Rennleitung

  • Da können die Behörden dir sogar verbieten, mit dem Fahrrad am öffentichen Verkehr teilzunehmen.


    Gruß
    Thomi


    Wie bitte soll das denn gehen? Ich glaube, du verwechselst da was.


    Betrunken Fahrrad fahren hat bei entsprechender Auffälligkeit und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (Unfall, Schlangenlinien fahren etc.) durchaus Einfluß auf deinen Führerschein, aber wer will dir wie verbieten, Fahrrad zu fahren?


    Ich verstehe nur nicht, warum ihr euch so sorgen um die Maschinen macht. Ich weiß nicht, wie das bei euch ist, aber hier sitzt das eigentliche Problem oben drauf. Integralhelme, die wie ein indischer Turban getragen werden, gilt bei den Jungs als cool. Da spielt es keine Rolle, ob die sich mit 45 oder 65 hinlegen, der Helm ist vom Kopf bevor selbiger auf dem Asphalt aufschlägt. Muß ja noch nicht mal die Schuld des Fahrers gewesen sein. Und gerade im Sommer gehören kurze Hosen und Röcke, Shorts, Tops und Flipflops zur Standardbekleidung sowohl bei den Fahrern von gedrosselten, wie auch von "modifizierten" Rollern.


    Letztes Jahr ist vor mir ein Mädel mit Versicherungskennzeichen mit fast 70 vor mit her gefahren (mehr war nicht erlaubt, ob der Roller mehr konnte habe ich nicht gefragt) Der Jethelm war vorbildlich. Flipflops, kurze Hose, Trägertop und das Täschchen am Lenker fand ich dagegen grenzwertig. Und das ist hier nicht nur bei den Rollern so. Auch mit den 125er wird entsprechend lax umgegangen. Vom Badesee mal schnell zum Mäces. Fahrer mit Turnschuhen, Hose und Shirt, sie hinten drauf mit kurzer Hose, Flipflops und Bikini. Wenigstens Helme hatten sie an.


    Ob sie mit höheren Geschwindigkeiten umgehen können oder nicht spielt aus meiner Sicht keine Rolle, solange die Kids im Kopf noch nicht reif genug sind um wenigstens etwas auf Sicherheit zu achten. Und viel anders waren wir auch nicht, nur das die Mofa´s nicht ganz so viel Potential hatten.


    Und genau genommen ist es mit den 45km/h wie bei den LKW´s mit 80 auf der Autobahn. Existiert nur auf den Papier. Die meisten Markenroller sind schon so ausgelegt, dass die ab Werk 50 hin bekommen und relativ problemlos im Stadtverkehr mitschwimmen können. Viel problematischer finde ich da die gedrosselten Mofa-Dinger. Die bauen genauso breit, und sind ein echtes Verkehrshindernis in der Stadt. Schwieriger zu überholen als ein Fahrrad und an der nächsten Ampel wird sich schick auf dem Fahrradschutzstreifen vorbei geschlängelt und man hat sie wieder vor sich. Am geilsten sind die mit Topcase.


    Grüße
    Alex

  • Tja Alex das mit der richtigen Kleidung ist ein Problem.
    Diese Thema wurde hier schon einmal ausfürlich behandelt.
    Meine Tochter zieht wenn sie zur Schule fährt auch nur eine Jeans an.
    ÄÄÄHHH 7 Stunden mit der Motorradhose im Untericht, da lauf ich aus.
    Diese und ähnliche Sprüche sind allgemein bekannt. Kurze Hose und Flip-Flops geht aber definitiv nicht.


    Gerry

  • Was ist denn gegen eine Kurze Hose einzuwenden? Meine Jeans war damals nach 60cm rutschen durch, wahrscheinlich sogar schon früher. So viel hilft die auch nicht:???:

  • Ach so, mir gerade noch eine andere Schlussfolgerung bewusst:oops:... Das heißt jetzt nicht dass man mit kurzen Hosen fahren soll weils ja eh nichts bringt, sondern dass man sich ne gescheite Hose anziehen soll!

  • Ach so, mir gerade noch eine andere Schlussfolgerung bewusst:oops:... Das heißt jetzt nicht dass man mit kurzen Hosen fahren soll weils ja eh nichts bringt, sondern dass man sich ne gescheite Hose anziehen soll!


    Davon sollte man schon ausgehen, wo zumindest wir 2 schon mal mehr oder weniger die Jeans-Sturz-Erfahrung gemacht haben... :heheha:


    Aber der Hinweis ist OK... sicher ist sicher, ne?!! :wink:

    Ja-Nee, is klar, ne?!!

  • Hi,


    Wie bitte soll das denn gehen? Ich glaube, du verwechselst da was.


    Betrunken Fahrrad fahren hat bei entsprechender Auffälligkeit und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (Unfall, Schlangenlinien fahren etc.) durchaus Einfluß auf deinen Führerschein, aber wer will dir wie verbieten, Fahrrad zu fahren?


    Ich verwechsele da gar nichts ;) ...


    Ging doch monatelang durch die Medien:
    15 Jahre Fahrrad-Verbot!


    Und das ist kein Einzelfall, wie sich inzwischen herausgestellt hat.



    Gruß
    Thomi

  • Thomi, du solltest dir angewöhnen, von dir verlinkte Artikel auch bis zum Ende durchzulesen. Da steht nämlich schon die Lösung.


    und hier noch mal Betrunken im Verkehr: In der Regel kein Fahrradverbot | Auto | ZEIT ONLINE


    Und unabhängig davon, stellt sich auch dir Frage, wie dies durchzusetzen ist. Wenn du verkehrsgerecht fährst, hält dich auf dem Rad niemand an. Schon gar nicht in einer Studentenstadt wie Gießen, wo es mehr Zwei- als Vierräder gibt. Bei einer Routinekontrolle wegen Licht etc. wird ebenfalls wohl keiner auf die Idee kommen, einen Abgleich mit Flensburg zu machen, vor allem nicht, wenn der Radfahrer keinen Führerschein besitzt.


    Das Fahrradfahren unter Alkohol strafbar ist, sollte schon lange bekannt sein.
    Der Fall von dir ist vermutlich nur deswegen hochgekocht, da der Mann die Fristen für die MPU einspruchslos verstreichen lies. Und die ist nun mal ab 1,6Promille auch auf dem Fahrrad gesetztlich Pflicht. Hätte er die gemacht und bestanden, wäre nichts passiert.


    Grüße
    Alex

  • Aber wenn dich einer mit dem Auto erwischt wird da vielleicht schonmal nachgeguckt werden ob du z.B. anrecht auf Schmerzensgeld etc. hast...:gruebelx:

  • Hi,


    Thomi, du solltest dir angewöhnen, von dir verlinkte Artikel auch bis zum Ende durchzulesen.


    Hab ich ganz bestimmt.


    Nur hast Du leider nicht gelesen, was ich überhaupt geschrieben habe :D ...


    Ich habe geschrieben, dass Behörden dir die Teilnahme mit dem Fahrrad am öffentlichen Verkehr verbieten können.


    Und wenn Du alleine schon die Überschrift des von dir verlinkten Artikels selbst gelesen hättest, hättest Du darin gelesen:
    Darf einem Mann das Radfahren untersagt werden, weil er unter Alkohol auf dem Sattel erwischt wurde? Nur in Ausnahmefällen, urteilte jetzt ein Oberverwaltungsgericht


    Also können sie es und Du weißt jetzt, wie das gehen soll :wink1: ...


    Gewöhne dir also an, wenigstens die Überschriften der von dir verlinkten Artikel selbst zu lesen - Tschuldigung - diese Retourkutsche musste jetzt sein :D


    Der junge Mann war zwar im konkreten Beispiel kein Ausnahmefall, weil er das erste Mal aufgefallen ist - aber wir sind hier im Thread und in meinem Posting eh von Leuten ausgegangen, die ihren Führerschein durch Trunkenheitsfahrten mit dem Auto verloren haben.
    Da sieht die Sache nach Ansicht der Richter schon wieder anders aus :wink1: ...



    Gruß
    Thomi

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  • am liebsten fahre ich hinter dem Safety - car her.


    dass macht verstopfte Straßen immer sooo schön frei


    aber bei rot trau ich mich nimmer zufolgen....:oops:


    ich alter Feigling :(