Mal wieder Reifen, ich komme aber irgendwie nicht weiter....

  • Die UBB reicht nicht im Falle wenn es eine Reifengrösse ist, die nicht in der Betriebsanleitung enthalten ist, dann ist die UBB nützlich beim Eintragen, reicht aber nicht aus ohne Eintragung



    Stimmt nicht. Die UBB reicht in jedem Falle aus.

  • Stimmt nicht. Die UBB reicht in jedem Falle aus.



    Stimmt auch nicht.
    Die UBB wird von manchen Überwachungsorganisationen anerkannt, aber nicht von allen.
    In Bayern wird die UBB z.B. vom TÜV nicht anerkannt, der verlangt eine Abnahme
    (zumindest offiziell, im Einzelfall kann es wieder anders sein.....).

    Tom
    ______________________________


    NTV 650 Revere 242.000 km :D
    XL 700 V Transalp 55.000 km :cool:

  • Stimmt auch nicht.
    Die UBB wird von manchen Überwachungsorganisationen anerkannt, aber nicht von allen.
    In Bayern wird die UBB z.B. vom TÜV nicht anerkannt, der verlangt eine Abnahme
    (zumindest offiziell, im Einzelfall kann es wieder anders sein.....).


    Es gibt sowohl Ausführungen vom Bundesministerium für Verkehr als auch vom ifz genau zu diesem Thema. Beide fassen zusammen, dass eine UBB ausreichend ist.
    Wenn der TÜV in Bayern sich aber darüber hinwegsetzt, dann gelten für ihn womöglich andere Gesetze:gruebelx:

  • In dem pdf gehts um Verwenden von Reifen der eingetragenen Grösse die nicht der Fabrikatsbindung entsprechen.
    In dem Fall wo Reifengrösse und Fabrikatsbindung nicht stimmen, würde ich mich nicht auf das Papier berufen und mit dem anderen Reifen zum TÜV fahren und in jedem Falle die Fabrikatsbindung austragen lassen, dann ist man safe.

  • ... übrigens habe ich eine Freigabe in der 120er Größe für die RD11 vom Metzeler Tourance EXP bei Metzeler gefunden. Auch der Pirelli Scorbpion MT90 ist in der Hondafreigabe enthalten. Ich habe mal die Jungs von Transalp.de angemailt, dass die dort hinterlegte Freigabe veraltet ist und es eine neue von 4/2006 gibt.


    Bei allen gefundenen Freigaben ist immer die 120er Größe gelistet. Also braucht man sowieso eine entsprechende individuelle Änderung der zulässigen Größe in den Zulassungspapieren.

  • In dem pdf gehts um Verwenden von Reifen der eingetragenen Grösse die nicht der Fabrikatsbindung entsprechen.
    In dem Fall wo Reifengrösse und Fabrikatsbindung nicht stimmen, würde ich mich nicht auf das Papier berufen und mit dem anderen Reifen zum TÜV fahren und in jedem Falle die Fabrikatsbindung austragen lassen, dann ist man safe.



    Sicher ist man auf jeden fall.


    In dem Dokument vom ifz steht auch eindeutig drin, dass die Reifen bei vorhandener UBB, von einer vorhandenen eingetragenen Größe abweichen dürfen. Es ist keine Abnahme nötig.

    Zitat

    "Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auch ist keine erneute Eintragung in die Fahrzeugpapiere vonnöten. Denn durch die oben genannten Prüfungen wird der eindeutige Nachweis erbracht, dass dieses per UBB ausgezeichnete Reifenfabrikat ebenfalls auf diesem Motorradtyp tauglich ist. Die UBB sollte in jedem Fall immer mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden, so dass es bei polizeilichen Kontrollen oder bei der Hauptuntersuchung des Kraftrades nicht zu Schwierigkeiten kommt. Bauartgeprüfte Reifen sind durch ein „E“ oder „e“ mit einer nachfolgenden Zahl z.B. „1“ für Deutschland als Prüfort gekennzeichnet.
    Im Übrigen gilt das gleiche Prozedere auch für die Änderung auf eine andere Reifengröße. Auch hier muss lediglich eine UBB eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen und mitgeführt werden.

  • Ich hab auf meiner RD13 120/ 70- 17 und 160/60- 17 montiert.
    Eine Eintragung in die Fzg. Papiere ist zu mindest bei uns in Ö. kein Problem und kostet auch nicht die Welt.
    Reifenbindung gibts bei uns sowieso nicht.

  • Hab die RD11 jetzt mit den "alten" Tourance drauf und in der Originalgrösse (also120) und wüsste gerne warum man ich die Arbeit mit dem TüV machen sollte um dann nen 130 fahren zu dürfen - was bringt das ???

  • Der 120er ist im Prinzip auch ok, der 130er fährt sich etwas anders, ist nicht ganz so kippelig, geht aber trotzdem sehr gut in die Kurve, vermittelt ein etwas besseres und klein wenig sichereres Kurvengefühl und sieht besser aus :-)


    Grüssle

  • Hallo Meerbock. WIe ist es jetzt eigentlich ausgegangen, warst Du beim TÜV? Würde mich interessieren da mich momentan das gleiche Thema umtreibt.
    Danke

  • Hatte keinen Bock mehr. Ich habe zunächst bei meinem HH angerufen. Der meinte, dass er zwar den TÜV im Haus hat, aber der nichts eintragen würde. Ich sollte mal bei der TÜV-Station anrufen. Die habe ich dann angerufen und der Fachmann meinte gleich, dass er eine generelle Reifenbindung nicht streichen würde. Die hätte ja seinen Sinn. Er würde höchstens genau den Reifen, den ich dann draufhabe, eintragen, wenn keine Bedenken bestehen und der Reifen der Baureihe für mein Motorrad freigegeben wäre. Ich meinte dann, dass das doch blöde wäre, wenn der Reifen in 2 Jahren nicht mehr produziert würde, müsste ich ja wieder was eintragen lassen. Dieses wäre dann aber mein Pech meinte der TÜV-Ingenieur.


    Ich habe dann bei einer großen TÜV-Stelle angerufen. Da wollte man mir keine Auskunft geben, bis der einzige Fachmann wieder da wäre. Der hat mich dann eine Stunde später zurück gerufen und gemeint, dass er eine Reifenbindung grundsätzlich nicht raus nimmt. Dieses bezog sich auf die Hersteller/Sorte der Reifen. Einen Eintrag auf 130er würde er vor Ort prüfen, aber wenn auch nur den eines zugelassenen Reifens. Meine Argumente: Weing PS, keine guten Regenreifen etc. waren egal. Auch als ich meinte, dass mir Briefkopien vorliegen, wo die Reifenbindungen ausgetragen wurden und/oder 130er generell freigegeben wurden, waren ihm egal.


    Ich habe dann noch einen Anruf bei einem DEKRA-Stützpunkt gemacht. Die sagten, sie machen sowas grundsätzlich nicht und ich wurde an den TÜV verwiesen.


    Ich hatte dann keinen Bock mehr und habe nun einen Metzeler Tourance EXP-Satz, hinten in 120 bestellt. Vielleicht mache ich irgendwann noch mal einen Anlauf, aber zunüchst nicht mehr.

  • Bei Eintragungen kannste nur zum TÜV, die Dekra Typen machen sich ins Höschen.
    Scheinbar hats bei Euch nur bescheuerte Tüvver, anrufen beim Tüv war noch nie ne gute Idee, wenn dann musste hin und direkt sprechen, bei den Tüvver wo ich schon war, die hatten sich noch nie für Briefkopien interessiert, wenn dann musste da mit dem montierten Reifen hin damit die sich das angucken können, bisher war das noch nie ein Problem, allerdings das Austragen der Reifenmarkenbindung auch nicht. Die neueren Transalps haben ja garkeine Bindung mehr und der Grund warum das früher gemacht wurde muss ja jetzt nicht mehr sinnvoll sein.

  • Abnahmehoheit West : TÜV
    Abnahmehoheit Ost : DEKRA


    Tip : IMMER den Sachverständigen einer größeren Station aufsuchen.
    Der normale Prüfer spielt sich sehr oft mächtig auf , obwohl er keine Ahnung hat.
    UND : mit Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Eintragung in den Papieren hinfällig.



    @Meerbock .... TÜV Nord in Garbsen...

  • Also, ich war beim TÜV (am Sa.noch) Hab hinten den 130er EXP drauf gehabt. Hab das Thema angesprochen und noch eine Kopie von einem anderen Schein vorgelegt und gesagt daß ich es gerne so hätte (130er eingetragen und rEifenbindung raus). Er hat sich es angeschaut und gleich gesagt, ja , das is ok, kann man machen, er trägt es genau so ein wei auf der Kopie. Er hat sich noch die REifen angeschaut und gut. Fahren wollte er nicht. O-Ton Prüfer: "Ich weiß daß das ok ist, die Erfahrung hab ich, was soll ich da jetzt in der Gegend rumfahren? Is doch Quatsch." Sprach sund war fertig. Ich muß jetzt mit dem Gutachten noch auf die Zulassungsstelle und einen neuen Schein ausstellen lassen, aber ich denke das wird kein Problem geben. Hat alles ca. 15min gedauert.
    PS: Ich hatte übrigens vorher mit dem TÜV aus dem NAchbarort telefoniert, und der hat auch total rumgezickt, von wegen geht nicht , Freigabe ec und blablabla...