CB1000 Felgenumbau 18'' auf 17''

  • Moin Bernhard,
    das Hinterrad der CBR soll angeblich ohne Änderungen passen, aber das Vorderrad hat andere Bremsscheibenabmessungen (Durchmesser und Abstand zueinander). Damit passen sie nicht zu der Position der Bremszangen der CB, und mit selbstgebauten Adaptern wäre ich (und wohl auch die Herren vom TÜV) sehr misstrauisch.
    Gruß
    makro

  • Hi Makro!


    Dann sollte ich wohl vorne eine XX oder eine VTR Felge verbauen. Da gibt es ja beireits eh schon eine Anleitung im Netz.


    Was meinst du?


    Hätte mir gerne eine Mischung erspart, da ich für den TÜV jetzt dann noch einen XX/VTR Typenschein (Kopie) brauche.


    Aber wenn net anders geht ...


    Gruß
    Bernhard

    Gruß
    Bernhard

  • Liebe Leser dieses Freds!


    Wie hier schon angeleiert bin ich gerade dabei meine CB auf 17 Zöller umzurüsten. Für ein gültiges TÜV Gutachten muss ich allerdings nachweisen, das die Felge auch wirklich vone einer CBR (hi) und einer VTR (vo) stammt.


    Wer kann mir also eine Kopie (s)eines Typenscheines von einer CBR1000F (ab Bj. 94) und VTR1000 (alle außer SP2) zur TÜV Überprüfung kopieren und per Post schicken, faxen, emailen, oder hat einen Typenschein den er nicht mehr braucht und mir zukommen lassen kann????


    Wichtig ist aber das der Typenschein von Honda Austria ausgestellt, also in Österreich typisiert ist!

    Gruß
    Bernhard

    2 Mal editiert, zuletzt von wurschtbrot ()

  • Moin Leute,


    hat jemand eine Kopie der Eintragung im Brief von 17 Zoll Felgen?

    Hab für vorne eine CBR 1100 XX Felge und hinten von einer CBR 1000.

    Oder hat jemand eine gute Idee?

    Bin für jeden Tipp dankbar.


    Gruß


    Arnold

  • Eine gute Idee wäre, die Herkunft der einzubauenden Teile darzulegen und damit kann der Sachverständige eigentlich schon was anfangen.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Okay, die Räder sind ja als Honda Räder gekennzeichnet und durch die Felgendimensionen ist eigentlich ersichtlich, dass sie von einem Motorrad mit entsprechender Motorleistung stammen.

    Oder sehe ich das nicht richtig?

  • Die Maße allein geben das nicht her, aber soweit nachvollziehbar ist, von welchem Modell die stammen, lassen sich ja technische Daten wie z.B. die Radlasten ermitteln.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • :wink1:


    Auch die Radlasten der "Spendermaschine" geben das nicht unbedingt her - wäre nicht das erste Mal, dass ein aaS Tragfähigkeitsbescheinigungen vom Hersteller verlangt. Wurde hier im Board auch schon drüber geschrieben.

    Die Nachweis- und Dokumentationsanforderungen für Einzelabnahmen sind immens - die Aktion bestand bei der langen Gabel in meinem Chopper aus 10 Minuten Probefahrt, ein paar Fotos machen und zwei Stunden Schreibarbeit :o

    Und dann zickte die Zulassungsstelle (die gegenprüfen muss, ob die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis auch allen EU-Zulassungsregeln entsprechend erfolgen kann) trotzdem noch rum :mad:


    War früher (auch 2008 noch) einfacher ...






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Das war nur "einfacher", weil die Uschi morgens Kindergeldanträge bearbeitet und nachmittags Gutachten von "Sachverständigen" abschreibt.

    Soll heißen: Die Anforderungen haben sich da nie verändert, aber nur in Hessen geht man der Sache auch auf der zuständigen Behörde ein bisschen nach und übernimmt nicht stumpf alles, was der "Sachverständige" da zu Papier gebracht hat.


    Und so ganz nebenbei: Es ist nicht alles EG, gerade bei Einzelabnahmen nicht. Wenn ein "Sachverständiger" erzählt, er müsste da "wegen EG" irgendwas viel genauer machen, dann ist das nur vorgeschoben.


    Und es steht nirgends geschrieben, dass man für Räder eine Traglastbescheinigung vorlegen muss. Ich muss aber sachlich begründen können, dass das verbaute Rad zum Fahrzeug passt.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • ... Die Nachweis- und Dokumentationsanforderungen für Einzelabnahmen sind immens - ...

    Das ist wie früher mit den Fürstentümern, da war ne Elle auch nicht immer gleich lang. Von Prüfer zu Prüfer sind da schon Unterschiede, inwieweit der bereit ist, sich auf sowas überhaupt einzulassen. Ich hatte das Glück, einen sehr wohlwollenden zu haben.


    Anhand der Größe der Felge kann man nicht wirklich drauf schließen von wo die kommt. Die 2,5 * 17 z.B. wurde in vielen Maschinen verbaut. Und auch eine vorhandene Briefkopie ist nicht immer hilfreich, wie ich bei der kleinen feststellen mußte.

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  • Wir akzeptieren grundsätzlich keine Eintragungen von anderen Fahrzeugen. Warum auch? Der Text im Fahrzeugschein ist in aller Regel schnell getippt, das Problem sind ja die Nachweise, die man im Hintergrund braucht und die stehen nunmal nicht im Fahrzeugschein.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?