ralf1804 Forza 125 Zulassung

  • Hallo

    Ich würde mich kurz drann hängen wenn ich darf ?

    Ich habe mir meine am Samstag abgeholt. Das matt Rot sieht echt klasse aus. Ich kann es kaum erwarten eine Runde gedreht.

    Es gehört jetzt nicht daher, aber folgende Frage: ich habe bei meiner Versicherung angerufen und Klippe und klar gesagt das es eine 125 ccm Maschine ist. Jetzt habe ich eine kleine Tafel bekommen, die für meine Begriffe für Mofas ist.?

    Ich muss doch auf die Zukassungstelle oder? Was brauche ich da denn? Ich habe ja nur diese EU Bescheinigung ?


    Mit freundlichen Grüßen Ralf

  • Also mit dem kleinen Versicherunfskennzeichen wirst du nix. Du brauchst die COC Bescheinigung und damit wird der Roller zugelassen und bekommt , zumindest in Deutschland, ein Kennzeichen wie ein Motorrad.

    Ärgere dich nicht, ärgere andere!


    Hercules Prima 4S, Honda CB 50 J, Honda CB 125, Yamaha XS 360, Honda NTV 650, Suzuki Bandit 600, Honda VFR 800 FI, Triumph TigerSport 1050,

    Honda Forza 125, Honda CB 1000 R Neo, Honda Forza 350

  • Wie Testy schon gesagt hat, du bekommst ein COC (Certificate of Conformity = EG-Übereinstimmungsbescheinigung) Dokument (Din A4 Seite welche auf Din A5 Größe beidseitig bedruckt ist). Das ersetzt den gewohnten Fahrzeugbrief den es bei Autos gibt. Außerdem hatte ich noch eine Bestätigung des Autohauses, dass die Forza ein Neufahrzeug ist. Von der Versicherung benötigst du im ersten Schritt nur eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) Nummer. Damit ist im ersten Schritt nur eine Haftpflichtversicherung verbunden (Vorsicht, wenn die Maschine zwischenzeitlich geklaut wird, gibt es keinen Euro von der Versicherung, da dies nur in der Kasko mit drin ist). Gleich nach Anmeldung solltest du dann die gewünschte Versicherung (inkl. Kasko) abschließen. Aber wie gesagt, die eVB reicht der Zulassungsstelle. Umgekehrt hast du mit der eVB von der Versicherung noch keine vollumfängliche Versicherung abgeschlossen. Also am besten nach Zulassung nicht gleich mit dem Teil nach Hause fahren und dabei einen Unfall verursachen, sonst :boese:

    Sorry das die Antwort etwas länger ausgefallen ist....

  • Moin,

    im Zweifelfall guckst Du auf der Seite des LandesbetriebVerkehr ( LBV) dort steht genau geschrieben was Du zur Zulassung benötigt,

    pingelig genau dran halten- sonst kannst Du Pech haben das Der Weg vergebens war.

    Du kannst aber mit der eVB den Vertrag aber auch gleich so gestalten wie er sein soll,

    jedenfalls bei der HUK24.

    Rumfahren würde ich jetzt nicht mit dem Roller,

    außer direkter Weg zum Verkehrsamt

    im Zweifelsfall ist das fahren ohne Versicherungsschutz, könntest Dir Probleme schaffen die niemand braucht

  • Ich hab das ja auch grade durch und ich habe den Vertrag mit Teilkasko abgeschlossen und erst als alles fertig ausgewählt war hab ich die eVB bekommen. Ich muss nicht erst nachträglich Teilkasko beantragen.