Forza 350 2021 Erfahrungen der ersten Besitzer

  • Danke erstmal für die Infos.


    Ich muß erstmal checken ob dort (Händler) jemand deutsch spricht. Ich kann leider kein Wort Französisch. Dann wäre das wirklich eine Überlegung wert.


    Sind irgendwelche Inspektionen (1000er oder so?) beim Neukauf inbegriffen? Müsste ich die dann auch in FR machen?


    Falls noch jemand Infos hat immer her damit.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!

  • Inspektionen wirst du aktuell kaum raushandeln können. Die kosten aber auch nicht die Welt.

    Solange du zu nem Hondahändler gehst ist es Garantietechnisch egal wo.

  • dafür muß man hier die Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren bezahlen

    Es gibt innerhalb der EU keine Zollgebühren ?


    Die einfachste Lösung ist es, wenn der Händler das Fzg. netto ohne französische Mehrwertsteuer verkauft, ist eigentlich kein Akt und sollte ein grenznaher Händler auch schon öfter durchgespielt haben. Wenn er das nicht möchte, kann man sich die französische Mehrwertsteuer nachträglich erstatten lassen.


    In Deutschland muss dann die hiesige Mehrwertsteuer bezahlt werden. Offiziell binnen zehn Tagen nach Import, aber i.d.R. kommt ganz einfach nach der Neuzulassung eine entsprechende Zahlungsaufforderung. Kann man aber vorab auch bezahlen, wenn es das Gewissen beruhigt, das Formular gibt es im Web zum Download.


    Ich hab das schon mehrfach durch, ist völlig problemfrei.

  • Also das heißt:

    - Motorrad in FR kaufen netto (braucht der Händler da kein Dokument von mir damit er die Steuer weglassen kann?)

    - muß ich zum deutschen Tüv?

    - Versicherung abschließen (eVB Nummer)

    - Mit den Papieren zum Landratsamt und anmelden

    - Steuern in DE zahlen

    - Kennzeichen drauf und losfahren

    - Motorrad kann ich ja beim Händler lassen bis ich alles erledigt hab, oder? Dann brauch ich kein FR-Kurzzeitkennzeichen zum überfûhren.


    Würde das so klappen oder hab ich was vergessen?

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!

  • Es funktioniert genauso wie mit einem Neufahrzeug vom deutschen Händler mit dem einzigen Unterschied, dass eben noch die Mehrwertsteuer bezahlt werden muss.

    In der EU haben die Neufahrzeuge alle ein "Certificate of Conformity" (COC)-Papier, in dem alle Daten für die Neuzulassung enthalten sind. Wenn bereits ein französischer Blanko-Brief ausgestellt wurde, kannst Dir den einrahmen und in die Werkstatt hängen, auf der Zulassung gibt es einen neuen.


    Zum TÜV musst Du nicht, ist ja ein in der EU zertifiziertes Neufahrzeug.


    Der Händler kann Dir netto verkaufen, wenn er mag, muss es aber nicht, ist ja seine anschließende Arbeit mit der Steuer. In dem Fall musst Du nach der Zulassung in D (und der in D gezahlten Steuer) die französische Mwst. zurückfordern, zunächst direkt beim Händler und wenn der nicht mag dann direkt bei den französischen Finanzbehörden. In dem Fall würde ich aber auf den Kauf über der Grenze pfeifen.


    Einfacher geht es natürlich mit einer Umsatzsteuer-ID (ich hab eine), dann ist der Nettoverkauf überhaupt kein Thema.

  • Vielen Dank Tordi für die vielen Infos.


    Eine Ust-ID hab ich leider nicht. Mal sehen was der Händler sagt. Wenn ich mit dem Frz. FA rummachen muß ist es mir zu stressig. Ich hoffe das der Händler mit dem netto Verkauf mitspielt.

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  • Als ich ein Motorrad in die EU importiert habe, musste ich das Motorrad dem Landratsamt Vorführung (Baden Württemberg), damit sie die Fahrzeugnummer am Rahmen sehen konnten.

  • Als ich ein Motorrad in die EU importiert habe, musste ich das Motorrad dem Landratsamt Vorführung (Baden Württemberg), damit sie die Fahrzeugnummer am Rahmen sehen konnten.

    Das ist ja blöd. Hab kein Anhänger. Das würde heißen Kurzzeitkennzeichen von FR nach Hause, und eins in DE dann für zum Landratsamt fahren. Aber war das von außerhalb der EU? Vielleicht ist es ja dann strenger und ich brauch das nicht...

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!

  • Frage: Wie kann man sicher stellen, daß das Fahrzeug nicht schon einmal in F (z.B. als TZ) angemeldet war?

    Es geht mir um die volle Werksgarantie.


    Danke,

    Vuk

  • Frage: Wie kann man sicher stellen, daß das Fahrzeug nicht schon einmal in F (z.B. als TZ) angemeldet war?

    Es geht mir um die volle Werksgarantie.


    Danke,

    Vuk

    Man muss sich so gut wie möglich vergewissern, dass es sich um einen guten Händler handelt, aber ich bin sicher, dass er, wenn er so nahe an der Grenze ist, alle erforderlichen Anforderungen kennt.

  • Als ich ein Motorrad in die EU importiert habe, musste ich das Motorrad dem Landratsamt Vorführung (Baden Württemberg), damit sie die Fahrzeugnummer am Rahmen sehen konnten.

    Das ist von Zulassung zu Zulassung verschieden. Kann man sicher vorher erfragen. Das einzige Mal, wo ich ein Moped zur Identnr.-Überprüfung bei der Zulassung live vorführen musste, war eine antike Super Cub aus Vietnam mit frisch gemachter Einzelabnahme.


    Ansonsten ist COC halt COC, ob das Fahrzeug aus Portugal oder aus Potsdam kommt. Die Händler, die mit Sammelzulassung kommen, müssen ja auch nicht alle Neuwagen vors Fenster der Zulassungsstelle fahren.

  • Frage: Wie kann man sicher stellen, daß das Fahrzeug nicht schon einmal in F (z.B. als TZ) angemeldet war?

    Es geht mir um die volle Werksgarantie.


    Danke,

    Vuk

    Du schließt einen Kaufvertrag für ein Neufahrzeug ab, da steht das drin. Ich hab auch schon in Polen ein Neufahrzeug gekauft, obwohl meine Polnisch-Kenntnisse ungefähr auf meinem Level für Kisuaheli sind.


    Die EU kostet uns genug Geld und Nerven, also darf man durchaus auch als Privatmensch ihre Vorzüge nutzen.