Hi,
Und was sagt der Prüfer dann, wenn er bei Abblendlicht ein Leuchtbild à la "R" vorfindet?
Wenn ein H4-Scheinwerfer, der nur mit HR gekennzeichnet ist, bei (unzulässiger) Abblendschaltung ein ordentliches Abblendlicht-Leuchtbild zeigt (also einigermaßen HC-Standard), sagt der Prüfer nix, wenn ihm das nicht auffällt.
Aber wenn's ihm auffällt, gibt's keine Plakette (oder eben 'ne Einzeleintragung :D), und wenn das HR ohne HC 'nem Kontrollorgan am Strassenrand auffällt, gibt's 'ne Mängelkarte. Die Damen und Herren sind - zumindest hier - technisch durchaus auf der Höhe der Zeit und haben manchmal (bei Schwerpunktkontrollen) sogar 'nen aaS dabei ...
Wenn ich dann darauf verweisen kann, dass die Scheinwerfer so eingetragen sind, ist Ruhe
Nachtrag: ändert nichts dran, dass die Dinger 'n grottenschlechtes Licht geben und die Leuchtbildkontrolle auf der Prüfstelle so nicht bestehen - leider wird's auch nicht akzeptabel, wenn ich neue ShinYo-Einsätze reinmache. Um die geht's hier in diesem Fred ja doch eigentlich ...