Rechtslage getöntes Visier

  • Heyho,


    wie das so oft ist hab ich am WE mal wieder ein schlimmes Gerücht gehört und zwar:


    Motorrad-Fahrer mit Getöntem Visier bekommen bei einem Unfall immer Teilschuld, da sie eine selbsteingebaute Sichtbehinderung haben!


    kennt sich da jemand aus? Mich nervt dass ein wenig weil ich sonst sehr pinibel bin was so etwas angeht... und ich mir letzte woche ein abgedunkeltes Visier bestellt habe...



    lg Chris

  • also auf allen getönten oder verspiegelten visieren, die ich bis jetzt hatte, stand immer drauf "day use only" ... also könnte man wenn damit in der nacht fährt schon eine teilschuld bekommen :wink1:


    tagsüber nicht ! ... sonst hätte ich bestimmt auch eine teilschuld bekommen als mich die ältere dosenfahrerin vom moped geholt hat :wink1:

  • Hat schon mal so eine Rechtssprechung gegeben, bei der aufgrund eines getönten Visiers eine Teilschuld zugesprochen wurde. Das war aber ein Unfall bei Dämmerung. Über Tag ist ein getöntes Visier das gleiche, wie eine Sonnenbrille und sorgt eher für eine bessere Sicht, weil die Sonne nicht blendet.


    Ist also eine Einzelfallentscheidung. Und gegen solche Schuldzuweisungen immer erst mal wehren!


    Gruß
    Katja

    Die Welt gehört dem, der handelt.

  • naja, kommt halt auf tönungsstärke an und wo und wann was passiert (tunnel, bei regen/nebel, dämmerung...)
    gesetzmässig gibts da keine feste regelung, aber jede versicherung wirds erstmal bei den obigen situationen als argument für teilschuld benutzen...
    is genau wie mit den sommerreifen im winter... vorgeschrieben is es nicht, aber vor gericht bekommste immer teilschild weil fahrlässig.

  • naja wenn man in der nacht mit nem abgedunkelten visier fährt ist man selber schuld, bzw. auch garantiert unfallverursachen :) von daher passt das schon :)

  • den "day use only" Aufkleber auf einem Pinlock-Visir beim Raid2 fand ich auch krass :shock:


    Man muß wohl unterscheiden was der gesetzgeber vorschreibt und was die Versicherung verlangt.


    Man darf wohl mit getöntem Visir fahren aber die Versicherung kann dann eine Mitschuld anrechnen.


    Manches ist also erlaubt, aber nicht versichert.


    Wo welche Grenzen sind weiß ich auch nicht :nixweiss: :oops:

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ uBlock+ :topX:

  • Zu dem "day use only" gesellt sich irgendwo auch noch ein Urteil, welches sich auf einen Unfall bei Tage bezieht. Da kam es in einem recht schattigen Waldstück zu einem Unfall und per Polizeibericht und Gutachter kam das Gericht zum Urteil, daß der Motorradfahrer den unbeleuchteten PKW mit klarem Visier hätte sehen können.
    Da mir aber bei der Einrichtung von Outlook ein verdrießlich Missgeschick passierte kann ich den Link nicht mehr finden.

  • Und was wenn ich mit Visir offen gefahren bin? Dürfte ja auch erlaubt sein, gibt ja auch Helme ohne Visier.

  • Zitat

    Laut § 21a (2) StVO müssen die Fahrer und Mitfahrer amtlich genehmigte Schutzhelme während der Fahrt tragen. Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, wenn sie nach der ECE Regelung 22 (Kennzeichnung durch E im Kreis) gebaut sind. Dies gilt auch für die angebrachten Visiere. Wenn mit einer Sichtbehinderung bei Dunkelheit zu rechnen ist, dann sind die Visiere mit einem Piktogramm "Daytime use only" ("Benutzung nur bei Tage") (hier eine Sonne) zu kennzeichnen (zu finden in der ECE 22 Pkt. 6.15.3.4)
    Ein abgedunkeltes Visier wird für Fahrten bei Dunkelheit nicht geeignet sein. Kommt der Träger eines Helmes mit verdunkeltem Visier in eine Verkehrskontrolle und das Visier ist geschlossen, dann läge eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit mindestens 25 € geahndet wird. Erkennt der Polizeibeamte darauf, dass die Verkehrssicherheit hierdurch wesentlich beeinträchtigt war, dann kostet das 50 € und 3 Punkte, wobei sich der Verstoß nicht aus § 21a (2) StVO sondern aus § 23 StVO ergibt, denn der Betroffene trägt ja einen amtlich genehmigten Schutzhelm.


    Hab ich mal aus dem Verkehsrportal rauskopiert...

  • Und was wenn ich mit Visir offen gefahren bin? Dürfte ja auch erlaubt sein, gibt ja auch Helme ohne Visier.



    Auch da wird das Gericht nicht mit gehen, da kaum jemand glaubhaft machen kann das ungeschütze Augen bei Fahrtwind ohne Beeinträchtigung funktioneren.
    Ich glaube das kennt auch jeder der schonmal bei Tempo 50 und mehr das Visir offen hatte, das da nicht mehr viel mit klarem Blick ist. Es sei den man hockt hinter einer Goldwing-Riesenscheibe.


    Zumal ein Fahren ohne (mit offenen) Visir und die Folgen von Insekteneinschlägen alles andere als verantwortungsbewußtes Verhalten ist.
    Wem sone Biene/Wespe/Hummel/Maikäfer schonmal ins Auge geflogen ist der wird wissen das dann der Schmerz kaum/keine Chance läßt das andere Auge noch konzentriert nach vorn zu richten.


    Kommt vermutlich auf's gleiche raus ob offen oder getönt, die Sicht wird als eingeschränkt hingestellt.


    Simpel könnte es heissen: Unangepaßte Fahrweise.


    :look:

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