Also Fakt ist:
a) Da in dem Fahrzeugschein alleine 3.00/21 51P und 120/80-18M/C 62P eingetragen ist, kann man z.B. die TW301+302 ohne weitere Bescheinigung verwenden/fahren, da diese identisch sind. (Lastindex/Tragzahl darf natürlich auch höher sein)
b) Der IRC-Vorderreifen kann rechtlich gleichzeitig "aufgebraucht"/verwendet werden, wenn sich fahrphysikalisch in der Kombination kein relevantes Problem ergibt. Das obliegt dann der Eigenverantwortung.
c) Wenn die Reifenangaben "nicht mit der Eintragung identisch" sind, diese aber vergleichbar sind und auf die Felge passen (80/90.. statt 3.00/..). Dann muss man eine Freigabe/Bescheinigung des Reifenherstellers mitführen.
Quelle: TÜV-Niederlassung sowie der sehr gute email-Support von Bridgestone
Mein persönliches Fazit:
Darum werde ich hinten demnächst den TW302 aufziehen lassen und mal schauen ob mir das mit dem IRC so gefällt. Ansonsten wird der IRC vorzeitig durch den TW301 ersetzt wenn das durch ggf. zu starke Luftdruck-Differenzen oder Gummi-Mischungen nicht harmoniert.
Gruß
Armin