Maschine mit Kat+Auspuff ohne Kat = Betriebserlaubnis erloschen?

  • Hallo Leute!


    Ich habe da mal eine allgemeine Frage, da ich nirgendwo wirklich eine Klartext Antwort dazu finde.


    Und zwar habe ich folgende Situation: Ich fahre eine CBR1100XX, das 1999er Modell mit Einspritzung und Kat. Nun möchte ich mir über den Winter eventuell zwei neue Sportpötte besorgen, ich liebäugle schon mit denen von ROMBO. Nun stehe ich aber vor der Frage: Was passiert, wenn ich die originalen Pötte abmontiere? Dann sind ja auch die Kats mit weg.


    Ich habe zwar schon gelesen, dass die XX dann zwar immer noch durch die AU kommt, aber erlischt mir dadurch nicht die Betriebserlaubnis, wenn ich ein Mopped, was werkseitig mit Kat ausgerüstet war ohne Kat fahre? Oder spielt das keine Rolle, solange sie von den Abgaswerten her im grünen Bereich bleibt?

  • In Bezug auf die Endtöpfe dürfte es in erster Linie eine Rolle spielen, ob es für die eine Allgemeine Betriebserlaubnis, also ABE, in Bezug auf Dein Motorrad gibt. Sollte es eine solche geben und sollten die Abgaswerte stimmen, wirst Du keine Probleme kriegen. Gibt es aber eine solche ABE nicht, musst Du es eintragen lassen. Was das an Kosten bzw. zeitmäßigem Aufwand kostet, wage ich nicht einzuschätzen.
    Es kann ja auch sein, dass die von Dir favorisierten Endtöpfe speziell für die Rennstrecke entworfen wurden, wodurch sich ein Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr sehr wahrscheinlich erübrigen würde, es sein denn es gibt eine ABE und die Abgaswerte stimmen.

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

  • Die Sache ist die, die Auspuffanlage hat laut Artikelbeschreibung eine EG-BE Nummer. Somit müsste sie ja eintragungsfrei sein. Die CBR1100XX wurde aber von 1996-1999 mit Vergaser ohne Kat und danach mit Einspritzung und mit Kat gebaut. Jedoch findet sich in der Beschreibung nirgendwo eine Einschränkung für die Baujahre...

  • "TÜV NORD Mobilität informiert: Austauschschalldämpfer an Motorrädern:


    Für Motorräder, die serienmäßig mit Katalysator ausgerüstet sind, werden auch EG-genehmigte
    Austauschschalldämpfer ohne Katalysator angeboten. Diese dürfen aufgrund der EUGesetzgebung
    auch in Deutschland verwendet werden, obwohl sich das Abgasverhalten durch den
    fehlenden Katalysator häufig verschlechtert.


    Die EG-Richtlinie zur Genehmigung von Austauschschalldämpfern wurde jedoch aktuell um den
    Prüfpunkt „Abgasverhalten“ erweitert. Dies ist bei allen neuen Schalldämpferanlagen, die eine EGTypgenehmigung
    erhalten sollen, zu berücksichtigen.


    Motorradfahrer dürfen jedoch nach wie vor alle Schalldämpferanlagen mit einer EGTypgenehmigung
    kaufen und verwenden, sofern sie für den betreffenden Motorradtyp zugelassen
    sind.


    Eine Abgasuntersuchung (AUK) an Motorrädern, die serienmäßig einen geregeltem Katalysator
    haben, aber mit einem Austauschschalldämpfer ohne Kat ausgerüstet sind, wird wie folgt
    durchgeführt:


    • Bei Abgaseinstufung bis Euro 2 : Abgasprüfung im Leerlauf wie bei Krad ohne Kat:
    maximal zulässiger CO-Wert 4,5 Vol. %"


    Ich denke das sollte alles sagen oder?

  • Dankeschön. :)


    Jetzt würde mich aber nur noch interessieren, wie das dann im Ausland aussieht. Ich bin häufig in Österreich unterwegs und habe mir da nie Gedanken gemacht, weil ja bisher immer alles schön original war (und noch ist). Aber die Ösis sind beim abfetten von deutschen Touristen ja bekanntlich nicht zimperlich...


    Hat da irgendjemand Erfahrung? Denn in dem Zitat ist ja nur von Deutschland die Rede...

  • :gruebelx:


    Gelten für Kfz nicht grundsätzlich die technischen Regelungen des Zulassungslandes? Abgesehen von den Grundanforderungen zur Verkehrssicherheit natürlich :wink1:
    Sonst könnte die deutsche Purzelei ja auch ziemlich hemmungslos ausländische Kfz (wahrscheinlich auch 'nen Großteil der ausländischen Moppeds) stilllegen, weil nach unseren Maßstäben nicht zulässig :D



    Wichtig bei obigem Text ist der Satz: "Motorradfahrer dürfen jedoch nach wie vor alle Schalldämpferanlagen mit einer EGTypgenehmigung kaufen und verwenden, sofern sie für den betreffenden Motorradtyp zugelassen sind." und nicht alle Pötte mit e-Nummer sind für alle Moppeds zugelassen - auch wenn Händler anbieten "für Modell XY".
    Solltest also im Zweifelsfall immer die entsprechenden Unterlagen mitführen oder den Pott gleich eintragen lassen.




    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.