Rückruf wegen Feuergefahr

  • Roland


    Das mache ich gern. Mein Händler ist übrigens auch nicht mal so um die Ecke.
    Und vorab mal etwas Substanzielles:


    § 439 Satz 2 BGB
    Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen
    Klaus


    Wenn du Honda einen Link auf diesen Beitrag schickst, wird das zu 90 %
    sofort "kulanzhalber" in deinem Sinne erledigt. Allein wg der möglichen negativen
    Verbreitung/schlechte PR in Medien👍
    Andererseits wäre juristische Klärung interessant - hast du Rechtsschutz ?
    Jedenfalls interessant u. aus meiner Sicht berechtigt !

  • Bleibt zu klären, ob das bei Rückrufaktionen von Fahrzeugen auch der Fall ist.
    Wenn ja wären ja alle doof, die auf eigene Kappe zum HH fahren und das machen lassen.


    Da gibts bestimmt im Kleingedruckten irgend ne Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme...
    Aber auch das sollte OLIVER wissen oder?

  • Zitat

    Rechtlich gesehen soll der Rückruf die betroffenen Kunden vor Gefahren durch fehlerhafte Produkte schützen. Eine Rechtspflicht auf Übernahme der Kosten für die Reparatur oder den Leihwagen durch den Hersteller bzw. Händler besteht freilich nicht. Lediglich im Rahmen der Sachmängelhaftung (bei Neufahrzeugen zwei Jahre) würde ein Anspruch auf kostenlose Nachbesserung bestehen. Um Image und Erfolg der Aktion nicht zu gefährden, übernehmen die Hersteller bei Rückrufaktionen jedoch üblicherweise die Reparaturkosten - auch außerhalb der Sachmängelhaftungsfrist.


    Quelle: https://www.adac.de/infotestra…38391&SourcePageId=181789


    In der Garantie: Die Freihaltungsverpflichtung gemäß Ziffer 1 gilt nicht für alle durch einen
    Garantiefall veranlassten Nebenkosten uns sonstige finanzielle Nachteile ....



    oder:


    http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912088.html

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  • Wäre ich der betroffene Händler,
    würde ich mir solche Kunden jedenfalls im eigenen Geschäftsinteresse gut merken müssen.


    Wie du mir, so ich dir. ;)

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • 'Was kostet der Rückruf für den Kunden?
    In der Regel ist der Rückruf kostenlos. Der Kunde zahlt nur die Fahrtkosten von und zur Werkstatt.'


    Also is nix mit Erstattung von Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten...
    Hätte mich auch schwer gewundert.

  • Na immerhin haste den roller ja nach dem kauf, auch selber nach hause gefahren.
    Warum sollte der händler bezahlen, wenne ihn wieder hinbringst?
    Der kann ja auch nix dafür, dasse so weit weg wohnst. ;;;-)

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  • Heute hat auch mich in Österreich die Rückrufaktion per eingeschriebenen Bief erreicht. Ich werde es mit dem 1000km Service verbinden.

  • Könntest Du dann von ausgehen :D


    Wäre auch verständlich.


    Manche haben schon ne seltsame Haltung. Die würden am liebsten noch
    bei so einer Rückrufaktion noch einen Gutschein von nem 100ni verlangen......:res:

    Alles OK soweit.

  • Naja.
    Son kaputtes mopped, mit garantie, und so, 50km zum händler zu schaffen,
    is ja für normalo tatsächlich kein pillepalle.


    Nu is der roller aber fahrbereit, und nich wirklich ne tickende zeitbombe.
    Sollte das ding unterwegs tatsächlich abfackeln, hätte man gute chancen die kohle von honda zu kriegen.


    Die meckerer sind wahrscheinlich noch gefahren als der fehler schon bekannt war, und wittern jetz morgenluft.


    Trotzdem is honda nunmal verantwortlich für den murks.
    Wenn jemand grössere umstände deswegen hat, sollten die auch dafür aufkommen.
    Womit ich den produzenten meine. Und nich den händler.

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  • mir reicht es schon, wenn ich was zum rückfahren nach hause kriege.


    was soll ich unnötig den prozess/stresshansel markieren?


    wenn ich stänkere, krieg ichs irgendwie zurück, in form von : kein termin,kein teil da oder was auch immer.


    kann so sein, muss nicht aber vorsicht ist die mutter....


    in 1 woche bin ich schlauer


    bonobo

  • Bleibt zu klären, ob das bei Rückrufaktionen von Fahrzeugen auch der Fall ist.
    Wenn ja wären ja alle doof, die auf eigene Kappe zum HH fahren und das machen lassen.


    Da gibts bestimmt im Kleingedruckten irgend ne Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme...
    Aber auch das sollte OLIVER wissen oder?


    Das sind sie auch, wenn deren Fzge. sich noch -wie meines- in der Gewährleistungsfrist befinden.


    Und Zweitens: Kleindrucken können die soviel wie sie wollen. BGB 439 ist nicht abdingbar und anderslautende vertragliche Vereinbarungen dazu sind nichtig !


    sagt und grüßt Klaus, der als Dipl.-Betriebswirt Vertragsrecht nicht bei der Bild_Zeitung studiert hat :)-



    Für einen seriösen, qualifizierten Händler ist die Erstattung der Nebenkosten übrigens eine Selbstverständlichkeit, bekommt er vom Hersteller ersetzt.

    .....der beste Motor tut es nicht, läßt du den Benzinhahn dicht ! (Diogenes, *405 v. Chr. :wavey:

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  • Na immerhin haste den roller ja nach dem kauf, auch selber nach hause gefahren.
    Warum sollte der händler bezahlen, wenne ihn wieder hinbringst?
    Der kann ja auch nix dafür, dasse so weit weg wohnst. ;;;-)


    Du irrst, falls Du mich meinst. Der Händler hat "frei Haus" geliefert.

    .....der beste Motor tut es nicht, läßt du den Benzinhahn dicht ! (Diogenes, *405 v. Chr. :wavey:

  • Wie weit ist der denn weg?
    Mein Händler (Wellbrock) ist 30min von mir entfernt... bis auf eine Kleinigkeit komme ich super mit denen zurecht und würde einen Teifel tun und dagegen stänkern. Wie hier schon oft geschrieben wurde...: Eine Hand wäscht die andere.


    Dafür sind die dann auch kulanter bei anderen Dingen....

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