Geschwindigkeit Schätzen Zulässig?????

  • Da stünde doch wohl "Aussage gegen Aussage"- und damit im Zweifel "für den Angeklagten"... oder sehe ich das vollkommen falsch?

    Zu Risiken und Nebenwirkungen von Naziaufmärschen lesen Sie bitte ein Geschichtsbuch oder fragen Sie Ihre Großväter.


    Der Skandal geht weiter: Sägespäne in der Lasagne gefunden. War es ein Schaukelpferd?

  • Wie gesagt...er kann GARNICHT beweisen das jemand zu schnell war....SCHÄTZEN ist nur durch HINTERHER FAHREN gestattet..... ...kein Blitz...kein Laser...kein geichtes Messfahrzeug...oder sonstiges hinterher gefahrenes DIENST KFZ......


    Wer sagt denn nicht..... das man ganz normal halt nur mal 45 gefahren ist......kurz vor der Ampel springt diese auf gelb um...dann kurz beschleunigt, weil einem die Entfernung wegen nachfolgendem Verkehr zu kurz zum Anhalten erschien.........


    Wie gesagt für mich ist das alles nur BANGE MACHEN.....alles andere hätte keinen Sinn auf Erfolg

    Manchmal muss man auch ein Auge zu drücken:o


    Am Ende wird alles gut...ist es nicht gut...ist auch nicht das Ende

    Gruß einer vonni Michels

  • Naja ich werde jetzt erst einmal in ruhe auf die Post warten wenn da überhaupt was kommt und dann mal weiter sehen wenn der Brief da ist schreibe ich nochmal was drin steht.

  • So nun haben wir ja zwei wochen um was meint ihr wie lange so ein Brief im Normal fall dauert glaube das es bis zu 4 Wochen dauern kann oder????

  • Erst, wenn nach drei Monaten keine Post gekommen ist,
    kannst du endgülig beruhigt sein.



    Falls du noch beunruhigt bist.^^

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Ach ne beunruhigt bin ich überhaupt nicht ist mir nur so eingefallen das ich ja hier ein Thema erstellt habe und habe gedacht ich bringe euch mal auf den neusten stand.
    Wie gesgt angst habe ich keine warum auch keine Beweise also Anwalt habe ich ja auch schon gefragt der meinte halt wenn da was kommt soll ich mit dem Brief einfach mal vorbei kommen aber normal sollte daraus nichts werden sagte der.

  • Naja, die Geschwindigkeitsschätzung kann sehr wohl zum Bußgeld führen...


    Zitat

    ...
    Die Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch bloße Schätzung von Beobachtern ist grundsätzlich rechtlich zulässig, unterliegt jedoch aufgrund der einer solchen Bewertung anhaftenden erheblichen Ungenauigkeit strengen Anforderungen und ist grundsätzlich nur mit erheblicher Zurückhaltung als verlässlich anzusehen (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. 2007, StVO, § 3 Rn. 63; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl. 2008, StVO § 3 Rn. 88 j.m.w.N.). Insbesondere gilt dies dann, wenn sich bei dem Schätzenden um eine im Straßenverkehr unerfahrene Person handelt (OLG Hamm VRS 58, 380 ff.), wohingegen der Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten dann besonderes Gewicht zukommt, wenn es sich bei ihm um einen in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten handelt (BGH VRS 38, 104 ff.; BayObLGSt. 58, 197 ff.; OLG Hamm VRS 23, 54 ff; AG Dortmund NZV 1992, 378 ) und die mutmaßlich gefahrene Geschwindigkeit erheblich über der rechtlich Zulässigen liegt (OLG Düsseldorf VRS 30, 444 f.; BayObLG DAR 2001, 37). Um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung der Grundlagen der Schätzung zu ermöglichen, muss das Urteil in formaler Hinsicht darüber hinaus erkennen lassen, dass sich der Tatrichter der grundsätzlichen Unzuverlässigkeit dieser Methode bewusst ist und aufgrund welcher Umstände er gleichwohl bestehende Bedenken für ausgeräumt hält (OLG Hamm VRS 58, 380 f.; BayObLG VRS 65, 461 ff.). Weiter ist eine nähere Beschreibung der Bezugstatsachen erforderlich, insbesondere der konkreten Örtlichkeit, an welcher der Verkehrsverstoß begangen wurde, sowie des Blickwinkels, aus welchem der Zeuge diesen wahrgenommen hat. Auch bedarf es der Darlegung der gefahrenen Wegstrecke und der etwaigen Zeitdauer des Verstoßes, um ggf. mittels einer Weg-Zeit-Berechnung die Bekundungen des Zeugen auf ihre Schlüssigkeit nachzuprüfen. Auch eine Schilderung der Lichtverhältnisse kann im Einzelfall geboten sein. Solche detaillierten Feststellungen sind insbesondere dann veranlasst, wenn gegen den Betroffene neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt werden soll.
    ...


    ... meinte das OLG Karlsruhe in einem Beschluss vom 19.06.2008. :roll:

    [SIGPIC]der fe-igel[/SIGPIC]der fe-igel
    If it doesn't fit, get a bigger hammer!

  • Verwarngeld in BAR jibbet auch nicht mehr.....das geht nur noch per Zahlkarte....oder BAVUS (zahlen per EC Karte)
    Der jute Mann wollt Geld für ne Pommes, oder Dir nur Bange machen.....



    Doch gibbet wieder gegen Quittung !
    Warum weis ich ncith ist aber so !

    Train insane! :evil:
    Or stay the same !:D

  • So wollte euch nochmals auf den neusten Stand bringen also habe bis jetzt immer noch nichts bekommen. Und da die 3 Monate bald rum sind denke ich mal das da auch nichts mehr kommen wird.


    Evtl. zum 24. als Weihnachts Geschenk :-) :-)


  • Klar einen Beamten glaubt man meistens eher als nen Normalen Bürger.


    Hääh?


    Schon mal was von "Im Zweifel für den Angeklagten" gehört?



    Der war gut.


    Fast so gut wie Aussage gegen Aussage.



    Der Richter kann durchaus der Aussage eines Polizeibeamten mehr vertrauen schenken als der des "Täters".


    Alleine unterschiedliche Aussagen begründen noch keinen Zweifel.

  • mich interessiert hier wie es ausgeht, damit ich bescheid bekomme muss ich hier was posten....


    :nixweiss:



    Misst du nicht,


    "Themen Optionen"


    "Thema abbonieren"


    und du wirst benachrichtigt und verschonst uns mit deinem Spamm. :wink:

  • Moin Moin


    so habe da mal eine frage und zwar bin ich heute mit meinen Motorrad durch die Stadt bei uns gefahren bin auf eine Ampel zu gefahren die gerade gelb geworden ist ich also nochmal Gas gegeben um drüber zu kommen.



    Vorsatz, heißt normalerweise Verdopplung der Geldbuße,


    hoffentlich bekommst du nun wenigstens einen Bußgeldbescheid über 30 €.

    The typical symptoms of stress are eating too much, impulse buying, and driving too fast.


    Are they kidding? That's my idea of a perfect day!

  • ... ich glaube, der wollte dir nur etwas Angsts machen, gasgeben ist ja auch nicht so ganz OK. Der hat bestimmt gehört, wie du den Hahn aufgerissen hast...Entweder du kannst noch bremsen oder nicht, dann aber bitte schön einfach rüberwischen :D


    Habe mal in der Dose in einer Kurve die Gegenfahrbahn geschnitten. Kam mir auch Polizei entgegen. Sofort umgedreht und mich angehalten. Haben dann einen langen Vortrag gehalten und mit alles mögliche angedroht. Habe mich entschuldigt, dass ich einfach nicht aufgepasst habe. Kam nie was nach.

  • Vorsatz, heißt normalerweise Verdopplung der Geldbuße,

    Was heißt hier Vorsatz? Wenn ich nicht mehr gefahrlos vor der Ampel anhalten kann bevor es rot wird, mach ich wenigstens hin, um die Kreuzung nicht zu blockieren oder? Das ist kein Vorsatz, dass ist Logik!

    hoffentlich bekommst du nun wenigstens einen Bußgeldbescheid über 30 €.

    Aha! Und was hast Du davon? Irgendwelche Bonuspunkte bei der Trachtengruppe, eine wieauchimmergeartete Befriedigung? :gruebelx: Fährst Du mit der DOSe auf der Bahn auch immer schön weit auf der ganz linken Spur mit 130 und hilfst anderen dabei, die Regeln einzuhalten?
    Thorsten:perfekt: