ZitatDavon mal ganz abgesehen ist solch ein Video 'ne implizite Aufforderung die Regeln des öffentlichen Straßenverkers zu verletzen und kann somit als "Anstiftung zur Straftat" gesehen werden. Das ist nicht gut!
Tut mir leid, dass ist Stammtischgeschwätz.
Niemand hat andere dazu aufgefordert so zu fahren.
Bevor hier jemand mit juristischen Halbwahrheiten rumschmeisst, bitte erst mal kundig machen.
Das Einzige, was sein kann, ist Folgendes:
Es kommt wirklich zu einer Ermittlung (sehr fraglich!), und der Moderator muss den Realnamen rausrücken.
Das wäre für mich ein Grund, dem vorzubeugen.
cu,
theduke