Das einzige, was mich noch interessiert ist, ob das Methode hat, sofort einen Gerichtsbeschluß auf Herausgabe der Daten vom Provider zu erwirken, aber das Schreiben an den "Täter" erst dann loszuschicken, wenn keine Möglichkeit mehr besteht, das Ganze nachzuprüfen, um sich evtl. dagegen wehren zu können.
Für die Kläger gibt zwei Arten von Verfahren um an die Daten vom Provider ran zu kommen.
1.Wie Du erwähnt hast über einen Gerichtsbeschluss.
2.Den Zivilrechtlichen Weg.Dabei braucht der Kläger keinen Gerichtsbeschluss und kann mal einfach so sagenes geht um Urheberrechtsverletzung ich brauche die Daten von z.B 200 IP,Adressen.Das kostet dann nicht die Welt und schwupp hat man wieder neue Abgemahnte.
So ist es nun mal in Deutschland.