Mischbereifung

  • Warum sollte mein Tüv Ing. mir dummes Zeug erzählen , da würde er sich ins eigene Fleisch schneiden bei etwa 10 Fahrzeugen die ich da im Monat hinfahre . Schliesslich macht der das auch schon ein paar jahre !
    Gruss Pitter

  • Hallo,
    @ ice-t: 33-145 hat die Frage doch schon beantwortet, wenn die Betriebserlaubnis nur die Größen vorschreibt aber nichts über Fabrikate sagt (und auch nicht den Satz "Reifen nur von einem Hersteller" enthält), dann kann man beliebige Fabrikate montieren und beliebig mischen. Also hast du volle Freiheit.
    Wenn die Betriebserlaubnis Vorschriften bezüglich Fabrikate macht, dann gilt das zunächst einmal unbedingt; Wenn ein Reifenhersteller dann eine weitere Freigabe erteilt, dann gilt zusätzlich auch diese. Daß ein Reifenhersteller keine Freigabe für andere als seine eigenen Reifen gibt, ist wohl verständlich...
    Gruß

  • Ich bin ja lernfähig,


    offensichtlich scheint es kein generelles Verbot für Mischbereifung bei Krafträdern zu geben,
    es scheint sogar so zu sein das es bei Krafträdern kein Verbot gibt Radial und Gürtelreifen zu mischen.


    Genausowenig gibt es in Deutschland ein Verbot der Selbsttötung.


    Aber empfehlen würde ich weder das eine noch das andere.




    Von mir aus mischt die Reifen wie ihr lustig seit,


    auf mein Bike kommt sowas nicht,


    manchmal hänge ich halt doch am Leben.

  • Hallo Leute
    Ich besitze seit März 2011 eine Honda CM 250 C. Eingetragen im alten Brief war lediglich: Vorn = 3.25 S 18, Hinten = 110/90 - 16 59S, sonst nichts.
    In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Kfz-Schein) des Vorbesitzers hatte die Zulassungsstelle eingetragen: "Reifenbindung beachten".
    Bei der Ummeldung habe ich den alten Brief mitgenommen und darauf bestanden, das dieser Zusatz NICHT eingetragen wird. Es hat zwar etwas gedauert,
    (dieser Zusatz war im PC hinterlegt und wurde bei der Erstellung von Zul. Teil 1 AUTOMATISCH eingetragen) bis die begriffen haben, was ich wollte,
    aber letztendlich hat es doch geklappt.
    Jetzt zum eigentlichen Thema, auf meiner "Möhre" ist vorn ein Dunlop in: 3.25 S 18 4PR Neylon und hinten ein Metzler ME 77 in: 110/90 - 16 M/C 59S,
    das Teil ist Bauj. 81, Erstzul. 84 hat 20 000 km auf der Uhr und war mit diesem Reifenmischmasch bestimmt die letzten 4 -5 mal beim TÜV. :gruebelx:


    Gruß EL LOBO

  • Hi,


    I
    es scheint sogar so zu sein das es bei Krafträdern kein Verbot gibt Radial und Gürtelreifen zu mischen.



    Doch: selbst die minimalste Grössenangabe im Schein Beispiel 130/80-17 und 90/90-21 enthällt mit dem "-" bereits die Vorschrift, dass es sich um Diagonalreifen handeln muss. Für Radialreifen bräuchte man an diesem Motorrad daher (in Deutschland) ne Freigabe, die dann wiederrun einen ganz bestimmten Vorderreifen vorschreiben würde :(


    Vorder und Hinterreifen sind bei Motorrädern ohnehin sehr unterschiedlich. Es ist weniger entscheident welcher Hersteller drauf steht als was drinen ist. Manche Reifen sind selbst Paarweise mist ;)


    LG, Tobi

    4 Mal editiert, zuletzt von ta-rider ()

  • Hallo,
    @ ice-t: 33-145 hat die Frage doch schon beantwortet, wenn die Betriebserlaubnis nur die Größen vorschreibt aber nichts über Fabrikate sagt (und auch nicht den Satz "Reifen nur von einem Hersteller" enthält), dann kann man beliebige Fabrikate montieren und beliebig mischen. Also hast du volle Freiheit.
    Wenn die Betriebserlaubnis Vorschriften bezüglich Fabrikate macht, dann gilt das zunächst einmal unbedingt; Wenn ein Reifenhersteller dann eine weitere Freigabe erteilt, dann gilt zusätzlich auch diese. Daß ein Reifenhersteller keine Freigabe für andere als seine eigenen Reifen gibt, ist wohl verständlich...
    Gruß



    Was jemand erzählt und was wirklich ist, sind 2 Dinge , wenn es diese Vorschrift gibt muß es ja irgendwo nach zu lesen sein. Mein Dekra Mann hat mir die HU Plakette auf Grund verschiedener Reifenmarken verweigert.

  • Dann weise ihn doch auf die Freigabeliste von Honda hin:


    http://www.honda.de/images/mul…freigaben_Reifenliste.pdf


    Die 450S hat keinen Zusatz "Reifenpaarung von nur von einem Hersteller" Der steht in der Liste nur dort, wo er auch erforderlich ist. Z.B. in der Zeile direkt über der 450S, bei der 450N.


    Wenn die Zulassungsstellen automatisch den Satz "Freigabe des Herstelllers beachten" eintragen, bezieht sich das auf solch eine Liste. Die Liste müsste den Prüfstellen eigentlich vorliegen bzw. in deren Programmen hinterlegt sein. Der Dekra Prüfer muss da nur mal reinschauen.


    Gruß
    Ralf



  • In dem Fall wäre es aber egal gewesen, ob der Zusatz drin steht oder auch nicht. Da es von Honda keine Bindung gibt ( lt. der Liste in meinem vorherigen Beitrag) , hätte der Satz auch nichts weiter bedeutet.


    Gruß
    Ralf

  • Hi,


    Wo ist das mit den Reifen denn nun gesetzlich geregelt, ich kann in der Stvzo zu diesem Thema nichts finden und laut Honda gibt es für die pc17 keine Reifenbindung, im Fahrzeugschein steht auch nur die Größe. :gruebelx:



    Gesetzlich geregelt ist das dadurch, dass dazu weder in der STVZO noch in der FZV steht.


    Wenn in der ABE nur die Reifengröße steht, kannst Du also an Marke und Typ draufziehen, was Du willst.
    Wer anderes behauptet, soll das endlich mal belegen und zwar nicht mit irgendwelchen Links (ADAC o.ä.), in denen das auch nur ohne Nachweis behauptet wird.
    Da schreibt nämlich meist einer vom anderen ab :wink1: ...


    Fakten sind dagegen das hier:
    http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm
    und
    http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm



    Gruß
    Thomi

  • Hi,


    Mein Dekra Mann hat mir die HU Plakette auf Grund verschiedener Reifenmarken verweigert.



    "DEKRA" sagt doch schon alles :D ...



    Gruß
    Thomi

  • Hi,


    Es ist erschreckend wie viel Unwissen einem bei derartigen "Prüforganisationen" entgegen schlägt. Traurig ist auch, dass sich kaum jemand traut, die Kompetenz der Prüfer an zu zweifeln. Normalerweise freu ich mich über die Dummheit der Prüfer, da sich die Dusskussion dann meist um Lapalien dreht (ob 1,8mm Reifen legal sind oder nicht). Interessantere Dinge fallen dadurch gar nicht auf.


    Was jemand erzählt und was wirklich ist, sind 2 Dinge , wenn es diese Vorschrift gibt muß es ja irgendwo nach zu lesen sein. Mein Dekra Mann hat mir die HU Plakette auf Grund verschiedener Reifenmarken verweigert.



    Genau diesen hätte ich aufgefordert, mir das entsprechende Verbot heraus zu suchen. Immerhin hast dafür bezahlt. Ansonsten hätte ich auf die Plakette bestanden (es sei denn du mixt Radial und Diagonalreifen zu erkennen am R Beispiel 130/80R17 und 90/90-21 ohne passende Freigabe. Dazu könnte er ein Verbot finden siehe Erklärung oben oder § 36 (2a) StVZO).



    Gesetzlich geregelt ist das dadurch, dass dazu weder in der STVZO noch in der FZV steht.


    Richtig. Selbst wenn man es kaum glaubt: In Deutschland ist auch noch alles erlaubt, was nicht verboten ist. Nicht andersrum...


    LG, Tobi

    9 Mal editiert, zuletzt von ta-rider ()

  • In dem Fall wäre es aber egal gewesen, ob der Zusatz drin steht oder auch nicht. Da es von Honda keine Bindung gibt ( lt. der Liste in meinem vorherigen Beitrag) , hätte der Satz auch nichts weiter bedeutet.


    Gruß
    Ralf


    Hallo ralfw
    Das sehe ich etwas anders, wenn in dem "Schein" steht: "Reifenbindung beachten", dann muß ICH dem freundlichen Polizisten beweisen, das ich zwei unterschiedliche Reifen fahren darf,
    steht nichts im "Schein", muß ER mir beweisen, das ich es NICHT darf. Warum soll ich mir bei einer Kontrolle Probleme aufhalsen, wenn ich die Sache bei Zeiten zu meinen Gunsten
    regeln kann.


    Gruß EL LOBO

  • Die Freigabeliste von Honda habe ich heut Mittag schon ausgedruckt, die werd ich dem Prüfer mal unter die Nase halten, mal sehen was er dazu zu sagen hat


    Gruß Ice

  • Hi,


    Die Freigabeliste von Honda habe ich heut Mittag schon ausgedruckt, die werd ich dem Prüfer mal unter die Nase halten, mal sehen was er dazu zu sagen hat


    Gruß Ice


    Mal 'ne Frage:


    Du kommst aus Kiel und gehst da zur DEKRA?
    Weiha - dann wundert mich gar nix mehr :D ...


    Beim TÜV in Wellsee wirst Du bei solchem Kinderkram mit Sicherheit keine Probleme haben :wink1: ...
    Höchstens mal, wenn ein neuer Prüfer eingearbeitet wird.
    Allerdings wird der dann von einem der erfahreneren Kollegen begleitet, der ihn dann einfängt.
    Die Freigabeliste von HONDA haben die da sogar im System.


    Gruß
    Thomi

  • Dann werd ich wohl mal in Wellsee reinschauen, sind ja nur 500m von mir zuhaus . DEKRA war nur aus dem Grunde, weil er zu mir auf die Arbeit kam und es so bequemer war . Hatte auch bisher nie Probleme mit dem und hab auch immer erst Gebühren bezahlt wenn die Prüfung positiv gelaufen ist, Zweirad wie auch Vierrad.
    Ich habe über den TÜV Kiel aber auch schon sehr viel Negatives gehört aber selbst noch keine schlechten Erfahrungen mit denen gemacht.


    Gruß Ice