MBX80 Gutachten f. Athena 110

  • Hallo zusammen.
    Ich suchen für meine MBX 80 ein Gutachten oder eine Briefkopie
    für den Athena oder Eurocilindro (Vorgängerfirma) 110 ccm Zylindersatz.


    Grund: Eintragung mit Tüv


    Eine Umtypisierung als Leichtkraftrad über 80 km/h mittels 36 Kettenblatt hab ich schon.
    http://www punkt honda punkt de/images/multimedia/MBX80_HC04.pdf
    Allerdings zieht meine dann kaum mehr den Berg hoch.


    An alle die mir weiterhelfen können schonmal vielen Dank.


    Grüße,
    Dom

  • Hallo mbxman,


    Bist mittlerweile weitergekommen, ich hab nämlich dasselbe Problem….


    Würde mich freuen von Dir zu hören?


    Lg Lars

  • Hallo Lars

    Hast du gesehen, das der Beitrag im Jahr 2011 verfasst wurde?

    Ob er da noch drauf antwortet?

    Gruß
    Norbert


    Was sagt der Rentner am Sonntag: Morgen fängt das Wochenende an :hehe:

  • Hey Lars...


    MBX 80 Aufrüsten auf 100ccm


    Auch die Anfrage im Nachbarthread ist erfolglos, weil gut abgehangen: 2009!


    Ich hatte Dir schon mal geantwortet, hast Du wohl nicht gelesen. Leider fiel meine Antwort einem Datenbankfehler hier im Forum zum Opfer.


    Kurzversion: Ich hab ein ähnliches Spielchen mit meiner damaligen RD80LC2 (Konkurrenzmodell zur MBX80 von Yamaha) durch. Bei mir wurde eine Enzelbetriebserlaubnis gefertigt, die beigebrachten Gutachten (99 ccm und Ritzel) wurden vom Ing. einbehalten. Insofern ist die Chance gering, heutzutage so ein Gutachten ausfindig zu machen.


    Einzige Chance für Dich: Such Dir nen Verbündeten bei TÜV oder DEKRA und sprech die gesamte Orgie mit ihm ab! Vor allem: Check mal den finanziellen Aufwand!


    Meine Essenz von damals: Lohnt nicht, ich viel zu groß (16jährige in den 80ern waren Kleinmenschen!) und zu schwer, die RD viel zu klein (Affe auf Schleifstein), die Kosten für den Krunsch viel zu hoch und das Projekt nicht gänzlich durchdacht, eigentlich hätte das Getriebe bzw. dessen Übersetzung noch angepasst werden müssen. Ich gehe davon aus, dass Du HEUTE keine Neuzulassung mehr hinbekommst (Emissionsvorschriften) oder nur mit unendlichem monetärem Einsatz.


    Empfehlung: Stell die MBX ins Museum oder fahr sie so wie sie ist und investiere das gesparte Geld (3-4 T €) z. B. in eine betriebstüchtige Varadero, die hat dann 15 PS Serie und man kann auch als ausgewachsener Mann drauf sitzen (außerdem ist sie eine Geldanlage, siehe aktuelle Preise). Wenns 2T sein soll, geht die Yamaha TDR 125 noch ganz gut (ebenfalls vom Typ "Reiseenduro") und illegal :eek: mit ca. 22 PeSen unterwegs.


    LG

    -==[Schubsi]==-


    ...... der mit der Vara tanzt!

    odo90.jpg ... und es werden immer mehr! :sup1: ...

  • Hallo,


    Danke für die Antwort.


    Ja hab ich gesehen, dass die Post schon alt sind. Aber versuchen kann man es ja einfach.


    Es hilft nix, es führt kein Weg an der MBX vorbei. Dass es andere Motorräder gibt, die es besser können, war zu erwarten

    Ich werde mir bestimmt keine VTR 1000 wieder auf den Hof stellen, die hab nämlich nur wenige Jahre später gehabt.


    Wenn das Gutachten eingezogen wurde, käme man aber zumindest mit einer Briefkopie weiter ?


    Ich habe Deine Antwort wirklich nicht gesehen, muss mal im Spamordner nachgucken, ob die Benachrichtigung geschluckt wurde.


    Trotzdem vielen Dank für Dein Mitdenken und Deinen Betrag zum Thema.


    Lg Lars

  • Briefkopie

    Hüstel, Leichtkrad mit EBE nach 2000 hat vermutlich keinen Brief, weil nicht erforderlich (LKrad = zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig, also im Höchstfall ne ZB Teil 1)


    Spamordner

    Ne, war keine E-Mail sondern hier öffentlich, aber das Forum ist weggeflammt und wurde mittels Backup wiederhergestellt, deshalb --> Beitrag weg!


    es führt kein Weg an der MBX vorbei

    Na, denn leg ich mich wieder hin... :bb:


    Viel Erfolg!

    -==[Schubsi]==-


    ...... der mit der Vara tanzt!

    odo90.jpg ... und es werden immer mehr! :sup1: ...

  • Leistung messen, Endgeschwindigkeit messen, Geräusche messen.
    Wenn Dir der Spaß ein paar hundert Doppelmark wert ist, kann man das problemlos machen.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Leistung messen, Endgeschwindigkeit messen, Geräusche messen.

    Abgasgutachten? Also ich höre den Amtsschimmel schon sehr deutlich wiehern... (die MBX ist ein 2T ohne Abgasreinigung)

    Ohne Gutachten sehe ich da gar keine Chanche, lasse mich aber gerne anhand von Tatsachen vom Gegenteil überzeugen! :sup1:

    Wenn Dir der Spaß ein paar hundert Doppelmark wert ist, kann man das problemlos machen.

    Ich hätte eher so die Vermutung, dass es in Richtung "mehrere Kilo-€" gehen dürfte...


    Lardiekm

    Einen interessierten Konsumenten Deiner Umbau-Dokumentation (hoffentlich hier im Forum) hast Du schon mal!


    LG

    -==[Schubsi]==-


    ...... der mit der Vara tanzt!

    odo90.jpg ... und es werden immer mehr! :sup1: ...

  • Abgasgutachten? Also ich höre den Amtsschimmel schon sehr deutlich wiehern... (die MBX ist ein 2T ohne Abgasreinigung)

    2T oder 4T spielt keine Rolle.
    Jedes Zweirad das zur HU muss, braucht auch eine AU (wenn EZ nach xx.xx.1989).
    Ohne Abgasreinigung muss das Gefährt dann die 4,5% Grenze einhalten.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Abgasgutachten?

    Nicht erforderlich bei EZ vor 1989.

    Zitat

    lasse mich aber gerne anhand von Tatsachen vom Gegenteil überzeugen! :sup1:

    Ich mach das beruflich, vertrau mir. :wink1:

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Ich mach das beruflich, vertrau mir

    Ja sehr gerne: Ich ging - so wie bei meiner RD80 damals - davon aus, dass ein Fz mit ganz frischer EBE eine Neuzulassung wäre. Eine nicht unerhebliche Modifikation wie Leistungssteigerung und HiSpeed-Erhöhung (inkl. völlig unbekanntem Abgasverhalten) wäre ein etwas tiefgreifenderer Eingriff als ein eingetragener Lenker mit Gutachten...


    Nix für ungut, gell!

    -==[Schubsi]==-


    ...... der mit der Vara tanzt!

    odo90.jpg ... und es werden immer mehr! :sup1: ...

  • Kein Problem.

    Nein, das ist eine technische Änderung, für die die zum Erstzulassungsdatum passenden Vorschriften anzuwenden sind.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?