Also.. ich weiß das es einige themen dazu gibt aber ich hab noch andere Fragen.
Ich habe eine gedrosselte pc40, müsste aber noch ein jahr gedrosselt fahren. EGAL
So jetzt die Frage ist es vllt sinnvoll auf die 98 psdrossel zu wechseln ? ist da auch noch ein Gasanschlag vorhanden? dann würde das nicht so auffallen.
Was gibt es denn eig für fahren ohne Führerschein?
Vielen Dank im vorraus :-)
-
-
Bist du so blöd oder machst du nur so?
-
-
@stevek:
ich glaube der ist so
@Threadsteller:
fürs fahren ohne Führerschein gibts nen Satz Analkugeln
-
Zitat
Was gibt es denn eig für fahren ohne Führerschein?
.... meinst du die Frage ernst ???? mach dir nochmal nen Kaffe ... und les nochmal selbst drüber... denke dann kannste dir vorstellen was passiert wenn man dich erwischt
-
Eine kleine Lektüre für zwischendurch:
Zitat
§ 21 StVG
Fahren ohne Fahrerlaubnis
III. (Straf- und Bußgeldvorschriften)(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1.eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2.vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3.vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1.das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2.als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3.in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
ZitatPflichtversicherungsgesetz
1. Abschnitt - Pflichtversicherung (§§ 1 - 7)
Gliederung
§ 6(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
-
im Knast
-
Vollpfosten...
-
@minispeed:
Vollpfosten ist mein Wort :D:D aber es gilt auch hier......
-
drossel musst du nich raus machen.
auf 98ps müsstest du kommen wenn du dir nen sport esd holst und power commander...
dann schmeißt du noch das bordwerkzeug raus um ein besseres ps/kg verhältnis zu haben - hab ich auch so gemacht und meine geht ab wie ein tiger! voll das messer jetzt die kiste -
Ich frag euch was und ihr Spinner schreibt so ein Müll
so hab mich jetzt mal mit kompetenteren Leuten als euch darüber Unterhalten.
Und ich will jetzt auch gar keine Antwort oder nen behinderten Kommentar -
Ich frag euch was und ihr Spinner schreibt so ein Müll
so hab mich jetzt mal mit kompetenteren Leuten als euch darüber Unterhalten.
Und ich will jetzt auch gar keine Antwort oder nen behinderten Kommentarwo er recht hat....
-
Hmmm ich sortiere das mal wie es richtig war....
ZitatIch frag euch was und ihr Spinner schreibt so ein Müll
Ich Spinner frage euch so ein Müll und ihr schreibt was
Sry.... aber welche Antwort haste von uns erwartet ??? Was passiert wohl wenn du ohne gültige Fahrerlaubnis fährst......
-
Ich frag euch was und ihr Spinner schreibt so ein Müll
so hab mich jetzt mal mit kompetenteren Leuten als euch darüber Unterhalten.
Und ich will jetzt auch gar keine Antwort oder nen behinderten KommentarLooool du willst uns erzählen, dass kompetente Leute mit dir über sowas reden?!?! looool :D:D
Bau doch nen kurzhubgasgriff ein...da die Polizei nämlich SAU DOOF ist fällt denen garnix auf
-
Ich frag euch was und ihr Spinner schreibt so ein Müll
so hab mich jetzt mal mit kompetenteren Leuten als euch darüber Unterhalten.
Und ich will jetzt auch gar keine Antwort oder nen behinderten KommentarBei der Fragestellung und dem Kommentar solltest du noch mindestens 5 Jahre mit der Drossel fahren und erstmal bisschen reif werden.