Ich hatte den A1 damals auch im Automobil-Upgrade mit Kurs aber ohne Prüfung gemacht. Das war anschliessend ein echter A1 für alle 125er bis 11kw, überall gültig wo der CH Führerausweis gültig ist.
Die in Deutschland erforderlichen Voraussetzungen (Mindestalter 25 Jahre und 5 Jahre im Besitz des B-Führerscheins sowie Mindeststunden in Theorie und Fahrpraxis) würden es imho rechtfertigen, statt dem eingeschränkten B196 einen regulären A-1 Führerschein auszustellen! Alle in diesem Thread geschilderten Probleme würden sich dadurch in Luft auflösen.
In Italien darf man 125er mit dem B-Führerschein ohne Voraussetzungen (also schon ab einem Lebensalter von 18 Jahren und ohne zusätztliche Ausbildung in Theorie und Praxis) fahren.
Das Irrwitzige dabei ist, dass der Italiener mit seinem B-Füherschein in allen EU-Ländern 125er fahren darf, aber der Deutsche mit seiner mit viel Aufwand erworbenen B196er Erweiterung nur in Deutschland!