Neues zum Thema Winterreifen

  • Hi,
    eine solche Äusserung aus dem Ministerium war auch im letzten Winter schonmal irgendwo wiedergegeben.


    "Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften ..." ist eine Äusserung, die keinen Polizisten beeindruckt - was unsereiner für offensichtlich hält, ist für niemanden anderen verbindlich. Das heisst, egal wie Deine Reifen aussehen - wenn ein Polizist meint, dass sie die Anforderungen nicht erfüllen, hast Du die Ar***karte gezogen.
    Das ist eine Regelung mit extremer Willküranfälligkeit - da geb ich keinen Pfifferling drauf.



    Randbemerkung: ausserdem ist es schlechtes Deutsch - entweder "Erfüllen die Reifen ... die Anforderungen ..." oder "Haben die Reifen ... die Eigenschaften ...").



    Viele Grüsse und immer gute Fahrt
    Olaf
    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Moin zusammen,


    hier mal zu Klarstellung der Gesetzestext und die dazugehörige EU-Richtlinie:


    StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

    (1) ...


    (2) ...


    (3) ...

    (3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.


    (4) ...


    (5) ...


    Hier die entsprechende EU-Richtlinie:


    RICHTLINIE 92/23/EWG DES RATES
    vom 31. März 1992
    über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage
    (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95)

    Anhang II

    Nummer 2.2. „M + S-Reifen“


    Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die
    Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem
    oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten
    als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist
    im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen
    gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume
    getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;


    Jetzt kann jeder genau erkennen ob er einen M&S-Reifen fährt oder nicht.

    Manche haben einen Koffer in Berlin - ich hatte ein Zigarettenetui in Hamburg -
    bekennender DoM-Besucher und bekennender Passiv-Veganer :D




  • Das ist doch genau das Problem:
    ... im allgemeinen ... :gruebelx:
    ... größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist ... :gruebelx:



    Jetzt kann jeder genau erkennen ob er einen M&S-Reifen fährt oder nicht.


    Wenn ich nun glaube einen wintertauglichen Reifen zu erkennen, ist diese Erkenntnis für keinen anderen bindend - und wenn ein Polizist anderes erkennt, hab ich die schon erwähnte Karte gezogen. Eine Regelung die derart viel Interpretationsspielraum lässt, ist schlicht und einfach Sch*****.


    Aber das ist natürlich nur meine ganz persönliche nichtswürdige und für niemanden in irgendwelcher Weise verbindliche Meinung :roll1:


    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Das M+S Kennzeichen unterliegt ja auch keiner Norm oder messbaren Mindestanforderung. Schau dir doch mal einen SUV Sommerreifen genauer an. Da steht überall M+S drauf, obwohl das Profil nicht anders aussieht wie von einem normalen PKW Reifen. Die schreiben das drauf, da ansonsten in den USA niemand diesen Reifen kaufen würde. Ich denke mal, das die den Passus geändert haben, weil jede Menge Sommerreifen mit M+S Kennung im Umlauf sind. Und nicht um Gespannfahrern einen Gefallen zu tun.


    Gruß
    Ralf


  • Hi,
    das stammt aus dem Jahr 2010 (die dort verlinkte pdf-Datei datiert vom 6.12.2010), und das hatten wir auch vor gut einem Jahr schon mal geklärt. Habe jetzt aber keine Lust den alten Fred auszugraben und die entsprechenden Stellen hier zu verlinken.
    Die geltende Regelung verlangt für alle Kraftfahrzeuge M+S-Reifen, welche die in der genannten EU-Richtlinie dargestellten Eigenschaften haben. Dass mit "Kraftfahrzeuge" in diese Richtlinie nur Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern gemeint sind, hindert den deutschen Gesetzgeber nicht daran, auch für Motorräder Reifen mit den entsprechenden Eigenschaften vorzuschreiben.
    §2 Abs. 3a "erschafft" keine Geltung der Richtlinie auch für Motorräder (was unzulässig wäre), sondern schreibt eigenständig (und damit rechtswirksam) die M+S-Reifenpflicht für Motorräder fest. Dabei wird nur die Definition, was denn mit "M+S-Reifen" gemeint ist, aus der Richtlinie übernommen. Sonst hätte der Gesetzgeber eine weitere (konkurrierende) Definition in die Strassenverkehrsordnung schreiben müssen, was den Wirrwar höchstens noch vergrössert hätte.



    Viele Grüsse, Olaf
    :wavey:

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  • Ganz unten gibt's ein Update.

    "more gas if you are in trouble"

  • Der deutsche Gesetzgeber steht aber nicht über EU Recht.


    Ich will auch für niemanden Partei ergreifen, das bei der Gesetzgebung mal wieder halbe und sinnlose Sachen gemacht wurden ist glaube ich eh klar.


    Ich fahr sowieso nicht bei Schneematsch. :wink1:

  • Der deutsche Gesetzgeber steht aber nicht über EU Recht.


    Da aber die Winterreifenpflicht für Motorräder nicht geregelt ist (dass die angeführte Richtlinie nicht für Motorräder gilt, heisst ja nicht, dass Motorräder explizit von der Winterreifenpflicht befreit sind), steht es dem deutschen Gesetzgeber frei, hier eine Regelung zu schaffen und dabei auf die Definition für M+S-Reifen aus der Richtlinie zurückzugreifen. Die deutsche Regelung darf nicht in Widerspruch zu EU-Regelungen stehen, tut sie auch nicht.


    Ich will auch für niemanden Partei ergreifen, das bei der Gesetzgebung mal wieder halbe und sinnlose Sachen gemacht wurden ist glaube ich eh klar.


    :oops: Sollte der Eindruck entstanden sein, dass ich die bestehende Regelung für vollständig durchdacht und sinnvoll halte, bitte ich vielstmals um Verzeihung.


    Sie geht mir zum Glück auch weitgehend am Ar*** vorbei, da ich bei Glätte nicht fahre und auch bei Glättegefahr das Fahren nur auf wichtige Anlässe beschränke (wegen Kälte :D)



    :wavey:

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    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Dann sind wir uns ja einig :dr:


    Es ging mir hauptsächlich um die Mitteilung aus Oktober, wo der Staatssekretär versprochen hat sich drum zu kümmern, was zeigt das er eingesehen hat das hier was nicht schlüssig ist.

  • Frank :dr:


    ... wo der Staatssekretär versprochen hat sich drum zu kümmern, was zeigt das er eingesehen hat das hier was nicht schlüssig ist.


    Das hatten wir im letzen auch schon mal wenn ich mich recht erinnere :roll1:


    Ich glaube die Simulation von Einsichtsfähigkeit gehört in der Branche zum Handwerkszeug - sogenannte Erkenntniskompetenzsimulationskompetenz :ablach:



    :wavey:

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  • Das ist mein Wort des Jahres. :ablach:


    Leider wirst du recht haben.