alles klar danke erstmal:)
werde die sache mal auf mich zukommen lassen..... ich werde weiter berichten ;-)
lg
alles klar danke erstmal:)
werde die sache mal auf mich zukommen lassen..... ich werde weiter berichten ;-)
lg
Ich hab auch mal so eine Nummer gebracht, ist allerdings schon 25 Jahre her...
Die Geschichte ist schnell erzählt. Hab von einem Nachbarn ein altes Auto geschenkt bekommen, das bei dem im Garten stand. Der wurde schnell wieder zum Laufen gebracht, ein paar alte Schilder dran geschraubt und da wir hier -trotz Großstadt- etwas ländlich wohnen gings dann ab über die Feldwege. Das konnte natürlich nicht gut gehen.... Eine Zivilstreife hat das lustige Treiben dann beendet.
Es dauerte nicht lange bis Post von der Staatsanwaltschaft kam. Die Anklagepunkte waren: Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeugs, damit verbunden auch eine kleine Steuerhinterziehung und zu guter letzt noch Kennzeichenmissbrauch.
Ich hatte allerdings Glück das ich zu dem Zeitpunkt noch Schüler war und bei meinen Eltern wohnte. Damit landete die Sache beim Jugendgericht und es kamen 20 Sozialstunden bei raus. Den Führerschein habe ich behalten.
Jedenfalls war die Geschichte sehr lehrreich und seitdem bin ich in dem Punkt doppelt vorsichtig...
Ich drück dir die Daumen das es glimpflich abläuft.
Gruss
Ralf
Hallo trotzdem,
..., dass die Schuld des Täters gering ist und daher eine Einstellung gegen Zahlung eines Bußgeldes vertretbar ist.
müsste es hier nicht "Geldbuße" heissen? So hab ich das zumindest gelernt.
- Bußgeld wird im Verfahren verhängt, gemäß Bußgeldkatalog
- Geldbuße kann auferlegt werden, wenn ein Verfahren (aus welchem Grund auch immer) eingestellt wird, der "Täter" aber nicht gänzlich unbelastet nach Hause gehen soll
So war's zumindest bei mir. Um festzustellen, was mir nun aus welchem Grund im einzelnen anzukreiden gewesen wäre (um am Ende ein Bußgeld bei festgestellter Ordnungswidrigkeit oder eine Strafe bei festgestellter Straftat zu verhängen) wäre ein unangemessener Aufwand erforderlich gewesen, deshalb wollte das Gericht das Verfahren einstellen. Da aber unstreitig war, dass ich Mist gebaut hatte, sollte ich auch nicht einfach so davonkommen. Also Zahlung einer Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung. War mir recht
Für die Polizisten war's aber richtig peinlich, weil sie bei der Erstellung der Anzeige gröblichst geschlampt hatten :D:D
Grüsse, Olaf
Wo er recht hat, hat er recht.
ZitatWenn Du vernünftige Polizisten triffst und glaubhaft auf dem Weg zur nächstgelegenen Prüfstelle bist, solltest Du dann eine März-Plakette bekommen und das Problem los sein.
Zum Glück kann man mit einigen Polozisten durchaus noch vernünftig reden.
Und dafür holst Du den Thread nach vier Jahren aus dem Forenmuseum?