140mm Hauptscheinwerfer LED

  • Ich schon. Und ich hab mich bislang wenig damit befasst und bei den Kennzeichnungen auf lichttechnischen Einrichtungen ist das nicht so ganz trivial, weil es unter anderem darauf ankommt, wie die Kennzeichnungen kombiniert sind. Und LED kenn ich bislang nur als Einheit mit integriertem LED-Modul, nicht LED als auswechselbarem Einsatz. Deshalb spring ich da nicht sofort auf, wenn jemand ne gute Idee hat.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Die ECE R112 scheint aber auch für LED-Lampen zu gelten, bei denen man den Einsatz nicht wechseln kann.
    Sonst würde das hier auf Seite 14 wenig Sinn machen:
    5.11. A LED module shall be:
    (a) Only removable from its device with the use of tools, unless it is stated in the communication sheet that the LED module is nonreplaceable,
    und auf Seite 26:
    Number and specific identification code(s) of LED module(s) and for each LED module a statement whether it is replaceable or not: yes/no

  • Da kann man lesen, dass das "H" keineswegs für Halogen steht (obwohl das so schön passt) [...]


    Hab mittlerweile mal geschaut, sowohl ECE-R112 als auch in allgemeinen Vorschriften. Die mit H gekennzeichneten Scheinwerfer, können ausdrücklich entweder Halogen- oder LED-Leuchtmittel haben (nicht wahlweise ;) ). So gesehen also erstmal ganz gut.
    Was hier fehlt, ist ein Standlicht (Zusatzkennung A), je nach Motorrad braucht man dann halt eine separate Leuchte. Und man muss aufpassen, dass nicht noch irgendwelche "Spezialfunktionen" im Scheinwerfer vorhanden sind, teilweise gibt's da noch Tagfahrlicht oder Blinker, aber ohne Zulassung.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?