Scheinwerferumbau

  • Hi,


    Und was sagt der Prüfer dann, wenn er bei Abblendlicht ein Leuchtbild à la "R" vorfindet?


    Wenn ein H4-Scheinwerfer, der nur mit HR gekennzeichnet ist, bei (unzulässiger) Abblendschaltung ein ordentliches Abblendlicht-Leuchtbild zeigt (also einigermaßen HC-Standard), sagt der Prüfer nix, wenn ihm das nicht auffällt.
    Aber wenn's ihm auffällt, gibt's keine Plakette (oder eben 'ne Einzeleintragung :D), und wenn das HR ohne HC 'nem Kontrollorgan am Strassenrand auffällt, gibt's 'ne Mängelkarte. Die Damen und Herren sind - zumindest hier - technisch durchaus auf der Höhe der Zeit und haben manchmal (bei Schwerpunktkontrollen) sogar 'nen aaS dabei ...
    Wenn ich dann darauf verweisen kann, dass die Scheinwerfer so eingetragen sind, ist Ruhe :D



    Nachtrag: ändert nichts dran, dass die Dinger 'n grottenschlechtes Licht geben und die Leuchtbildkontrolle auf der Prüfstelle so nicht bestehen - leider wird's auch nicht akzeptabel, wenn ich neue ShinYo-Einsätze reinmache. Um die geht's hier in diesem Fred ja doch eigentlich ...






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

    Einmal editiert, zuletzt von olaf-frankfurt ()

  • Das hört sich ja sogar halbwegs vernünftig an. :)

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • 30 Jahre TÜV bzw. Dekra bei 8 verschiedenen Zweirädern und nie wurden die Scheinwerfer so kontrolliert.


    Gesendet von meinem X9 mit Tapatalk

  • Skandal! :D

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • :roll1:


    Das hört sich ja sogar halbwegs vernünftig an. :)


    ... und gegen irgendwelche Wichtigtuer und Klugsch****** kommt man auch mit "halbwegs vernünftig" weiter, wenn der Stempel von 'nem aaS drunter ist :D






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
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  • Und nun noch mal ganz.
    HC/R PL 50R-02 00
    E4. 12.5
    Ist da alles in Ordnung, oder
    Muss ich jetzt zurück bauen?


    Gesendet von meinem X9 mit Tapatalk

  • :D


    HC/R besagt, dass der Scheinwerfer wahlweise (schaltbar) Abblend- oder Fernlicht abstrahlen darf - wie jeder normale H4-Scheinwerfer. Soweit ist alles gut.



    Was die restlichen Nummern aussagen und ob das Leuchtbild vorschriftsmäßig ist :nixweiss:






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • PL ist ne Abdeckscheibe aus Kunststoff, E4 das E-Zeichen mit dem Genehmigungsstaat und 12.5 ist die Referenzzahl für das Fernlicht.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

    Einmal editiert, zuletzt von Alrik ()