Bei mir waren sie schon immer verbaut, steht auch so in den papieren, alles ab werk
Vorverlegte Fußrastenanlage VT500C Alternative
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Was steht denn dazu in den Papieren?
Ab Werk waren der Bügel und die Zusatzfußrasten so bestimmt nicht, habe ich auch so noch nie gesehen. Aber die Halterungen/Gelenke der Zusatzrasten werden wohl hinreichend durch den Bügel abgeschirmt, dass sie nicht als gefährlich gelten.
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So ähnlich sieht´s bei mir auch aus.
Aber original ab Werk war das so nicht.Wenn, dann war das vielleicht Zubehör das der Händler vor der Auslieferung montiert hat.
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Ich sehe da an der Fußraste keine Möglichkeit die Bremse zu betätigen.
Eine legale Eintragung einer Fahrerfußraste rechts ohne Möglichkeit den Bremshebel betätigen zu können, dürfte unabhängig von irgendwelchen Eintragungen (an die ich nicht glauben mag) nicht möglich sein. Spannend könnte es nur bei einer Integralbremse sein.
Selbst Umbauten für Menschen mit Beeinträchtigungen können dann zB eine Umlenkung auf die linke Seite haben oder einen zweiten Hebel zurKupplung.. Son Ding mit Schaltung und Bremse links ist lustig zu fahren, vorallem wenn man beim Runterschalten den Bremshebel mit erwischt.
Anbauen darf man "Highway Pegs" zB um den Einkaufsbeutel dran zu hängen, aber halt beim Fahren nicht nutzen.
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Ich war am Samstag beim TÜV (2025) und er sagte, alles ohne Probleme, bestanden, auch die Fußrasten vorne sind so genehmigt, er sieht keinen Grund warum es nicht so sein dürfte.
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Habe ich doch oben gesagt, Tüv selber ist nicht das Problem, da ist das einfach quasi ein Haken.
Problem ist das Fahren und dafür kannst Du m.M. zu Recht eine Lampe bekommen.
Was hast Du denn jetzt, wie oben schon beschrieben, wirklich eingetragen.
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Kannst Du mal die Rechtsgrundlage (bitte genau und vollständig) darlegen, nach der ein Kontrollorgan die Benutzung der Zusatzfussrasten beanstanden sollte, damit ich "meinem" aaS, der gesagt hat, dass die Dinger an meinem Tourer dran sein dürfen und dass ich sie auch benutzen darf, erklären kann dass er da auf dem Holzweg ist?
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Würde mich auch interessieren...
Der hat meine "Ruherasten" auch genehmigt... -
Ihr müßt den "Sachverständigen" nur fragen ob er Euch die Dinger incl gewährleisteter Bremsfunktion zum Fahren auch einträgt.
Da knickt er gerade in Hessen mit den flotten Sprüchen ganz schnell ein und fordert dafür eine kpl Fußrastenanlage incl Gutachten für die Bedienung.
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Ich hab die Dinger seit 2014 dran. Und seit dem hat sich hier in Hessen (und auch anderswo) keiner dran gestört.
Solange die originalen Fußrasten mit originaler Bremsbetätigung erhalten bleiben, kein Problem. Und auch kein Grund, Zusatzfußrasten einzutragen. Solange die Halterungen der Zusatzfußrasten keine gefährdenden Teile sind, ist nix zu beanstanden. Haben mir hier in Hessen schon etliche Prüfer bei der HU und "Strassenrand-Kontrollorgane" bei zufälligen Kontrollen gesagt. Geschrieben hat dazu noch keiner was (nur Beanstandungen hättten sie aufgeschrieben) und auch keiner wollte irgendwas geschriebenes dazu sehen.
Dass ich den rechten Fuß immer auf dem Bremspedal haben müsste, ist ein Märchen - "Wenn hinten keiner draufsitzt, kannst Du Deine Füße auch auf die Soziusrasten stellen, ist auch nicht verboten." (O-Ton DEKRA-Prüfer).
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Meine Ruhe-Rasten sind seit 2006 dran ohne jegliche Probleme.
Mir wurde nur einmal die Betriebserlaubnis entzogen...
Wegen der Reifen und der Zulassung nach "nationalem Recht"...aber das ist eine andere Geschichte... -
Glaub ich Euch auch, daß ihr in den letzten 10 oder 16 Jahren keine Probleme hattet.
Nur ein ganz ganz aktuelles Beispiel, daß die Zeit als Begründung überhaupt keine Rolle spielt. Wenn Jemand 15 Jahre ohne Führerschein fährt, ist das doch auch nicht massgeblich. Es sind noch mehr ohne Führerschein unterwegs und bei Trunkenheitsfahrten geht man davon aus, daß nur jede 300ste bis 500ste Trunkenheitsfahrt auffällig wird und dann sogar häufig leider nur im Zusammenhang mit einem Unfall..
Lasst uns doch jetzt erstmal abwarten, was bei LG1990
Bei mir waren sie schon immer verbaut, steht auch so in den papieren, alles ab werk
hier in den Papieren dazu steht.
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Zum Fahren:
(Weils mich jetzt interessiert hat)
Ösi KfG: Die zur Abstützung der Füße dienenden Einrichtungen sind in bestimmungsgemäßer Weise zu benützen.
Demnach darf man auch andere zur Abstützung der Füße dienenden Einrichtungen benutzen
Aber das ist Ösi-Recht und für normal gibts da bei uns noch +++++++++
Kann natürlich sein, dass die Exekutive das anders sieht.
Aber: Wennst die Dinger im Schein eintragen lässt hast deine Ruhe.
(Oder habe ich nicht alles gelesen?)
Nebenbei:
Hast schon probiert ob dir die Sitzposition mit diesen Fußablagen überhaupt zusagt.
Lässt sich ja mit Provisorium testen.
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Mit den Zusatzrasten ist es viel bequemer zu fahren