NSR Unterbodenlicht mit Seitenständer-Schalter - Geht das durch?

  • Eigentlich ganz einfach.
    Wenn die bastelei unzulässig is, erlischt die betriebserlaubnis.
    Keine betriebserlaubnis, keine versicherung.

    Am Stammtisch stimmt das, vor Gericht nicht. Jedenfalls nicht pauschal. Und auf's Glatteis begibt man sich auf jeden Fall.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Am Stammtisch stimmt das, vor Gericht nicht. Jedenfalls nicht pauschal. Und auf's Glatteis begibt man sich auf jeden Fall.


    Klar. Wollte ja nur das grundprinzip darstellen.
    Was anwälte da draus stricken...kann gut gehn, kann auch voll in die hose gehn.
    Unverhofft kommt oft, wie man so schön sagt.

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  • Ferner kommt dazu das nicht zulässige Anbauten nicht nur fremde irritieren könnten sondern das eigen Fahrzeug.
    Beweis mal das der Ausfall der Rückleuchte - welche den Auffahrunfall wohl auslöste - auch passiert wäre wenn die UBB abwesend gewesen wäre.


    Da schmurgelt ne Leitung und die falsche Sicherung fliegt im falschen Moment ... peng. :shock:


    Und dann wird sich die Versicherung garantiert raus winden da die recht gute Anwälte haben um sowas aus zu nutzen.



    Gaaaaanz dünnes Eis, auch wenn es beleuchet ist :idea:


    Eine weiße Seitenständeraufsetzpunktbeleuchtung ..... Komfortfunktion :D Aber eine blaue Umfeldausleuchtung wohl eher nicht :nono:


    Was kommt als nächstes? IKEA LED Fluter als Kurvenlicht?

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ Adblock+ :topX: