Ich hab zum Glück keinen Punkt bekommen.
Mir wurde nur die Betriebserlaubnis entzogen.
Ich hab zum Glück keinen Punkt bekommen.
Mir wurde nur die Betriebserlaubnis entzogen.
Dann nehm ich den Punkt zurück
Alle UBB vor 2020 sind nur Altpapier...
Das ist jetzt wie zu verstehen
Das eine UBB ab 2020 doch ok ist?
Dann drucke ich mir die gleich mal frisch aus, wäre dann 2022
Die Reifen sind vorn wie hinten ja auch aus 2020.
Wenn die UBB ein Datum nach 2020 sollte die gültig sein
Aber nur wenn der Reifen max 2019 jung ist.
Reifen ab 2020 sind auch mit UBB illegal.
Habe mir von Heidenau und Michelin mal die passenden Dokumente gezogen und werden das eintragen lassen.
Da der K60 garantiert vor 2020 drauf gekommen ist bin ich zumindest mit der AT noch nicht gleich die BE los.
Bei der XX scheint es aber ohne Eintragung vorbei zu sein da die Reifen von 2020. Also muss ich da nochmal zum TÜV/Dekra und dann zum Amt.
Genau ?
Ist eine blöde Regel..
Heute nochmal bei Dekra gewesen, der ist überzeugt davon das eine Eintragung nur dann nötig ist wenn sich Größe, Last- oder Speedindex verändert.
Er konnte mir auch auf dem Bildschirm deren Arbeitsgrundlage in Form einer Tabelle mit rot und grün zeigen.
Demnach wäre das auf meiner ABE zugelassenen CBR ok da alle Fakten auch so im "Schein" stehen.
Er konnte mir auch auf dem Bildschirm deren Arbeitsgrundlage in Form einer Tabelle mit rot und grün zeigen.
Davon ein BIld mit dem Handy machen und sich das schriftlich geben lassen dann haben die bei der Kontrolle was zu lesen und sollen das Gegenteil beweisen. Das Gesetz ist mal wieder so ausgelegt daß die linke Hand wohl nicht weiß was die rechte tun soll. Anwälte brauchen ja auch Arbeit
Wäre interessant welches Datum die Arbeitsvorlage trägt.
https://www.gtue.de/de/die-gtu…vorgaben-und-reifenfinder
Zwar ne ander Prüforganisation, aber meint wohl dasselbe.
Der GTUE Link bestätigt was der DekraMann heute wiederholt hat.
Keine Eintragung notwendig.
Im Post Nummer 6 steht der Gesetzestext, der bei Kontrollen zum Einsatz kommt...
So habe ich das bei einem Sachverständigen von der DEKRA erklärt bekommen
Mein normaler TÜV-Mensch sah das auch erst anders.
In der Michelin Herstellerbescheinigung zur SC35 steht u.a. folgendes:
ZitatDie angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein.
Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung am Fahrzeug und damit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug
ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach Umbau unverzüglich erforderlich.
Die Betriebserlaubnis muss nachfolgend wieder erteilt werden.
Also nix nix machen
Es ist doch kein Prüfer unwissend, der sich an die aktuellen Leitlinien hält.
Die AKE-Leitlinie ist wie sie ist und wird wohl nochmal Thema werden. Wenn GTÜ, KÜS, Dekra, Tüv & Co. diese aber aktuell so umsetzen, dann macht da niemand was falsch.
Außer dass irgendwer jemanden kennt, der jemanden kennt..., habe ich noch von keinem Fall gelesen, dass jemand nur mit einer simplen Freigabe bei stimmigen Reifegrößen Probleme bei der HU hatte.
Für baldige Eintragung spricht der Hinweis ggü. ManfredK, dass der AKE diesen Beschluss wohl mal überdenken wird. Ich nehme das auch an, dass es ab 2025 dann wirklich zur Umsetzung der Neuregelung kommt, auch bei Tüv &Co.
Bisher waren ja eher die Prüforganisationen als treibende Kraft hinter Verschärfungen her, der Gesetzgeber wird ja nicht ohne Input von ausserhalb tätig. Wenn die Prüforganisationen in ihrer AKE jetzt (bzw schon Anfang letzten Jahres) beschließen, das Ganze eher lax zu handhaben, obwohl man den eigentlichen Text des Ministeriums auch anders und strenger deuten kann, könnte ja genausogut der eigentliche Verordnungstext des Ministeriums angepasst werden. Ich bin gespannt ...
Ach ja, aktuelle Bescheinigungen von Bridgestone für ABE-Fahrzeuge sehen meist von Eintragungspflichten und erloschenen Betriebserlaubnissen ab, anders als bei anderen Reifenherstellern.