Hi, hab nicht gesucht, ist aber ohnehin n Spezialfall ;P #sheesh
Es geht darum, dass meine Maschine mal gedrosselt war und danach entdrosselt wurde, allerdings irritiert die Eintragung zur Entdrosselung ein wenig.
Ich hatte schon flüchtig bei einem Tüv-Mitarbeiter angefragt, ob er daraus schlau wird.
Die fragliche Eintragung lautete zunächst: Leistungsreduzierung durch Einsatz >>je<< einer Drosselblende >>pro<< Ansaugkanal.. (+ Gasbegrenzer) etc... und danach Leistungssteigerung durch Entfernen >>einer<< Drosselblende(+Gasbegrenzer).. etc...
Der Mitarbeiter vom Tüv war auch verwirrt und wunderte sich überhaupt über den Eintrag und konnte sich darauf keinen Reim bilden. Er meinte noch, dass bei der Entdrosselung eigentlich der Eintrag rausgenommen wird. Dass das so eingetragen wurde, deutet für mich rein sprachlich, dass das nen Informationsgehalt haben muss. Aus der Logik heraus schon wieder nicht so sehr.
Ist das nur Missverständlich ausgedrückt, oder besteht die Möglichkeit, dass nur eine Drosselblende herausgenommen wurde und demnach noch weitere verbaut sind?
Liebe Grüße
Mtax
PS: Der Tüv-Mitarbeiter konnte mir nicht sagen, ob die vollständig entdrosselt ist.
Kling komisch, ist aber...
Achso und sie zieht schon, nur vielleicht zieht sie ja noch mehr xD