Moin zusammen,
mal ne Frage an die Experten :
wenn ich ein Motorrad neu bereife zwecks TÜV-Vollabnahme,
ist es dann zwingend notwendig vorne und hinten
Reifen der gleichen Marke zu verwenden oder können das
auch unterschiedliche Marken sein, also z.B. vorne Metzeler
und hinten Bridgestone oder auch umgekehrt ?
Das die Größenangaben nach Brief stimmen müssen ist klar !!
Mir geht es nur um die Frage der Markenbindung.
Ich meine das es freigestellt ist welches Farbikat man vorne oder
hinten fährt, bin mir aber nicht sicher.
Danke vorab.
Markenbindung Reifen Vorne/Hinten ?
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Die Reifen müssen schon vom gleichen Hersteller sein. Wenn ich vorne einen Pirelli drauf habe, darf ich hinten keinen Metzeler fahren. Bei der Dose haut sich auch keiner 4 verschiedene Reifen drauf.
Die Eintragung, dass ein bestimmter Reifen vorgeschrieben ist gibt es nicht mehr.Gruß Ralf
hier noch ein link:
IFZ Institut für Zweiradsicherheit e.V. -
Hallo,
das stimmt so nicht. Wenn nirgendwo steht, daß Reifen des gleichen Herstellers verbaut sein müssen, dürfen auch 2 verschiedene Fabrikate montiert sein.
Bei Autos darf man im Grundsatz 4 verschiedene Fabrikate verbauen und dabei auch noch Sommer- und Winterreifen mischen (obs sinnvoll ist, ist eine andere Frage).
Gruß -
Zitat
das stimmt so nicht. Wenn nirgendwo steht, daß Reifen des gleichen Herstellers verbaut sein müssen, dürfen auch 2 verschiedene Fabrikate montiert sein.
So habe ich das auch irgendwie im Kopf.
Das vorn wie hinten gleiches Fabrikat montiert sein muß war glaub ich
früher Vorschrift, aber heute ist das denk ich aufgehoben.
Aber 100pro weiß ichs eben auch nicht.
Sonst frage ich bei meinem TÜVler nochmal nach.
Danke und Gruss
Oli -
Hallo,
das stimmt so nicht. Wenn nirgendwo steht, daß Reifen des gleichen Herstellers verbaut sein müssen, dürfen auch 2 verschiedene Fabrikate montiert sein.Absolut korrekt.
Bei Autos darf man im Grundsatz 4 verschiedene Fabrikate verbauen
Nicht so korrekt. An einer Achse müssen stets identische Reifen montiert sein.
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Hallo, Callamon,
das wird des öfteren behauptet, daß am PKW achsweise gleiche Reifen montiert sein müssten. In der STVZO steht davon aber überhaupt nichts drin.(Das einzige, was wirklich verboten ist, ist die Mischung von Ddiagonal- und Radialreifen, wers probiert hat, weiß warum).
Oder gibt es eine neue EU-Richtlinie, die an mir vorbei gegangen ist, dann lass es mich bitte wissen,man lernt ja nie aus...
Gruß -
Zitat
An einer Achse müssen stets identische Reifen montiert sein.
Das kenn ich beim Auto auch nur so.
Abgesehen davon wäre mir auch irgendwie unwohl 4 veschiedene
Fabrikate zu montieren.
Aber ich frage bei meinem TÜVler auf alle Fälle wegen des Moppeds
nochmal nach und werde berichten.
Danke und Gruss -
Ich hab vornen einen Metzler und hinten einen von Pirelli
Hab das Motorrad so gekauft und hab so auch gerade erst mein Pickerl gemacht.
Sollte also schon passen, weil die schaun sich ja den Reifen an bei der Überprüfung. -
früher haben die fahrzeughersteller die reifenmarke vorgeschrieben z.b. moped x darf nur den reifen des herstellers Michelin in der größe xy fahren. das wurde verboten.
also heute freie markenwahl.ich möchte nicht mit zwei verschiedenen marken fahren. unterschiedliche marken = unterschiedlicher grip . ist mir in kurven zu unsicher,denn der grip ist immer nur so gut wie der schlechtere reifen.wer aber eh nur die mittleren 3 cm des profils nutzt braucht sich darum nicht zu sorgen.
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früher haben die fahrzeughersteller die reifenmarke vorgeschrieben z.b. moped x darf nur den reifen des herstellers Michelin in der größe xy fahren. das wurde verboten.
also heute freie markenwahl.ich möchte nicht mit zwei verschiedenen marken fahren. unterschiedliche marken = unterschiedlicher grip . ist mir in kurven zu unsicher,denn der grip ist immer nur so gut wie der schlechtere reifen.wer aber eh nur die mittleren 3 cm des profils nutzt braucht sich darum nicht zu sorgen.
Das stimmt nicht! Les' dir mal den Link durch!
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ok , nicht verboten aber mit einschränkungen aufgehoben,guckst du hier
http://www.vautec-nms.de/pdf/inf0002.pdf -
Es muss aber weiterhin eine UBB des Reifen- oder Fahrzeugherstellers vorliegen.
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das bestreitet ja auch keiner , das ist aber keine markenbindung des fahrzeugherstellers mehr. jeder reifenhersteller kann seine reifen nach erfolgreicher prüfung freigeben unabhängig der vorschrift der fahrzeughersteller
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Ok dann sind wir uns wieder einig.
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jo prostata