Von der Ordnugsbehörde fotografiert!

  • R egierungs P räsidium


    Sowas hatten wir hier auch mal... drei Stück sogar. Da das für ein Bundesland etwas üppig war, wurden die dann umbenannt, nennen sich jetzt Landesdirektionen... natürlich bei unverändertem Bestand an Sesselpupsern.


    Bei den Anhaltinern nennt sich die selbe Einrichtung glaub ich Landesverwaltungsamt.

    NTV 650, Bj '89, 50 PS, 197 000 km


    You will be fine unless you do something stupid.


    Motorradfahren in Sachsen: http://www.sachsenbike.de

  • Wenn ich grad richtig gegoggelt habe, haben wir hier derer 5...


    Man könnte meinen, NRW sei ein Karnevalsverein und die RP´s bilden den Elverat...:roll:

    Zu Risiken und Nebenwirkungen von Naziaufmärschen lesen Sie bitte ein Geschichtsbuch oder fragen Sie Ihre Großväter.


    Der Skandal geht weiter: Sägespäne in der Lasagne gefunden. War es ein Schaukelpferd?

  • Roters, Antwerpes und co.


    Klüngel und öffentliches saugen am öffentlichen Eigentum!


    Das schafft NRW!


    Mit Eigenmut und Ahnung null.


    Aber: Stimmt ja nit

    Katzenfreund:wink:


  • mir hat vor einigen Jahren, (da fuhr ich noch ne CB400N) der RP von Kassel geschrieben. Und bot mir 3 Flenspunkte für 165 DM an.


    Ich hab angenommen:D

    Mitglied 221 im Bol d'or Club e.V.
    Turtle-Hilfe
    "Monty Burns" made by Terpi :)

  • mir hat vor einigen Jahren, (da fuhr ich noch ne CB400N) der RP von Kassel geschrieben. Und bot mir 3 Flenspunkte für 165 DM an.


    Ich hab angenommen:D


    Glaub ich...


    Haste mit der cb400 ne Puffsause gemacht und dabei vom Polizeischedff sein liebstes verbeult???


    Hihihi

    Katzenfreund:wink:

    Einmal editiert, zuletzt von DJ Schuh () aus folgendem Grund: Läuterung

  • Sorry das ich so nerve, aber warum hat dann der Kollege nicht einfach von seinem Zeugen verweigerungsrecht gebrauch gemacht?!


    Zitat

    ..... Hockenheim: Die Bundesstraße mit dem benachbarten Hockenheimring verwechselt hat wohl ein 31-jähriger Motorradfahrer aus Philippsburg, der am vergangenen Freitag auf der B 36 in Richtung Karlsruhe unterwegs war. Mit seiner Suzuki 1000 GSXR mit 175 PS erreichte er auf der zweispurigen Bundesstraße zwischen den Anschlussstellen Mitte und Süd unglaubliche 278 km/h. Erlaubt sind an dieser Stelle 120 km/h. Die anschließenden Haltezeichen missachtete der Fahrer und flüchtete zunächst unerkannt. Über das Kennzeichen konnte er jedoch ermittelt werden, ihn erwartet neben einer saftigen Geldbuße sowie Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg ein dreimonatiges Fahrverbot.....

  • Sorry das ich so nerve, aber warum hat dann der Kollege nicht einfach von seinem Zeugen verweigerungsrecht gebrauch gemacht?!


    Weils kein Zeugniss zu verweigern gibt? :gruebelx:


    Zitat

    Über das Kennzeichen konnte er jedoch ermittelt werden,



    Und überhaupt, ein Recht die Aussage zu verweigern hat man nur wenns um direkte Verwandte geht, im zweifelsfall freut sich die Polizei über die Eingrenzung des Täterkreises. :wink:


    Besser ist es wenn man einfach vergessen hat wer gefahren ist.


    Funzt aber nur wenn man nicht selber gefahren ist, ein Helm alleine reicht zur Vermummung nicht aus.
    Da kommt dann ein Gutachter der das Bild auswertet und dem darfst du dann auch noch seinen Dienstwagen finanzieren. :wink:

  • Sorry das ich so nerve, aber warum hat dann der Kollege nicht einfach von seinem Zeugen verweigerungsrecht gebrauch gemacht?!


    Wieso nerven? Wer nicht fragt, bleibt dumm.



    Aus dem Text geht ja hervor, dass der Speed-Junkie
    Anhaltezeichen nicht beachtet hat und geflohen ist.


    (Ich vermute, Polizisten könnten es als persönliche Beleidigung empfinden,
    wenn sie Motorrädern aus dem Weg springen müssen!:wink:)



    Es gab also Augenzeugen,
    die ihn gesehen haben,
    und möglicherweise wurde er ja schon zuhause
    von anderen Polizisten erwartet.
    Wenn man da dann mit dem Möppi vorfährt
    und noch den gleichen Helm und die gleiche Kombi trägt,
    isses ein bisserl schwieriger,
    als wenn die Ordnungsbehörde 2 Wochen später nen Brief schickt.


    In der ersten Situation wird jede Aussage
    mit Sicherheit auf der Stelle nachgeprüft.






    By the way:


    Meiner Meinung nach das richtige Ende dieser Story.:o:mad:

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Hi,


    Wenn Dus übertreibst können die entsprechenden Sachbearbeiter schon furchtbar hartnäckig werden. :D


    Bei mir sind die mal furchtbar hartnäckig geworden als ich ihnen immer wieder auf Anfrage geantwortet habe, dass sich auf dem zugeschickten Bild weder mein Mopped noch ich befinden.
    Irgendwann kamen die Grünen dann 2 Mann hoch und waren recht unfreundlich, weil ich angeblich dazu verpflichtet sei, auszusagen, wer auf dem Foto das Fahrzeug fuhr.
    Die Diskussion dauerte etwa eine halbe Stunde und erst als wir alle einen Ortstermin an meiner Garage machten, konnte der Blödeste auch erkennen, dass die auf dem Bild befindliche YAMAHA XV1000 und mein CB750Four-Gespann nicht identisch sind und ich somit auch nicht wissen kann, wer die YAMAHA zu dem Zeitpunkt fuhr :D ...


    Offensichtlich hatte der Typ vom Ordnungsamt, der im Vorbeifahren die Nummer aufschrieb, eine LRS ;) ...



    Gruß
    Thomi

  • ????? sorry falsche Zeile

    :blu::dr::blu:My all, my ever, my life


    "nimm ma die Füsse da wech Cuno"


    Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos! LORIOT

  • servus,


    will mich ungern "outen", aber ich hab während meiner dienstzeit auch 2jahre in der Bußgeldstelle gearbeitet und Bußgelder geschrieben ;-)
    hab net alles durchgelesen, aber ich sah oben schon etwas von verjährung....
    das beantwortet leider nicht Deine frage....die verjährung gibt nur an, wann nicht mehr gegen dich in dieser sache vorgegangen werden kann...nicht wie lange die akte gespeichert wird.....
    als ich noch in der Bußgeldstelle war, wurden nach 5jahren die alten akten vernichtet...
    ein "versierter" Sachbearbeiter könnte somit bis zu 5jahre noch Dein altes Bild heranziehen....


    hoffe konnte ein wenig helfen


    Gruß


    HartMutRR

  • Sorry das ich so nerve, aber warum hat dann der Kollege nicht einfach von seinem Zeugen verweigerungsrecht gebrauch gemacht?!



    das Recht die aussage zu verweigern hat nicht jeder.....entweder, man ist selbst betroffener, dann brauch man sich net zu belasten...oder man ist in gerader linie verwandt oder verschwägert....


    ansonsten kann man sogar mit beugehaft zur aussage ge"beugt" werden...