Zunächst ein freundliches HALLO ins Forum
Mein altes Mädel braucht neue Reifen....
CM 400T, EZ 06.82, 43 PS
Momentan noch drauf:
vorne Metzler ME 77 Perfect 3.50-18 TL 56 S
hinten Metzler ME 77 Perfect 4.60-16 TL 59 S
Diese Größen stehen genauso im Fahrzeugschein und weiterhin: Reifenpaar nur von einem Hersteller
Von einem bestimmten Hersteller steht da nichts.
Mittlerweile gibt es wesentlich bessere Reifen. Nur meist nicht in Zoll- sondern in metrischen Größen. Hm.
Ich tu mich schwer damit, was man denn nun momentan darf oder nicht, bzw. mit welchen Bescheinigungen, Abnahmen, Eintragungen sprich Zusatzaufwand in Euro..
Ich habe jetzt sehr viel gelesen, auch hier im Forum (danke an alle, die sich hier großartig einbringen) und bei den Reifenherstellern.
Vereinfacht gesagt interpretiere ich es so:
1. exakt gleiche Größen (in Zoll) und beide Reifen von einem Hersteller
= keine Probleme, keine Abnahme erforderlich und keine Einträge erforderlich
2. andere Größen (auch in metrisch umgerechnete Zoll) und beide Reifen von einem Hersteller mit Herstellerfreigabe für die CM 400T
= Abnahme erforderlich (Hofrunde) und Eintrag erforderlich, sprich mit irgendeinem Papier (Geldbeutel auf) des TÜV´s zur Zulassung,
dort neue Zulassungsbescheinigungen I+II ausstellen lassen. (wieder Geldbeutel auf....)
3: Andere Größen ohne Herstellerfreigabe für die CM 400 T
= Einzelabnahme (großen Geldbeutel auf) und ebenfalls mit irgendeinem Papier des TÜV´s zur Zulassung,
dort neue Zulassungsbescheinigung I+II ausstellen lassen (wieder Geldbeutel auf....)
Allerdings sind alle gefundenen Informationen auch schon wieder ein paar Jahre alt und leider sind auch diverse ehemalige Freigaben "verschwunden".
Auch links zu Freigaben hier im Forum führen häufig ins Nichts. Wird Gründe haben.
Relativ frisch ist das hier vom 22.03.2022:
https://bmdv.bund.de/SharedDoc…bination-kraftraeder.html
Etwas spitzfindig sollte es doch für die CM 400 T ohne Abnahme/Eintragungsgedöns funktionieren mit Beispiel 1b, sofern man ein metrisches Maß findet,
dass mit den Zöllern vergleichbar ist. Umrechnungstabellen gibt es zuhauf.
Gretchenfrage: Könnte es sein, dass man die Umrechnungen ganz bewusst außer Betracht lässt um Gebühren zu schinden?
Und ja, das Beispiel 1 b gälte nur für Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden!
Das ist dann die nächste Hürde, denn gemäß Bundesverband Reifenhandel gilt:
Unter der Voraussetzung einer sach- und fachgerechten Lagerung gilt ein Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5 Jahren als neu.
Bei ungebrauchten Reifen, die nicht älter als 5 Jahre sind, sind Kauf und Montage technisch unbedenklich. Allerdings haben sie dann nur eine begrenzte Nutzungsdauer.
Dann wäre man dem Händler ausgeliefert bzw. dem Zufall aus welcher Charge/Herstellungsjahr man beliefert wird.
Gibt es zu diesem Thema ganz frische Erfahrungen bei euch? Also aus 2022 oder 2023?
Hat es jemand ohne Eintragungsgedöns geschafft eine CM 400 T auszurüsten mit z.B.
Bridgestone BT 45 viel gelobt
Bridgestone BT 46 Nachfolger, noch besser???....
Wobei es dann wohl auf die Maße 100/90-18 und 120/80-16 hinaus liefe, passendst zu den Zöllern.
Gibt es denn für diese Honda überhaupt noch irgendwelche brauchbaren Reifen in den ehemals vorgeschriebenen Zollmaßen?
Wobei ich moderne Reifen meine, nicht die Holzklasse.
So, das war jetzt bissel viel, sorry, vielleicht hilft es ja auch anderen.
Freu mich auf Wissenserweiterung
Grüße aus dem Süden bei München
Danny