Geschwindigkeit Schätzen Zulässig?????

  • Moin Moin


    so habe da mal eine frage und zwar bin ich heute mit meinen Motorrad durch die Stadt bei uns gefahren bin auf eine Ampel zu gefahren die gerade gelb geworden ist ich also nochmal Gas gegeben um drüber zu kommen.


    Dann stand ca. 20m dahinter ein Polizist der mich angehalten hat, dann halt Allgemeine Verkehrskontrolle usw. mit dem Motorrad alles ok nur die Geschwindigkeit die ich wohl seiner Berufs Erfahrung her drauf hatte war wohl zu schnell.


    Der sagte dann ich werde mal nachschauen was es da für eine angemessene Geldstrafe gibt, er dann geguckt gefühlte 15min später kommt der zu mir uns sagte wir können das jetzt hier vor Ort machen mit 15€ Bar oder EC.


    Habe dann nur zu ihm gesagt das ich das nicht akzeptieren würde da ja keine Beweise vorliegen.


    Er dann ok dann halt ne Strafanzeige oder so das hat dann nochmal 10min gedauert er gab mir meinen Führerschein und Fahrzeugschein wieder und sagte nur noch das ich in den nächsten Tagen bzw. Wochen Post bekommen würde.



    Das kann doch net sein das der mich einfach anhalten kann und dann sagen kann ja das macht 15€ weil ich es Vermute das sie zu schnell waren oder???


    Ich schätze mal das er mich eigentlich nur abschrecken wollte und dachte er könne mir 15€ abziehen oder was meint ihr, ich denke mal das ich keine Post bekomme oder??????

  • pupillentalente so weit das auge reicht.

    sei gelassen, da wird wohl nix kommen können.

    sprich für dich, denn wer ist "wir"? :wink:

  • Soweit ich weiss ist "Schätzen" in Deutschland nicht rechtskräftig. Ich tippe der gute Herr wollte dir fein Angst machen. Wirst also nichts von der Sache hören......


    In D gibts ja für Geschwindigkeitsübertretungen Stufen, an denen sich die Strafgebühr bemisst. Von daher nur Panikmache. Allerdings gibts Länder da ist "Schätzen" legitim.

    CBR Team Konica Minolta :D
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  • Anhalten: Ja, kein Thema.


    Allgemeine Verkehrskontrolle: Ja, kein Thema.


    Verwarngeld aufgrund geschätzter überhöhter Geschwindigkeit: rechtswidrig.


    Hast du Zeugen?

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Tja, und dabei hätte der Sherrif völlig rechtmäßig das Ordnungswiedrigkeitengeld für Fahren bei Gelb kassieren können... müssten auch 15 Euro sein.

    NTV 650, Bj '89, 50 PS, 197 000 km


    You will be fine unless you do something stupid.


    Motorradfahren in Sachsen: http://www.sachsenbike.de

  • Zeugen gibt es leider keine aber der Polizist war ja nun auch alleine.
    Klar einen Beamten glaubt man meistens eher als nen Normalen Bürger.


    Wie über Gelb fahren kostet auch 15€????
    Davon hat er aber nicht gesprochen er sagte nur das er mal davon ausgeht das ich 10km/h zu schnell gewesen sein sollte also die geringste Geschwindigkeits Überschreitung im Katalog.

  • Tja, und dabei hätte der Sherrif völlig rechtmäßig das Ordnungswiedrigkeitengeld für Fahren bei Gelb kassieren können... müssten auch 15 Euro sein.



    das würde ich gern mal nachlesen.:confusedx::gruebelx:

    sprich für dich, denn wer ist "wir"? :wink:

  • Schätzen jibbet in Deutschland nich.... Gelblicht konnte er nicht sehen....... Verwarngeld in BAR jibbet auch nicht mehr.....das geht nur noch per Zahlkarte....oder BAVUS (zahlen per EC Karte)
    Der jute Mann wollt Geld für ne Pommes, oder Dir nur Bange machen.....



    So nen Spassvogel möcht ich gerne mal treffen......Da würde ich als erste den Dienstausweis verlangen..mir das notieren und dann am nächsten Arbeitstag mal bei uns im Haus vorzeigen ;-) , der gute könnt dann seine gewünschte Beförderung ne Weile hinten an stellen... gelle Dieter:D


    Ich habe ja immer Respect vor der Polizei, da ich unter anderen mit denen arbeiten muss...aber schwarze Schafe gehören aussortiert...und da gehören zumindest in NRW die "Bargeldverlanger" laut meiner Meinung und Kenntnis dazu

    Manchmal muss man auch ein Auge zu drücken:o


    Am Ende wird alles gut...ist es nicht gut...ist auch nicht das Ende

    Gruß einer vonni Michels

  • das würde ich gern mal nachlesen.:confusedx::gruebelx:



    StVO §37 (2) 1. ...Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten"....


    StVO §49 (3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    ...
    2. einer Vorschrift des § 37 über das Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen oder beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil zuwiderhandelt,
    ...


    Allerdings kostet es nicht 15, sondern 10 Euro, und Voraussetzung ist, das mit normaler Betriebsbremsung noch vor der Ampel anzuhalten ist...

    NTV 650, Bj '89, 50 PS, 197 000 km


    You will be fine unless you do something stupid.


    Motorradfahren in Sachsen: http://www.sachsenbike.de

  • Ergänzung... Das Schätzen durch Nachfahen ist aber drin...es werden dann allerding 20% abgezogen

    Manchmal muss man auch ein Auge zu drücken:o


    Am Ende wird alles gut...ist es nicht gut...ist auch nicht das Ende

    Gruß einer vonni Michels

  • ...Klar einen Beamten glaubt man meistens eher als nen Normalen Bürger...



    Die Zeiten sind lange vorbei :wink:

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  • Lasse dich auf solche Spielchen nicht ein. Mehr kann ich leider nicht sagen. Glaube mir einfach wenn ich Dir sage, dass nicht alles "Recht ist" was Grün trägt und auch diese Herren "es versuchen..".
    Wenn Du Post bekommen solltest, fahre in den Bezirk und suche dort die Dienststelle auf.
    Nehme einen Zeugen mit.
    Kläre die Sache vor Ort.
    Die Sache mit der Geschwindigkeit ist mies. Bei deinem Gas geben könnte man jedoch interpretieren, dass Du diese Phase vorsätzlich missachtet hast obwohl ein gefahrloses Anhalten möglich war. Kostet aber mM nach keine 15 sondern 10 Euro.
    Warum er dir 15 Euro abziehen wollte... Spekulation.
    Für die Zukunft: bis 50km/h dauert es 3 Sekunden, bis 60km/h dauert es 4 Sek., bis 70km/h dauert es 5 Sekunden bis auf Rot wechselt.




    Zeugen gibt es leider keine aber der Polizist war ja nun auch alleine.
    Klar einen Beamten glaubt man meistens eher als nen Normalen Bürger.

  • Zeugen gibt es leider keine aber der Polizist war ja nun auch alleine.



    Ein gerne gemachter Fehler!
    Die richtige Rechnung sieht so aus:
    Ankläger: Staatsanwalt
    Angeklagter: Du
    Zeuge der Anklage: Der Polizist
    Zeuge der Verteidigung: -------


    Macht 1:0 für die Bussgeldstelle


    bis dann,
    Jürgen