Mischbereifung

  • Hi,


    Hatte auch bisher nie Probleme mit dem und hab auch immer erst Gebühren bezahlt wenn die Prüfung positiv gelaufen ist, Zweirad wie auch Vierrad.


    Ist beim TÜV nicht anders.


    Zitat

    Ich habe über den TÜV Kiel aber auch schon sehr viel Negatives gehört aber selbst noch keine schlechten Erfahrungen mit denen gemacht.


    In über 30 Jahren, die ich mit dem TÜV in Kiel nun schon neben anderen Prüforganisationen zu tun hatte, kann ich dir auch eine Menge erzählen.
    Vor allem früher waren da einige selbstherrliche kleine Götter in Grau zu Gange.
    Seit min. 10 Jahren ist aber der letzte davon weg und man kann mit den Leuten da prima klarkommen.



    Gruß
    Thomi

  • So nu aber , ich war heut beim Gott aller Götter vom TÜV Kiel, sein Name ist mir leider entfallen aber der gute Mann ist schon gefühlte 100 Jahre da.
    In der Reifenfreigabe von Honda steht für die PC 17 nur ein Vermerk für die Größe / Geschwindigkeitsindex und Traglast. Das bedeutet, die Reifenmarke darf frei gewählt werden und es darf auch vorn und hinten ein unterschiedlicher Hersteller sein.
    Es müssen lediglich die angegebenen Werte eingehalten werden wobei Traglast und Geschwindigkeitsindex auch höher sein darf.


    Gruß Ice

  • Hi,


    darf auch vorn und hinten ein unterschiedlicher Hersteller sein.


    Genau dass habe ich ja bereits mehrfach geschriebe und belegt.


    Neu ist mir jedoch, dass eine Organisation auch prüft, solange man noch nicht bezahlt hat. Hier in Baden Württemberg wollte man bisher immer erst meine Kohle und versuchte dann, mir mit ähnlichem Halbwissen wie oben gelesen die Plakette zu verweigern, um mich zur teuren Nachuntersuchung zu zwingen.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von ta-rider ()

  • Hi,


    In der Reifenfreigabe von Honda steht für die PC 17 nur ein Vermerk für die Größe / Geschwindigkeitsindex und Traglast. Das bedeutet, die Reifenmarke darf frei gewählt werden und es darf auch vorn und hinten ein unterschiedlicher Hersteller sein.
    Es müssen lediglich die angegebenen Werte eingehalten werden wobei Traglast und Geschwindigkeitsindex auch höher sein darf.



    Iss jetzt aber nix Neues - oder? :wink1: ...


    Dafür wird man nicht zum "Gott aller Götter" erhoben.


    Das ist doch nur Kinderkram für die dort - klar für die DEKRA-Menschen in Kiel ist sowas schon eine große Herausforderung :D ...




    Gruß
    Thomi

  • Also ich persönlich hatte das ja auch so gedeutet aber der freundliche Mann der DEKRA wollte es immer noch nicht glauben als ich heute mit ihm telefonierte. Ich hab ihm den Papierkram heut mal zugefaxt , das will er nun zu seinem Oberguru in werweiswo zur genauen prüfung schicken. Bin ja mal gespannt was dabei raus kommt :D

  • Hi,


    Also ich persönlich hatte das ja auch so gedeutet aber der freundliche Mann der DEKRA wollte es immer noch nicht glauben als ich heute mit ihm telefonierte.



    Das ist bei denen ja das Problem:


    Dort ersetzt Glaube das Wissen :D ...



    PS: Ich habe einen moppedfahrenden Nachbarn, der auf die Kompetenz der DEKRA (speziell Kiel) baut.
    Dem haben sie dort auch die abstrusesten Dinge über Reifenvorgaben erzählt.
    U.a. dass Reifenvorgaben von Moppedherstellern Blödsinn und damit ungültig sind (auch reine Größenvorgaben) und nur noch Freigaben von Reifenherstellern gelten. Der offizielle und in nahezu allen neuen Fahrzeugscheinen befindliche Satz, dass die Reifenbindungen der ABE zu beachten seien, wäre damit hinfällig und für ältere oder exotische Moppeds gäbe es dann keine Reifen mehr, weil Reifenhersteller für die keine Freigaben machen können.
    Aber - Glaube versetzt ja manchmal Berge :wink1: ...


    Gruß
    Thomi

  • das schreibt der TÜV dazu


    http://www.tuev-nord.de/de/Fabrikatb...eifen_2989.htm


    Wann dürfen Sie von der Reifenbindung abweichen?


    Das Bundesverkehrsministerium bietet Kriterien, wann Sie von den Fabrikat- oder Profilbindungen in den Fahrzeugpapieren abweichen dürfen:


    Die Bezeichnung auf dem neuen Reifen (z.B. 160/70 B 17 73V) muss vollständig mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
    Der Reifen muss ein Europa-Prüfzeichen tragen, beispielsweise E4 oder e1
    Es muss eine offiziell bestätigte Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller vorliegen, bevor Sie die Reifen an Ihrem Motorrad aufziehen.


    Also muss eine ABE vorhanden sein was ja grundsätzlich bei beiden Reifen der Mischbereifung sein kann, aber in den ABE stehen normalerweise immer Reifenpaare drin, sprich beide Grössen.
    Was ist dann mit der ABE wenn man eben nicht beide Reifen wie in der ABE aufgeführt verwendet. Eine ABE von Mischbereifungen wird es nie geben schon garnicht wenn man unterschiedliche Hersteller an Reifen fährt
    Allerdings steht da wenn man von einer Fabrikat- oder Profilbindungen abweichen darf, also muss dazu erstmal eine vorhanden sein, was den Schluss zulassen könnte, falls keine vorhanden ist, gelten auch die kriterien nicht


  • ES geht in deinem Link, wie du am Ende deines Posts ja noch richtig bemerkst um ABWEICHUNGEN WENN EINE REIFENBINDUNG besteht.


    In diesem Post geht es aber nicht um die Reifenbindung sondern um Mischbereifung (Mischbereifung sind nicht unterschiedliche Hersteller, sondern unterschiedliche Bauarten). Diese ist bei PKW verboten, es müssen auf allen Achsen z.B. Radialreifen montiert sein. Beim Motorrad ist die bei Erteilung der BE nach EH-Recht sogar zulässig z.B. vorne Diagonal und hinten Radial.
    Das steht dann entsprechend bei den Größenangaben als - (Strich für Diagonal) oder R für Radial. Wenn wie hier genannt keine Reifenbindung besteht, darf man dann auch vorne z.B. eine Diagonalreifen von Metzeler mit einem Hinterreifen als Radialreifen von Conti mischen.

  • Also muss eine ABE vorhanden sein was ja grundsätzlich bei beiden Reifen der Mischbereifung sein kann, aber in den ABE stehen normalerweise immer Reifenpaare drin, sprich beide Grössen.
    Was ist dann mit der ABE wenn man eben nicht beide Reifen wie in der ABE aufgeführt verwendet. Eine ABE von Mischbereifungen wird es nie geben schon garnicht wenn man unterschiedliche Hersteller an Reifen fährt


    Ist jetzt nur die Frage, was Du mit "Mischbereifung" wirklich meinst.


    Wenn es die gleichzeitige Verwendung von Radial- und Diagonalreifen auf einem Mopped sein soll, gibt es sehr wohl Moppeds, bei denen das in der ABE so steht.


    Wenn Du - wie hier im Thread verwendet - die gleichzeitige Verwendung verschiedener Hersteller meinst, steht sowas auch sehr wohl in etlichen ABEs. Bei meinen Moppeds habe ich fast immer verschiedene Hersteller drauf.
    Im Falle meiner Gespanne geht das gar nicht anders, da es keinen Hersteller gibt, der alle 3 Reifengrößen anbietet :wink1: ...



    Gruß
    Thomi