Motorrad gleiches Recht wie Auto!?

  • Auf dem zweirädrigen Moped interessiert es mich auch nicht. Da ist meistens genug Platz.
    INTERESSANT wird das Ganze erst wenn ich mit der Ural + Beiwagen unterwegs bin. Das Anhängsel wird leider oft genug übersehen... und dann wird es eng.

  • Ich bin immer der Meinung, dass ich mich nicht immer wie ein A rsch benehmen muss, nur weil's legal ist. Ich fahre unter anderem so gern Motorrad weil's so schön schmal ist. Wenn genug Platz ist, dass beide an einander vorbei passen, dann blockiere ich die Straße doch nicht extra.
    Im Gegenzug kann dafür ich auch ungestört an Stellen durch fahren wo ein Auto nicht durch passen würde, wenn der Gegenverkehr Vorfahrt hat.


    Da hat es glatt einer auf den Punkt gebracht !

    <3 vom PC (Papa Charly)

  • Auf dem zweirädrigen Moped interessiert es mich auch nicht. Da ist meistens genug Platz.
    INTERESSANT wird das Ganze erst wenn ich mit der Ural + Beiwagen unterwegs bin. Das Anhängsel wird leider oft genug übersehen... und dann wird es eng.


    Man sollte die Breite seines Moppeds kennen, gilt insbesondere wenn Seitenkoffer montiert sind. Sonst kann sowas passieren-guckst Du:
    https://www.youtube.com/watch?v=7o25s5rNEnQ
    :D

    The truth is out there...

  • Hi, naja in Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot, auch auf dem Fahrstreifen. Sprich du musst dich rechts halten wenn du ein einspuriges Fahrzeug bewegst...


    Rechtsfahrgebot gilt Ausserorts auf mehrspurigen Fahrbanen und beinhaltet nicht die Pflicht in seiner Fahrspur auch noch rechts zu fahren.


    Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt frei Fahrspurwahl, nix Rechtsfahrgebot.


    Zu obigen Fall, natürlich müssen die PKW`s warten wenn nicht genug Platz ist.


    Sie dürfen nur fahren wenn sie zu dem parkenden Fahrzeugen und natürlich auch zu dir ausreichd Seitenabstand halten können.
    http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Seitenabstand01.php

    The typical symptoms of stress are eating too much, impulse buying, and driving too fast.


    Are they kidding? That's my idea of a perfect day!

  • § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge


    § 2 StVO Straßenbenutzung Fahrzeuge


    Stand: 01.04.2013



    (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.


    (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

  • § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge


    Kraftfahrzeuge § 7 StVO Fahrstreifen Fahrzeugschlange


    (1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.


    (2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.


    (2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.


    (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.