motorrad umgeschmissen/wer zahlt

  • Steht doch in den Versicherungsbedingungen:


    Zitat:
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Gefahren, welche verbunden sind mit:
    ...Führen oder Halten von Kraftfahrzeugen.
    Zitat Ende


    Jegliches Bewegen eines Kraftfahrzeuges zählt zum "führen"


    Wenn also geschrieben wird was tatsächlich gemacht wurde, zahlt die PHV nicht.


  • ja, das is mir auch schon passiert, also in meinem Fall war es kein motorrd, sondern das auto meiner stiefmutter. ich bin damit gefahren, und hab hinten beim rückwärtsfahren einen ... stein, der aber ziemlich groß is ... nicht sehen können, und schon war der kratzer drinn. da konnte ich auch nicht meine haftpflicht einsetzen, weil ich das fahrzeug ja gefahren bin. hätte ich neben dem auto gestandn und den stein dagegen geschmissen, dann hätten die gezahlt. toll diese bürokratie nech??? :wink:



  • Nein, das stimmt so nicht. Diese Bedingung meint Schäden, die durch das erlaubte Führen eines KFZ an anderen Dingen entstehen: Dafür ist die KFZ-Haftpflicht zuständig. Wenn ich jedoch ein fremdes Motorrad ungefragt umsetze und dabei umwerfe habe ich durch mein Handeln fremdes Eigentum beschädigt und nicht einen Schaden verursacht, der an anderen Dingen bedingt durch das Führen eines KFZ enstanden ist.


    Problematischer wäre es, wenn der Schaden entstand, weil der KFZ-Halter jemanden gebeten hat, die Maschine umzustellen. DANN wäre das Möppi im Sinne der oben genannten Bedingung "geführt" worden und der Schaden wäre Pech bzw. höchstens ein Fall für die Vollakasko, denn dann hätte der "Umwerfer" ja nur im Auftrag des Halters gehandelt. Ist das selbe, als wenn ich ein fremdes KFZ erlaubterweise fahre und dann einen Unfall baue: Die KFZ-Haftpflicht zahlt den Unfallschaden an anderen Fahrzeugen, der Halter, der mir seines lieh, hat jedoch das Nachsehen, weil keine Privathaftpflicht den Schaden an seinem KFZ bezahlen würde.

  • ja, das is mir auch schon passiert, also in meinem Fall war es kein motorrd, sondern das auto meiner stiefmutter. ich bin damit gefahren, und hab hinten beim rückwärtsfahren einen ... stein, der aber ziemlich groß is ... nicht sehen können, und schon war der kratzer drinn. da konnte ich auch nicht meine haftpflicht einsetzen, weil ich das fahrzeug ja gefahren bin. hätte ich neben dem auto gestandn und den stein dagegen geschmissen, dann hätten die gezahlt. toll diese bürokratie nech??? :wink:


    Hättest Du das Auto unerlaubterweise gefahren hätte dein Haftpflicht gezahlt. Aber wenn Du es leihst, also erlaubterweise fährst, nicht.


    Ein nettes Beispiel dafür ist ein Fall aus meiner Verwandtschaft:


    Ein Schwager fragte auf einem Ausflug einen weiteren Schwager, ob er sich dessen Spiegelreflexkamera mal ansehen dürfe. "Klar", meinte der, und prompt fiel sie dem ersteren (der sie mal sehen wollte) aus der Hand: Teures Objektiv kaputt!


    Der Versicherungsmakler war damals so nett zu sagen, das nicht angegeben werde solle, das die Kamera in diesem Moment erlaubterweise im Besitz des Schadenverursachers war, denn dann zahlt die PHV nicht! Wenn die Kamera jedoch einfach ungefragt genommen wurde (vom Tisch, vom Autositz o.ä.) und dann hinfällt zahlt die Versicherung!

    Einmal editiert, zuletzt von Callamon1 ()

  • Auch zu unerlaubter Handlung steht was in den Versicherungsbedingungen:


    Zitat:


    Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.


    Zitat Ende



    Merke.... wenn sich der VN gebückt hat und dabei das Motorrad umgeschmissen hat --> Fall für die PHV (allerdings werden die Sturzspuren besonders gründlich analysiert.... strafrechtlich natürlich Versicherungsbetrug)


    Merke2.... Wenn er das Motorrad geschoben hat kein Fall für die PHV (egal ob berechtigt oder unberechtigt)

    2 Mal editiert, zuletzt von ManfredK ()

  • Privathaftpflicht

    Für Schäden, die man MIT einem KFZ verursacht nicht. Für Schäden AN einem KFZ natürlich sehr wohl.


    Ja(<-überwiegend)ein:


    Wenn Du auf dem Parkplatz eines Einkaufshauses ein Fahrzeug beladen willst/hast - und da mit dem Einkaufswagen ein fremdes Fahrzeug beschädigst ... dann zahlt auch schon mal die Kfz-Haftpflicht, da eine Be-/Entladetätigkeit typischerweise zum Nutzungsumfang eines Fahrzeuges dazugehört.


    Versicherungskrimmskramms ist scho' was ""feines"", man lernt nie aus. %->


    Guy B.

  • Meine PHV hat damals den Schaden von der Maschine eines Bekannten bezahlt. Die stand auf dem Seitenständer auf dem Gehweg ohne eine Beeinträchtugung für Fußgänger zu sein. Allerdings stand die direkt an einer Treppe.
    Die Treppe führte von der Bank ( Vilksbank) runter zum Gehweg. Genau auf der Ecke stand die ZX10. Ich bin damals vom Geldautomaten runter gekommen und auf den Waschbetonplatten der Treppe ausgerutscht und habe die Maschine verwendet um mich abzustützen.
    Dabei rollte die vor und fiel um weil der Seitenständer einklappte.
    Schaden irgendwas um die 1500 DM. Das meiner HV geschildert und die hat bezahlt.
    Wäre ich gefahren oder sonst etwas wäre keine Geld geflossen.
    Das lustige an der Sache war, gerade als die linke seite neu gemacht war, schmiss er die auf die rechte Seite selber um. Da war dann das gesparte Geld, welches er von meiner Versicherung bekam da Eigenreparatur, wieder weg.
    Also wie schon mehrfach hier im Thread erwähnt ist das zum einen Versicherungsabhängig was im Kleingedruckten steht und wie ihr das ganze entsprechend nieder schreibt um das einzureichen.
    Dann drück ich dir die Daumen das dein Nachbar versichert ist und diese dann entsprechend auch zahlt.


    Gruß


    Christian

    Wer später bremst fährt länger schnell!

  • soooo,
    nach genau einem monat ^^ hat die dekra mein gutachten wegen des kleinen umfallers(meine RR ist vom montageständer gedopst :mad: - aber vollkasko versichert) fertiggestellt :gruebelx:
    ich halte das papier hier gerade in meinen händen und muss feststellen, dass sehr viele teile auch als reperaturfähig angegeben sind und nicht der volle preis(neupreis des teiles) erstattet wurde.ist das eig so üblich? aber nun gut soll mir recht sein und alles seine ordnung haben :wink:


    was mich aber stutzig macht ist folgendes. habe die preise beim honda-shop.de für die teile nachgeschlagen die ganz ersetzt werden und muss feststellen, dass der gute sachbearbeiter/gutachter bei fast jedem teil NICHT den vollen preis berechnet hat. hab ich anspruch auf den vollen wert der teile oder ist das so richtig?billiger als beim honda-shop gibt es die ersatzteile ja nicht oder???


    wäre super wenn mir da mal jmd mit rat unter die arme greifen kann ich komme mir gerade so abgezockt vor. das ganze gutachten scheint mir sehr unübersichtlich und meine extra lackierten sachen( zb kupplungshebel) wurden auch nicht voll berechnet(kosten des lackierens)... :confusedx:


    help... :oops:

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  • du bekommst ja nur noch den Zeitwert über, sonst hättest du dadurch ja ne Wertsteigerung! Das heißt angenommen das Motorrad währe schon 15jahre alt und hätte 100 000km runter, würdest praktisch nichts mehr dafür bekommen:???:


    Meist gibts da dann irgendeine Rechen formel wieviel prozent da jetzt vom Neupreis abgezogen werden.


    Ich fürchte also, dass hat schon alles seine Richtigkeit:???:

  • als ich mit meiner ersten VFR nen Unfall (unverschuldet) hatte wurde bei den beschädigten Teilen, der Neuwert der Teile angenommen. Dadurch, dass dieser Wert den Zeitwert des Möppi überstiegen hat war es ein wirtschaftlicher Totalschaden.
    und in dem Fall gab/gibt es nur den Zeitwert

  • ich müsste schauen, ob ich das Gutachten von damals (1990) noch habe. :)-


    Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass nur der Zeitwert eines (Ersatz)teil gezahlt wird.
    Ich hatte mal einen Auffahrunfall und dort wurde bei einem alten Auto auch der Neuwert des Ersatzteil (Rücklicht-/Blinkerglas) ersetzt und nicht ein möglicher Zeitwert.

  • Also ein Kolleg hat jetzt die Schätzung von seinem Motorrad unfall bekommen, er bekommt noch 1.900€. Insgesamt kostet hat das ganze aber:


    Motorrad 1600€
    neue Steuerkette 600€
    Lackiert: 600€
    ------------------------------------
    gesamt 2800€


    also deutlich mehr:mad: