Reifen RD 11 - Heidenau ?

  • nur eine Sorte Reifen, das ist preiswerter in der Herstellung :D

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ uBlock+ :topX:

  • so nu sind die neuen reifen drauf (metzeler tourance). woran kann ich erkennen wie alt diese sind? hab in einer ziffernkombination gelesen 03/07:gruebelx:??? kann mir jemand sagen wo ich es genau sehe. und heißt der neue nicht EXP oder so ähnlich? wie alt darf der reifen höchstens sein? der reifen fährt sich super, tolles gefühl. jetzt weiß ich erstmal was "eckig" heißt, das war nämlich mein alter.


    Vielen Dank für kurze Info über Reifendatum!

  • sorry dass ich hier poste obwohl es nicht um Heidenau bei mir geht:oops::oops::oops:
    Gelobe Besserung:sseuf:

  • Wie alt die Schlappen sind sieht man an der DOT Nummer, die ist auf den Reifen seitlich zu sehen siehe Wikipedia
    Der neue Metzler ist der EXP den normalen Tourance kann man trotzdem noch kaufen, welchen hast Du?


    Wenn ein Motorradreifen mal älter als 4-5 Jahre alt ist, sollte man den nicht mehr verwenden

  • .... den normalen, steht kein EXP drauf. wegen der DOT Nr. muß ich nachher gleich mal schauen....
    aber was kann ich der erwarten vom HH, wenn ich nen neuen reifen bestelle? dachte die sind nicht älter als ein paar monate?:gruebelx:

  • Erwarten kann man da von bis, ob es da Richtlinien gibt bis zu welchem Alter ein Händler die Schlappen noch verkaufen darf weiss ich auch nicht.
    Ein Tourance EXP schaut so aus Mehr Strassenorientiert

  • ...meiner ist der normale Tourance und hab jetzt auch nachgesehen, DOT 1509, also von Anfang 2009. Danke für den Tip!


  • ...falls einer einen direkten Link zur Beantwortung der Frage in diesem Forum hat und ich das Thema übersehen haben sollte.... immer her damit. :D


    Edit: Des Weiteren 120 oder 130?


    Hallo,


    ich habe die Absicht nun auch einmal den K60 zu probieren.
    Ich konnte diesem Thread und der Suche, nicht die Antwort zu der zitierten Eingangs-Frage finden.
    Bei Transalp.de habe ich nur gefunden, dass es für den 120er eine UBB gibt, für den 130er ein Gutachten (erfordert dann noch die Abnahme/Eintrag).
    Am 140er habe ich gar kein Interesse.
    Was sind denn die Pro und Contras (bezüglich der RD11 BJ2005) zu den 120er bzw. 130er Reifengrößen?


    Viele Grüße
    oboped


  • In der UBB von Heidenau sind sowohl der 120er als auch der 130er aufgeführt (also keine Abnahme nötig). Die UBB gibt es unter
    Fahrzeugsuche - Reifenwerk Heidenau
    Für den 140er braucht man eine TÜV Abnahme.
    Die Freigabeliste unter transalp.de scheint etwas veraltete zu sein.


    Die Vor- und Nachteile zwischen 120er und 130er hat mir auch noch keiner erklärt.

  • In der UBB von Heidenau sind sowohl der 120er als auch der 130er aufgeführt (also keine Abnahme nötig).


    Danke für den Tipp.




    Die Vor- und Nachteile zwischen 120er und 130er hat mir auch noch keiner erklärt.


    Die Idee mal an der Quelle zu forschen habe ich aufgegriffen und von Heidenau folgende Information bekommen:
    [INDENT]"...vielen Dank für Ihr Interesse an unseren K60.
    Die Unterschiede zwischen beiden Reifen sind nicht sehr groß, beeinflussen aber dennoch das Fahrverhalten.
    Der 130-iger ist 10mm breiter und durch den 80-iger Reifenquerschnitt in der Höhe 10mm niedriger
    als der 120/90-17. Durch die größere Reifenbreite werden der Geradeauslauf und Optik
    verbessert, der Nachteil ist jedoch ein etwas höherer Kraftaufwand beim Einlenken des Motorrades.
    Der 120-iger hingegen bietet durch den höheren Querschnitt einen besseren Federungskomfort,
    dies ist hauptsächlich bei überwiegendem Geländeeinsatz von Vorteil.

    Als grobe Richtlinie für die Reifenwahl würde ich vorschlagen den 120-iger für den Geländeeinsatz
    und den 130-iger bei überwiegender Nutzung auf der Straße zu wählen.
    ..."
    [/INDENT]


    Viele Grüße
    oboped

  • ...trifft dann wohl für die 700er erbenfalls zu.

    Trage meine Schuhe und gehe meinen Weg, erst dann vermagst du über mich zu urteilen.

    Gruß Jürgen
    :bb:

  • denke ich auch, aber gefragt hatte ich konkret bezogen auf die RD11

  • In der UBB von Heidenau sind sowohl der 120er als auch der 130er aufgeführt (also keine Abnahme nötig). Die UBB gibt es unter


    War letztens mit meiner RD beim TÜV und hab den 130er eintragen lassen, der Prüfer war der Chef vom TÜV Offenburg, der gute Mann behauptet dass die UBB rein garnichts aussagt, eintragen muss man den Reifen trotzdem, die UBB des Reifenherstellers langt nicht bei Fahrzeugkontrollen, es muss vom Hersteller des Motorrades eine Freigabe für diese Reifengrösse vorhanden sein.

  • War letztens mit meiner RD beim TÜV und hab den 130er eintragen lassen, der Prüfer war der Chef vom TÜV Offenburg, der gute Mann behauptet dass die UBB rein garnichts aussagt, eintragen muss man den Reifen trotzdem, die UBB des Reifenherstellers langt nicht bei Fahrzeugkontrollen, es muss vom Hersteller des Motorrades eine Freigabe für diese Reifengrösse vorhanden sein.


    Ich habe diesbezüglich etwas recherchiert. Das IFZ hat da einen Artikel indem genau das Gegenteil steht. Das heißt, dass alle Reifenkombinationen die in der UBB des Reifenherstellers aufgeführt sind, können ohne Abnahme aufgezogen werden.


    IFZ Institut für Zweiradsicherheit e.V. - Artikel Reifenfabrikatsbindung


    Zitat


    "Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auch ist keine erneute Eintragung in die Fahrzeugpapiere vonnöten. Denn durch die oben genannten Prüfungen wird der eindeutige Nachweis erbracht, dass dieses per UBB ausgezeichnete Reifenfabrikat ebenfalls auf diesem Motorradtyp tauglich ist. Die UBB sollte in jedem Fall immer mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden, so dass es bei polizeilichen Kontrollen oder bei der Hauptuntersuchung des Kraftrades nicht zu Schwierigkeiten kommt. Bauartgeprüfte Reifen sind durch ein „E“ oder „e“ mit einer nachfolgenden Zahl z.B. „1“ für Deutschland als Prüfort gekennzeichnet.
    Im Übrigen gilt das gleiche Prozedere auch für die Änderung auf eine andere Reifengröße. Auch hier muss lediglich eine UBB eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen und mitgeführt werden.


    Ich habe auch eine Stellungsnahme vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gefunden, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Dort wird der Artikel vom IFZ inhaltlich bestätigt.
    siehe hier: Richtige Anwendung des §19 StVZO bei Reifen

    3 Mal editiert, zuletzt von grundig ()

  • Danke für die gute Recherche, wenn ich das vorher gewusst hätte, dann hät ich dem Tüvver den Wisch unter die Nase gehalten. Aber mir ists lieber wenn der Reifen eingetragen ist