6.2.3.4
der Abstand zwischen den Leuchtflächen darf nicht größer als 200mm sein.
Somit wären doch die paar Millimeter der CBR innerhalb der 200mm grenze, den dazwischen bezeichnet die nichtleuchtenden Fläche zwischen den leuchtflächen des Abblendlichtes.
Jetzt fehlt nur noch der passende Reflektor .. so wie bei Kawa, Yamaha oder Suzuki