Beleuchtung am Helm erlaubt?

  • Geht für mich in die Richtung von Schwellerbeleuchtung bei der GTI Fraktion....


    Willy

  • Werwolfi: Und ich habe das schonmal geschrieben: Für Fahrerbeleuchtung gibt es keine Norm, keine Vorschrift und natürlich auch kein E-Zeichen.
    Ein E-Zeichen ist eine Vorschrift für Radfahrzeuge, es geht aber um Helmbeleuchtung, die ist nicht fahrzeuggebunden, sondern auf dem Motorrad genauso erlaubt oder verboten wie zu Fuß oder auf dem Fahrrad.


    Dass es uninformierte Polizisten gibt, die nicht zwischen Fahrer und Fahrzeug differenzieren können oder aktuelle Entwicklungen nicht kennen (bspw. Fahrzeugbeleuchtung: Dauerleuchtende Blinker als Standlicht), ist kein Beweis für irgendwas. Schriftlich gibt es eben nur die dutzendfach zitierte allgemeine STVO-Regelung. Die STVZO bleibt unzuständig!!! Genauso wie bei Handschuhen, Stiefeln, Halstüchern und Unterhosen. Allesamt nicht in der STVZO!


    @Neptun: Nein, Fahrzeugbeleuchtung muss zugelassen sein, sonst ist sie illegal. Das ist was ganz anderes. Darum dreht sich hier alles im Kreis, der nächste zitiert wieder Zulassungsvorschriften oder meckert wegen fehlender E-Prüfzeichen.


    Verdammt, ich fahre seit Jahren mit Blinklicht am Fahrrad und kam schon in Fahrradkontrollen. Das darf keineswegs am Fahrrad montiert sein, an der Person ist es eben toleriert. Beim Motorradfahrer fürchte ich ne strengere Auslegung, da würde ich unbedingt auf blinkende Dinge verzichten. Aber sorry, hat sich jemand den Shark angesehen?


    Ich wäre aber auch für ne eindeutige Klärung, heißt grundsätzliches Verbot von Aufsassenbeleuchtung außer genormte/geprüfte Beleuchtung mit Lumengrenzen bzw. Farben. Offenbar haben viele in Deutschland Probleme, wenn etwas nicht explizit erlaubt oder verboten ist. Dann muss man das eben regeln...

  • Werwolfi: Und ich habe das schonmal geschrieben: Für Fahrerbeleuchtung gibt es keine Norm, keine Vorschrift und natürlich auch kein E-Zeichen.
    Ein E-Zeichen ist eine Vorschrift für Radfahrzeuge, es geht aber um Helmbeleuchtung, die ist nicht fahrzeuggebunden, sondern auf dem Motorrad genauso erlaubt oder verboten wie zu Fuß oder auf dem Fahrrad.


    Dass es uninformierte Polizisten gibt, die nicht zwischen Fahrer und Fahrzeug differenzieren können oder aktuelle Entwicklungen nicht kennen (bspw. Fahrzeugbeleuchtung: Dauerleuchtende Blinker als Standlicht), ist kein Beweis für irgendwas. Schriftlich gibt es eben nur die dutzendfach zitierte allgemeine STVO-Regelung. Die STVZO bleibt unzuständig!!! Genauso wie bei Handschuhen, Stiefeln, Halstüchern und Unterhosen. Allesamt nicht in der STVZO!


    Das hilft dir aber nichts, wenn dich der uniformierte Polizist nicht weiterfahren lässt....geh doch einfach mal zu denen und informier dich....


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Wieso soll einen ein Polizist nicht weiterfahren lassen?


    Sorry, ich habe Polizeibeamte im Bekanntenkreis, die lachen mich aus, wenn ich frage, ob sie mich rausziehen würden, wenn mein Helm ne Belüftungsöffnungsbeleuchtung hätte. Polizeiarbeit sieht bissel anders aus. Das ist denen schnurzpiepe.
    Und guck dir mal paar YT-Videos von Motorradkontrollen an: Da wollte bspw. mal nen Polizist einen Motorradfahrer rausziehen mit 34PS-Grenze im Führerschein, weil der ein 48PS-Motorrad fuhr. Sorry, man kann gar nicht so leben, dass auch der dümmste Dorfbulle nix findet. Aber nach dem richte ich mich nicht, sondern eher nach Regeln

  • Mal angenommen ich fahre mit meinem Fahrrad und schnalle mir meinen 1PS Benzin-Laubbläser um, das Ding bläst mit 300Km/h und schafft, ich habe es im Garten getestet, sogar einen gewissen Vortrieb. Bin ich nun ein KFZ oder nur ein Knallkopp?


    Ist doch eine ähnliche Sache....


    Willy

  • Tja, Regeln sind manchmal echt schwierig...


    Beispielsweise macht es keinen Unterschied,
    ob man sich dem dümmsten oder dem klügsten Polizisten widersetzt,
    wenn er einem die Weiterfahrt untersagt. :(

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Mal angenommen ich fahre mit meinem Fahrrad und schnalle mir meinen 1PS Benzin-Laubbläser um, das Ding bläst mit 300Km/h und schafft, ich habe es im Garten getestet, sogar einen gewissen Vortrieb. Bin ich nun ein KFZ oder nur ein Knallkopp?


    Ist doch eine ähnliche Sache....


    Willy


    Nein, ist keine ähnliche Sache. Erstens würdest du den Laubbläser für Antriebskraft verwenden, zweitens kollidiert das mit kommunalen Immissionsschutzgesetzen (man darf nicht ohne Grund Lärm verursachen). Evtl. ginge es irgendwo auf dem Land, wenn die Antriebskraft marginal oder nicht vorhanden ist.
    Eine Helmbeleuchtung hingegen verursacht weder Lärm noch Abgase, sondern emittiert minimal Licht.
    In einem Sternenpark ist das vielleicht nicht so gerne gesehen.


    Afrikaans: Ich bin der festen Überzeugung, dass ein dummer wie ein kluger Polizeibeamter für die Verweigerung der Weiterfahrt einen Grund nennen muss. Zumindest in Deutschland. Und da hakt es ja dann. Ich guck mir bei Polo mal den Shark an wie hell das Licht ist und ob der blendet.

  • Dein Wort in Gottes Ohr.
    Selbst wenn der Polizeibeamte einen Grund nennen muß, kann der falsch sein und nichtsdestotrotz hast du dich zu fügen, wenn du eine Eskalation vermeiden möchtest.


    Im konkreten Fall hier also,
    Fahrt beenden oder Helm wechseln.



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    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Gut, du wahrst dein Gesicht und der Threadersteller ist weiterhin pessimistisch hinsichtlich der Legalität.


    "Bitte alle einsteigen, die nächste Fahrt beginnt..."


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    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Das Thema mit nichtzugelassener Beleuchtung einfach abkleben ist übrigens "durch" alles was da ist muss afunktionieren und darf nicht abgeklebt sein

  • Das Thema mit nichtzugelassener Beleuchtung einfach abkleben ist übrigens "durch" alles was da ist muss afunktionieren und darf nicht abgeklebt sein


    Aha. Lass mich raten: STVZO?