War ad nicht mal was, dass in Süddeutschland nur der TÜV Eintragungen machen darf?
Das ist vorbei.Guckst Du hier:
GTÜ ganz vorn bei „Vollgutachten“ und „Einzelabnahmen“ nach § 21 StVZO | GTÜ
War ad nicht mal was, dass in Süddeutschland nur der TÜV Eintragungen machen darf?
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...Beim Tüv Heilbronn war ich auch bei einem Speziellen Sachverständigen für Motorräder eigens angemeldet
auch der wollte nicht . Sogar in Magstatt bei Stuttgart ( Küs) keinen Eintrag möglich .
Ja hinten auch Conti .
Meine Idee dazu: "Freigaben" bzw."Herstellerempfehlungen" für die von Dir gewünschten Größen gibt´s im Netz mindestens von AVON und Bridgestone. Die könntest Du als Argument verwenden, daß diese Größe am Hinterrad unproblematisch sein sollte.
Noch´n Tip für die, die das lesen vor dem Reifenkauf: Vorher nach entsprechenden "Herstellerempfehlungen" od.ähnl. suchen und mit den ausgedruckten Papierchen Kontakt zu einer (oder mehreren) Prüfstellen/PrüferInnen aufnehmen.
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Gut zu wissen.
"Freigaben" bzw."Herstellerempfehlungen" für die von Dir gewünschten Größen gibt´s im Netz mindestens von AVON und Bridgestone.
Bist Du sicher? Nach meiner (manchmal schlechten) Erinnerung haben die für hinten 120/80-18 (nicht 90) drinstehen. Und den /80 hätte ja auch schon einer eintragen wollen.
Was es in /80 an guten Reifen gibt
Sorry - Deine Erinnerung trügt nicht. Für hinten habe auch ich nur "Freigaben" für 110/90-18 oder 120/80-18 gefunden (AVON und Bridgestone)
Ja OK, aber leider keinen von Conti ( GO )
heute Nachmittag wieder probiert in Mosbach bei einem Sachverständigen
er tr ägt sie leider auch nicht ein .
Heutemorgen : kommen sie vorbei das kriegen wir schon hin,
ich heutemittag 1 Stunde dort...Große Suche im Internet ...keine Freigabe zu finden ...tut mir leid .
Die meisten scheinen wohl eher Schwachverständige zu sein ...
Ist mir aber schon klar warum - sie müssen für das "Gutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis" (mit anderen Reifen ist ja erstmal die BE erloschen) begründen, dass und warum diese Änderung mit den harmonisierten Zulassungsregelungen der EU vereinbar ist. Nachdenken, schreiben ...
Das sind Sachen, die kriegen wir normalerweise garnicht zu Gesicht - aber sowas ist für den aaS schon einiges an Aufwand.
Bei der langen Gabel in meinem Chopper hat "mein" aaS 10 Minuten Fotos und Notizen gemacht (alle Teile bis auf die langen Standrohre waren original von Honda CM 400T oder CB 400N - ich musste ihm zu jedem verbauten Einzelteil Angaben machen - und für die Standrohre hatte ich auch 'ne Honda-Teilenummer), dann ist er 10 Minuten mit dem Ding rumgekurvt, und danach hat er über 2 Stunden Gutachten geschrieben. Und am nächsten Tag gab es trotzdem noch Rumgezicke von der Zulassungsstelle, weil die die EU-Konformität nochmal gegenprüfen müssen ...
In Biarritz bei Wheels&Waves hab ich einen aus Bielefeld getroffen, der wollte sofort die Infos zu "meinem" aaS in Mainz, weil er in ganz Norddeutschland keinen Sachverständigen gefunden hat, der sich überhaupt mit seinen (etwas krasseren - aber soweit verkehrstauglichen, dass er damit problemlos bis Südfrankreich gefahren war) Umbauten befassen wollte. "Wenn der wenigstens sagt, ich soll mal vorbeikommen, er schaut sich das mal an, dann fahre ich dafür auch nach Mainz."
So. Ein paar Monate später. Vielen Dank euch allen für die super Tipps. Ich war dann mal beim TÜV Sachverständigen, nachdem mich alle Werkstätten in der Berlin nach Hause geschickt hatten. Der Sachverständige hat in seinen Computer geschaut und mir dann auch quittiert, dass es die Original Reifen, die im Fahrzeugschein stehen es nicht mehr gibt. Mit einem Beleg von ihm durfte ich mir die Avon Roadrider Mkii 100/90-19 57V für vorne und die Avon Roadrider Mkii 110/90 R18 61V für hinten drauf ziehen lassen. Sie laufen super und wurden heute vom gleichen Sachverständigen beim TÜV problemlos eingetragen. Liebe Grüße und nochmal vielen Dank.