Zum TÜV fahren um drossel eintragen zu lassen?

  • Hallo,


    habe eine frage, ich muss noch zwei jahre die 25kw drossel fahren. Bei meinem Motorrad ist aber noch die volle leistung eingetragen, darf ich wenn ich die Drossel eingebaut habe zum Tüv fahren um die eintragen zulassen?


    oder ist das dann auch fahren ohne führerschein oder soetwas? Also eingebaut ist sie ja, nur das auf dem Papier fehlt.... Gutachten ist natürlich dabei :)


    danke und lg

  • Hi Tristan,
    ist recht einfach: Du darfst nur Krafträder mit Leistungsbeschränkung fahren. Und solange das Teil als Krad ohne Leistungsbeschränkung zugelassen ist, bist Du im roten Bereich. Der TÜV trägt das Teil ja auch nicht ein, dort bekommst Du nur eine Bescheinigung, dass die Drosselung nach Herstellerangaben ordnungsgemäß verbaut wurde. Dann musst Du damit zur Zulassungsstelle, um die Papiere ändern zu lassen. Auch das ist noch im roten Bereich, wenn man es eng auslegt.
    Ist also besser, Du fragst eine(n), der offen fahren darf, und setzt Dich hinten drauf bis zur Zulassungsstelle. Nach Hause darfst Du dann selber fahren.


    Kannst natürlich drauf hoffen, nicht erwischt zu werden oder wenn doch, einen verständnisvollen Polizeisig zu treffen. Ist aber Glücksspiel.


    Grüsse, Olaf

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • So wie ich die Sache jetz verstanden habe.


    Du hast ein Motorrad was zur Zeit noch nicht gedrosselt ist,aber Du willst die Drossel selbst einbauen und danach zum Tüv,damit dieser bestätigt das sie ordnunggemäß verbaut wurde.


    Wenn ich das so richtig darfst Du natürlich nicht mit dem Motorrad zum Tüv fahren.


    Wenn Du das Gutachten vom Tüv bzw.Dekra hast,kannst Du zur Zulassungstelle ohne Motorrad um es eintragen zu lassen.


    Erst wenn es in den Papieren steht darfst Du fahren.


    Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei !! :D


    Laberfred Hondaboard WTiP 2024 Dortmund 1. Bis 3. März 2024 >> klick :wink:







  • Viel einfacher geht es folgendermaßen:
    Du Dokumentierst den Einbau der Drossel mit Bildern
    Du fährst zum TÜV mit dem Auto
    Du Zeigst dem die Fotos und sagt, Drossel eingebaut, schreib mir das auf!
    Du Fährst zur Zulassungsstelle und lässt es ändern
    Du Fährst nach Hause, setzt dich auf's Motorrad und Fährst legal durch die Gegend.


    Musst nur gucken, dass der TÜV das mit macht, mit den Fotos. Eventuell vorher anrufen.

  • Wenn der TÜV das mitmacht, ist das eine sehr gute Idee. Vor allem Schlechtwetter-tauglich ...
    Damit Du dann beim ersten schönen Wetter nicht erst wegen der Eintragung rumgurken musst :D


    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.


  • Das ist der berühmte Schreibtisch-TÜV. Das macht eig. keiner, ausser man kennt einen. Wer garantiert dem Prüfer, dass die Bilder von der richtigen Maschine sind?


    Aber mal was anderes. Gabs nicht die Gesetzeslücke, dass man auf geradem Wege bis zum TÜV fahren und das dort machen lassen? Ich hab das ja im umgekehrten Fall auch gemacht - also mit der entdrosselten Maschine zum TÜV um dort die volle Leistung bescheinigen zu können. Auf dem Weg zum TÜV war meine RR dann ja auch nicht der Leistung in den Papieren entsprechend....

    CBR Team Konica Minolta :D
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  • Das ist keine Gesetzeslücke,
    dass ist gesunder Menschenverstand.


    Es hat mal Zeiten gegeben,
    als man nicht an jeder Ecke einen Transporter
    oder Anhänger mieten konnte.
    Und in der TÜV-Prüfer ihre heiligen Hallen nicht verlassen haben,
    um bei Hinz und Kunz technische Abnahmen zu machen.


    Also fuhr man auf eigenen Rädern mit dem umgebauten Fahrzeug
    auf direktem Weg zur technischen Abnahme.
    Und zwar legal.


    Ich mache das heute noch so,
    denn meines Wissens nach ist weder das Beamen erfunden,
    noch der Verstand abgeschafft worden.


    Im konkreten Fall hier scheint es mir am Zweckmäßigsten zu sein,
    einen Bekannten mit Voll-Schein :D zu bitten,
    den Bock zum TÜV zu kutschieren.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Also das mit dem Verstand ist sone Sache bei manchen Grünen bzw. Blauen.
    Unser Gefahrgutlehrer hat uns mal nen tolles Beispiel gebracht.
    Auf die Feuerlöscher gehören beim GFG-Transport immer zwei Plaketten.
    Eine mit dem Datum der letzten Prüfung und eine mit dem Datum der nächsten Prüfung.
    Jeder Polizist weiß das die Dinger jedes Jahr geprüft werden müssen.
    Auf die Frage warum man denn dann zwei Plaketten braucht sagte unser Lehrer:
    "Ein Polizist muß zwar Lesen können aber er muß nicht rechnen können!"
    Und so verhalten sich einige tatsächlich.

    Gruß Thorsten


    Was wäre Ostern ohne Kinder?
    "Was ist das?" "Blaues Licht!" "Und was macht das?" "Es leuchtet blau!"