• Morgen,


    ich hab meine CBF gebraucht gekauft. Hab deshalb auch ein Topcase direkt dazu bekommen, was ich auch super finde um mal größere Touren machen zu können. Das einzigste was mich stört ist, dass er mir die Soziusgriffe nicht mitgegeben hat. Wenn ich das Moped normal benutze möchte ich eigentlich die Topcasehalterung nicht drauf haben, lieber die Griffe. Bevor ich mir die jetzt nagel neu kaufe will ich hier mal nachfragen ob die noch jemand daheim rumfliegen hat und net mehr braucht...? Preislich kann man sich da bestimmt irgendwie einigen.


    Grüße Sven

  • Hab keine rumliegen, aber schau mal auf der Seite, da gibt es ne Menge gebrauchte Teile...sogar in rot :wink:

    --- "Ich glaube, ich habe es verstanden, deshalb nehme ich es zur Kenntnis!" ---
    --- "Ich mache keinen Unfug, ich kann nur die Auswirkung meines Handelns nicht immer richtig einschätzen!" ---
    Viele Grüße --- eNeSU

  • Hi!
    Beschriebene Seite ist top- kannste nehmen.
    Was ich noch anmerken wollte, nur dass du das weißt:
    Laut TÜV ist gesetzlich eine Fußrastenanlage und eine Einrichtung zum festhalten pro Sitzplatz zwingend erforderlich.
    Klar- kräht kein Hahn danach wenn du ohne Handgriffe fährst, wenn du einen Sitz drauf hast.
    Bringen eh nicht wirklich was, da die meines erachtens nach in einem unangenehmen Winkel für Sozius/a sind.


    die linke zum Gruß

  • Hallo,


    danke für die Info, dass das sogar Pflicht ist wusste ich gar nicht. Am TOPcase halter sind Haltegriffe dran, also alles im grünem Bereich. Nur wenn ich die Maschine für den Alltag benutze oder mal schnell eine Runde im Odenwald drehe, will ich lieber die Originalgriffe dran haben...schaut einfach besser aus :)

  • Ich wusste auch nicht das das Pflicht ist! Gute Info

  • Hat sich übringens erledigt. Hab gestern welche für 10 € ersteigert :P Richtiges Schnäppchen gemacht^^ Hoff nur, dass die nicht zerschrammt sind oder sowas.

  • Hi! ...
    Laut TÜV ist gesetzlich eine Fußrastenanlage und eine Einrichtung zum festhalten pro Sitzplatz zwingend erforderlich.
    ...
    die linke zum Gruß


    Es ist wohl eher die STVZO, die das regelt. Der Tüv hat das 'nur' zu prüfen. Hast du den Sitzplatz abgedeckt/entfernt, dann entfällt der Zwang zu Rasten und Griffen.
    Inwieweit eine Eintragung nötig ist, entzieht sich allerdings meinen Kenntnissen.

    <3 vom PC (Papa Charly)