Alles anzeigenDu hast ja das Gutachten
Da steht drin: Zeitwert VOR dem Unfall und Restwert NACH dem Unfall.
Dann steht noch drin.. Wiederbeschaffungsdauer
Die Versicherung zahlt:
Zeitwert - Restwert (Nettobetrag ohne Umsatzsteuer)
Nutzungsausfall für die Dauer der Wiederbeschaffungsdauer wenn die Bedingungen für den Nutzungsausfall gegeben sind
Den Restwert kannst du niedriger ansetzen, wenn regional kein Händler da ist, der dir den veranschlagten Restwert bezahlt. Frage diesbezüglich bei deinem HH nach, was dessen Schrottaufkäufer für deine Transalp jetzt bezahlen würde. Dann aber auch zu diesem Betrag an den verkaufen.
Theoretisch kannst du dir dann mit dem Differenzbetrag (Zeitwert - Restwert) von der Versicherung, dem Restwert vom Schrottaufkäufer und dem Betrag aus dem Nutzungsausfall eine andere, gleichwertige Transalp beschaffen.
Wenn du beim Kauf des anderen Fahreuges Mehrwertsteuer bezahlen musst bekommst du eine anteilig höhere Entschädigung von der Versicherung bezahlt.
Und was wenn der mir mehr bezahlt, muß ich das dann bei der Versicherung angeben?