und tun es immer noch. Und mit der bin ich auch keine anderen Strecken gefahren.


    Der neue HH wird bei der Behebung Fotos machen und die augetauschten Teile aufheben, hat er gesagt. Oder sollte ich dem Ex-Händler - nun ohne Honda - eine Gelegenheit geben, den Fehler erneut zu beheben (und ihm wieder die Gelegenheit geben, meine Bremse zu ölen)?


    Philipp

  • also ich würd den neuen HH fragen ob es ne möglichkeit gibt, dass er das macht und sich das geld von dem ex-hh zurückholt.
    Damit hättest du falls weitere Reklamationen kämen nich mehr das händlergedussel.

  • rechtlich ist es aber so:
    wenn du einen mangel feststellst musst du den bei demjenigen reklamieren der ihn nach deiner meinung verursacht hat.
    Dieser hat das recht nachzubessern, erst wenn er das nach mehrmaligen versuchen nicht hinbringen sollte kannst du zu einem anderen händler gehen und die sache auf kosten des mangelverursachenden erledigen lassen.
    Vieleicht sagt dein ex händler ja gleich du sollst zu nem HH gehen und ihm die rechung zuschicken lassen. Aber eine mängelanzeige must du gegenüber deinem ex HH stellen und nicht reparieren lassen und dann zum ex HH gehen!

    Schöne Grüße von wm2001

  • kein händler dieser welt zahlt die rep.-rechnung eines kollegen wenn er mit teilen und arbeitsleistung zum selbstkostenpreis weit billiger fahren könnte.


    ob ein nachbesserungsanspruch besteht ist keine frage der kilometerleistung sondern der gewährleistungsfrist.


    durch einen steinschlag im standrohr kann auch ein neuer siri sehr schnell wieder undicht werden, muß also nicht zwingend ein material- oder montagefehler sein.