Hinterreifen rutscht weg

  • Also mit meiner RC 50 kann ich gar nicht genug Schräglage fabrizieren um wegzurutschen. Und ich fahre tatsächlich die bösen Metzeler.


    Bei nasser Fahrbahn könnte das vielleicht klappen aber ich zähle mich zur Gattung Homo Sapiens, also denkender Mensch.

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

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  • Nicht böse sein, ich meine damit, dass ich sowohl mit dem Auto als auch mit dem Töff bei nasser Fahrbahn vorsichtiger und vor Allem langsamer die Kurven nehme. Und Kurven habe ich reichlich vor der Haustüre.


    Also bei trockener Fahrbahn pflüge ich oft, sowohl mit dem Stiefelabsatz als auch mit den Rasten den Asphalt. Das ist mein Anschlag. Ich könnte noch weiter reinliegen weil die Rasten ja noch ein Stück hochklappen, aber dann bleibt manchmal mein Fuss hängen und es schlägt mein Bein nach hinten. Das tut ziemlich weh und muss nicht wirklich sein.


    Aber die Metzeler haben bisher immer gehalten.

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  • ok, was mich richtig nervt ist das Geld, dass ich jetzt ausgeben muss, weil das Risiko immer mitfährt, solangs nicht so ein Dürre-Sommer ist. Das versaut einem richtig die Lust am Mopedfahren. Oh, eine kleine Regenfront, mich kanns um den nächsten Baum wickeln...

  • :wink1:


    Diesen Satz schreiben die Zulassungsstellen pauschal rein - egal ob anwendbar oder nicht.


    Wenn es in der originalen Betriebserlaubnis eine Reifenfabrikatsbindung gab und Honda die nicht mit 'nem Nachtrag aufgehoben hat, ist die immer noch gültig.
    Wenn es von einem Reifenhersteller eine Freigabe für Reifen gibt, die nicht der ABE entsprechen, ist in dieser Freigabe auch begründet, warum Du diese von der ABE abweichende Bereifung verwenden darfst.
    Aus der AVON-Freigabe für die CM 400T:

    Zitat

    Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen stellt bei Einhaltung der unter Kapitel I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG zur Reifenbreite einzuhaltenden Forderungen keine Änderung im Sinne des§ 19 Abs. 2 StVZO dar, somit ist eine Änderungsabnahme gemäß §19 Abs. 3 StVZO nicht erforderlich.


    Sollte so oder so ähnlich auch in der Freigabe für Dein Mopped drinstehen. Freigabe solltest Du deshalb auch immer mitführen, um unnötige Diskussionen mit Kontrollorganen zu vermeiden.


    Insofern überschreibt eine Herstellerfreigabe die Fabrikatsbindung der ABE - sofern da überhaupt eine drin war ...



    Grundsätzlich pauschal und für alle sind vorhandene Fabrikatsbindungen nicht aufgehoben, auch wenn das manchmal so zu lesen ist. Aber nur noch relativ wenige Moppeds sind tatsächlich davon betroffen.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Super danke. Jesus Christus und Maria, ich musste mir das jetzt drei mal durchlesen, und ich glaube jetzt zu meinen, dass ich die Avon fahren darf, wenn ich das Dokument dabei habe.
    Ich werde die Shadow jetzt im Januar wg. Tüv zur Werkstatt bringen, und dann hole ich mir die Avon aus der neuen Serie. Der Conti Milestone scheint auch eine gute Nasshaftung zu haben, werde aber wohl beim Avon bleiben.

  • Zitat

    Diesen Satz schreiben die Zulassungsstellen pauschal rein - egal ob anwendbar oder nicht.


    Die machen das sogar, wenn es noch nie eine Reifenfabrikatsbindung gab und nur auf die neuen Zulassungsbescheinigungen umgestellt wurde.
    Diesen Fehler wollte die Zulassungsstelle bei der Ummeldung meiner Bulldog nicht korrigieren obwohl ich den alten Brief ohne Fabrikatsbindung und den enstprechenden Teil der Fahrzeug-ABE, die zur Typgenehmigung beim KBA eingereicht wurde, ebenfalls ohne Fabrikatsbindung, vorgelegt habe. Aber nach den Erfahrungen der letzten Jahre mit dem Laden hatte ich auch nichts anderes erwartet. Schön wenn man nicht enttäuscht wird :o

    2 Mal editiert, zuletzt von riedrider ()

  • :wink1:


    ... ich glaube jetzt zu meinen, dass ich die Avon fahren darf, wenn ich das Dokument dabei habe.


    Was für eine Shadow hast Du denn genau? Du musst a) darauf achten, dass Du auch wirklich die richtige Freigabe für Dein Mopped hast, und b) diese genau durchlesen - bei manchen Moppeds ist trotz Freigabe eine Eintragung in die ZB-I erforderlich. Das nennt sich dann "Änderungsabnahme" und kostet nicht viel (im Gegensatz zur "Einzelabnahme" :o)






    :wavey:

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  • Es ist eine Honda Shadow VT 100 C bj. 1994, demzufolge eigentlich eine SC 23, da es ein us-Modell ist steht SC 19. Hier im Forum hat man mir das schon mal erklärt warum das so ist, habs aber vergessen...

  • Aua :wink1:


    Wenn in den Papieren SC19 steht, kann es Probleme geben, da in der Unbedenklichkeitsbescheinigung SC23 steht - unbedingt klären und möglichst eintragen lassen.
    Sollte nur 'ne Formsache sein - eventuell kannst Du auch mit der Bescheinigung direkt zur Zulassungsstelle, dass Du nur einmal Geld ausgeben musst (für die neue ZB-I).


    Das ist übrigens eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung", keine "Reifenfreigabe" - Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es, wenn die Reifen den eingetragenen Größen entsprechen, aber das Mopped 'ne Fabrikatsbindung hat(te, als es auf den Markt kam). Freigabe gibt es, wenn die Reifen von den eingetragenen Größen abweichen.
    Z. B. bei meinen CMs original eingetragen 3.50-18 und 4.60-16 und freigegeben von AVON 100/90-18 und 120/80-16
    Den Unterschied brauchst Du nicht zu kennen - aber mit der SC19/SC23-Problematik solltest Du vorsichtig sein. Auch wenn es technisch das gleich Modell ist, kann Dir ein schlechtgelaunter Kontrolletti da schnell Stress machen.



    Originellerweise findet sich auf dieser AVON-Freigaben-Seite für die SC23 nur der Venom-X :o






    :wavey:

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  • vielen Dank, einfach ein gutes Forum, mit diesen Antworten auf meine Ahnungslosigkeit! Also das selbe Szenario, als wenn ich irgendeinen unnötigen Chopper-Blingbling eintragen lassen würde? Die bei der Zulassungsstelle in Bad Segeberg sind eh auf Zack und ist machbar. Dazu dann die Bescheinigung mitführen.
    Ich frage bei Avon nach ob die -ggf. in Englisch- eine Bescheinigung haben. Anscheinend sind Avon in der Chopperszene recht verbreitet.

  • Hi nochmal,


    wenn die Dinger eingetragen sind, brauchst Du keinen Zettel mehr mitzuführen.


    Wenn die Zulassungsstelle gut ist ...
    a) besteht für die importierte SC19 eine Reifenfabrikatsbindung? Wenn nein, den Satz mit der Reifenfabrikatsbindung und der Betriebserlaubnis streichen, möglichst noch im Feld 22 eintragen "zu 15.1 und 15.2 : ohne Fabrikatsbindung" - dann darfst Du stressfrei alles fahren, was den eingetragenen Größen entspricht.


    Wird aber wahrscheinlich nicht funktionieren, weil sie zu der Importmaschine zu wenig Unterlagen haben, also
    b) in Feld 22 eintragen "zu 15.1 und 15.2 : auch genehmigt Avon Cobra, Avon Venom-X, Avon Venom-X Weisswand". Dann brauchst Du die Freigaben nicht mehr und auch nix für's Ausland (:wink1: gleich beide Freigaben eintragen lassen).



    Der meiste Chopper-Krempel ist ja komplett eintragungsfrei (Sissybar, andere Sitzbank, auch Sturzbügel etc.). Nur was fahrtechnisch relevant ist (Lenker, Stoßdämpfrer etc.) braucht eine Abnahme - entweder mit Teilegutachten und Änderungsabnahme, oder mit e-Nummer und "globaler" Abnahme beim Hersteller (die e-Nummer steht für eine allgemeine Betriebserlaubnis auf EU-Ebene, die aber nicht unbedingt für alle Fahrzeuge gilt, grad bei den meisten Auspuffanlagen sind die e-Nummern modellspezifisch).
    Einen Haken hat die ganze Sache aber noch - in den meisten ABE, Teilegutachten, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Freigaben steht "nur anwendbar, wenn sich das Fahrzeug ansonsten im unveränderten Originalzustand befindet". Die Kontrollorgane tolerieren es zwar meistens, wenn Sachen kombiniert werden (z. B. andere Stoßdämpfer mit ABE und Reifen mit Freigabe), grundsätzlich ist das aber angreifbar :o






    :wavey:

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  • Hey Olaf, cool danke für die Infos. Ich war heute mit Avon in Kontakt, die Bescheinigung für die SC23 für die nagelneuen Cobra Chrome hab ich schon bekommen, und eine für die baugleiche US-SC18 wurde mir in Aussicht gestellt. Somit würde ich mir den Weg zur Behörde sparen. Der Kundenservice ist krass auf Zack muss ich sagen! Das bestärkt mich bei der Entscheidung pro Avon.
    Alternativ wäre noch der conti Milestone, der auch bei Nässe gut sein soll.