Entdrosseln von CM200T

  • Hello Freunde,


    ich mache gerade meinen Motorrad Führerschein und habe als erstes Motorrad eine 84er CM200T von einer Bekannten gekauft. Ich selbst bin Musiker und kein talentierter Schrauber. Ich hab die gedrosselte 10PS Version und würde diese gern in der Werkstatt meines Vertrauens entdrosseln lassen. Die Jungs meinten ich solle herausfinden welche Nockenwelle und welchen Vergaser ich brauch um auf die 17PS Version umzubauen. Wisst ihr das vielleicht?


    Liebste Grüße und tausend Dank

    Wayne

  • Hallo,

    ein paar Bemerkungen zu "Entdrosseln" einer CM200:

    mit der Beschaffung von Neuteilen für das 40 Jahre alte Fahrzeug sieht es mitunter schlecht aus, aber es gibt ja auch dier Möglichkeit der Verwendung von Gebrauchtteilen.

    Die gedrosselte Version gab es nur in D, wegen der damaligen Versicherungsklassenregelungen hierzulande. Überall in der Welt hatte die CM200 17PS. Über ebäh findet man z.B. in UK brauchbare Teile.

    In den Gutachten zur Leistungsumrüstung stehen Ersatzteilnummern der Nockenwellen (und Vergaser). Auf den Teilen stehen diese nicht.

    Das Gerät hat die Verkaufsbezeichnung CM200, aber die Typenbezeichnung CM185, wie die zuvor als "CM185" verkaufte Maschine. Durch 3mm mehr Hub wurde der Hubraum um 15ccm vergrößert, sonst gibt es keinen wesentlichen Unterschied. Die als CM185 verkaufte Maschine wurde lediglich mittels einer anderen Nockenwelle auf 10PS gedrosselt.

    Bei der CM200 hat auch der Vergaser eine andere Bezeichnung. Der Unterschied zwischen den Vergasern kann aber nur ein ganz geringfügiger sein, der ohne spürbare Wirkung auf die Leistung sein wird.

    Ich würde als erstes mit ausgedruckten Leistungsumrüstungsgutachten zum TÜV gehen und die Angelegenheit mit einem Sachverständigen besprechen. Das zur CM200 hat Oliver ja schon angehängt, das zur CM185 findet man bei Honda, Motorräder, Services, Leristungsumrüstungen. Eine Umrüstung mit gebrauchten Teilen z.B. aus UK müsste problemlos einzutragen sein, mit Glück sollte es auch ohne Vergaserumrüstung klappen, da dieser sich nur geringfügig unterscheidet.

    Gruß

  • Vielen Dank Bluemeanie!

    Interpretiere ich das richtig, dass man zum entdrosseln also gar nicht den Vergaser zwingend tauschen muss sondern die passende Nockenwelle reicht?

  • :wink1:


    Im Gutachten steht beim Vergaser "Typ PD33A" bzw. "Typ PD33B" - diese Bezeichnungen stehen auch am Vergasergehäuse. Die Sachverständigen haben heute recht strenge Vorgaben und wenig Spielraum, sowas zu ignorieren - Du musst also damit rechnen, dass der aaS auf dem Versagerumbau besteht.


    Tipp von 'nem verständigen Sachverständigen (betraf Leistungsuzmrüstung an einer CB 400T Modell 78): "Vielleicht kannst Du Dir den richtigen Vergaser ausleihen - wenn ich mein Forto gemacht und den korrekten Umbau bestätigt hab, schaut doch nie wieder einer drauf, ob Du den richtigen Vergaser drin hast."






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Tipp von 'nem verständigen Sachverständigen (betraf Leistungsuzmrüstung an einer CB 400T Modell 78): "Vielleicht kannst Du Dir den richtigen Vergaser ausleihen - wenn ich mein Forto gemacht und den korrekten Umbau bestätigt hab, schaut doch nie wieder einer drauf, ob Du den richtigen Vergaser drin hast."

    Solche Zeitgenossen gibt es tatsächlich, sie sind aber sehr dünn gesät. Lustig wird es, wenn der Aas es komisch findet, daß es für die vordere Bremse der CB 72

    kein Bremslicht gibt.

  • Ich hatte das auch schon dass die "Sachverständigen"keine Ahnung hatten, bis wann nur ein Bremslichtgeber vorgeschrieben war und sich ratlos berieten.


    Zurück zu den Vergasern PD33A und B,


    wenn ich den Vergaser für die gedrosselte Variante mit der offenen Nockenwelle verbaue ist eventuell nur die Leistung nicht voll ausgenutzt,

    umgekehrt wäre die Drosselung nicht vollständig, was ein Verweigerungsgrund wäre.


    Eine nicht vollständig vorhandene Leistung ist eigentlich kein Grund einer Abnahme-Verweigerung. Das Abgasverhalten wurde bei diesen Baujahren noch nicht berücksichtigt.

    (Einen halbwegs vernünftigen Prüfer vorausgesetzt)

  • :wink1:


    Es geht nicht um "vernünftig" oder nicht - der Prüfer muss dokumentieren, dass alles korrekt ist, und das läuft heute meistens über Fotos. Und grad wenn er nicht weiss, ob da nun grundlegende Unterschiede zwischen den Vergasern sind (weil er vielleicht jünger ist als das Mopped und Versager nur im Geschichtsunterricht mal erwähnt wurden), wird er nicht riskieren, von der betriebsinternen Qualitätssicherung (die ist heute schärfer als früher) einen Tritt in den Allerwertesten zu kriegen ...






    :wavey:

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