Reifenfreigabe CM 200 T

  • Moinsen!
    Ich habe über die Suchfunktion kein befriedigendes Ergebnis gefunden. Der angebotene Download bringt mich auch nicht wirklich weiter, dort stehen lediglich die zulässigen Dimensionen.


    Problem: in meinem Zulassungsschein steht folgender Hinweis: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.
    Ansonsten stehen nur die üblichen Größenangaben in den Papieren.


    Woher weiß ich denn jetzt, was in dieser Betriebserlaubnis steht?
    Mein Moped hat Reifen, wie kann ich ermitteln, ob die zulässig sind?
    Was passiert, wenn ich in eine Kontrolle komme, wer muss da wem was belegen?


    Ich habe mit der Zulassungsstelle beim Ummelden diskutiert, aber die stellen sich Stur. Der Zusatz muss da rein, auch wenn mir keine Betriebserlaubnis vorliegt. Dort meinte Frau, der Polizist bei der Kontrolle müsste mir Nachweisen, dass mein Reifen nicht zulässig ist. Kann das sein? Ich glaube doch wohl eher, ich bin derjenige, der was beweisen muss, oder?

    Streite dich niemals mit Idioten! Sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und schlagen dich dort mit ihrer Erfahrung :mad:

  • Ich würde mal zu einem freundlichen Honda Händler gehen. Laut Reifenfreigabeliste von Honda gibt es für dein Modell keine Markenbindung.
    Vielleicht bekommst du dort etwas Schriftliches. Bei meiner CM 125C steht, nur Reifen eines Herstellers benutzen.
    Gruß Rainer.

    Wenn wir bedenken,das wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt. ( Mark Twain )
    Was es alles gibt,was ich nicht brauche ! ( Aristoteles )

  • Moin Rainer!
    Ich habe auf der Internetseite von Honda eine E-Mail-Adresse gefunden und dort eben mal angefragt. Bin mal gespannt, ob und was die antworten.

    Streite dich niemals mit Idioten! Sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und schlagen dich dort mit ihrer Erfahrung :mad:

  • Hi,


    Problem: in meinem Zulassungsschein steht folgender Hinweis: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.
    Ansonsten stehen nur die üblichen Größenangaben in den Papieren.


    Der Quark mit der Reifenfabrikatsbindung steht heute in jedem Zulassungsschein.


    Für dein Mopped ist das aber völlig uninteressant, weil es bei diesen alten Moppeds keine Fabrikatsbindung gegeben hat.
    Sonst würde das auch in dem angesprochenen Download stehen.


    Zitat


    Was passiert, wenn ich in eine Kontrolle komme, wer muss da wem was belegen?Ich habe mit der Zulassungsstelle beim Ummelden diskutiert, aber die stellen sich Stur. Der Zusatz muss da rein, auch wenn mir keine Betriebserlaubnis vorliegt. Dort meinte Frau, der Polizist bei der Kontrolle müsste mir Nachweisen, dass mein Reifen nicht zulässig ist. Kann das sein? Ich glaube doch wohl eher, ich bin derjenige, der was beweisen muss, oder?


    Das Mädel von der Zulassung hat Recht, denn wenn man jemanden eines Fehlers bezichtigt, muss auch den Nachweis dafür erbringen können.
    Aus den mitführpflichtigen Papieren geht das nicht hervor.


    Btw: Ich verstehe gar nicht, warum ihr immer alle so eine Angst vor der Rennleitung habt.
    Mir haben die in mehr als 30 Jahren nix getan :wink1: ...



    Gruß
    Thomi

  • Hi,


    unter http://www.honda.de/fahrerhand…freigaben_Reifenliste.pdf kannst Du nachsehen, was für Vorgaben Honda für die Maschine macht - garkeine ausser den Größen.


    Der Spruch mit der Reifenfabrikatsbindung ist 'ne Standardeintragung für den Fall dass was in der ABE drinsteht - auch wenn nie was dringestanden hat. Wenn Du das weghaben willst, musst Du mit der ABE nachweisen, dass da keine Bindung drinsteht oder dass Honda die Bindung aufgehoben hat (siehe z. B. die CM 400T: Herstellerbindung aufgehoben, aber paarweise Verwendung von einem Hersteller ist bestehen geblieben).


    Die Eintragung hab ich auch in allen Papieren drinstehen, hab auch die Reifenliste mal vorsichtshalber mitgenommen zum TÜV - überflüssig, interessiert nur was direkt in der Zulassungsbescheinigung steht. In meinem Fall die Größen und "paarweise Verwendung", bei Dir nur die Größen ...


    Viele Grüsse, Olaf
    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • :D


    Btw: Ich verstehe gar nicht, warum ihr immer alle so eine Angst vor der Rennleitung habt.
    Mir haben die in mehr als 30 Jahren nix getan :wink1: ...


    Ich komm ja erst auf 20 Jahre :0018:-Karriere, aber für mehr als die Profiltiefe hat sich in der Zeit auch keiner interessiert - wenn sie mich denn überhaupt mal angehalten haben :roll1:




    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Bei meiner BMW hatte ich beim TüV Probleme, weil ich den Freigabezettel nicht am Mann hatte. Da stand allerdings im Schein auch ein Hersteller und Reifenmodell drinn

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  • Also ihr meint, Augen zu und durch? Warten bis ich Probleme habe und dann lösen?

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  • Hi,
    nu mach Dir doch nicht in's Hemd :roll1:



    :tschu:


    Wir haben das alle so drin stehen und haben keine Probleme.


    Du schreibst doch selber, dass Du bei der BMW Probleme hattest, weil im Schein ausdrücklich Reifen-Hersteller und -Modell eingetragen war. Steht bei der Honda mehr als nur die Grössen und dieser Satz mit der ABE drin? Nein! Dann bekommst Du auch keine Probleme - genausowenig wie Thomi und ich und all die anderen die genau den gleichen Satz im Schein stehen haben.



    Viele Grüsse, Olaf
    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Der Eintrag war sogar bei meinem Gespann drin und das war umgebaut auf PKW-Reifen.:boese:
    Als ich die Reifengröße geändert habe hat der TÜV Prüfer den dann mit raus genommen.
    Nu isser wech! :happy:

    Gruß Torsten


    Ich bin nicht auf dieser Welt um zu sein wie mich andere gern hätten :!:

  • Moinsen!
    Ich habe jetzt eine Antwort von Honda. Ich kopiere mal heir rein:


    Datum: 21.02.2012
    --------------------------------------------------------
    Fahrzeug-Ident-Nummer:
    Erstzulassung: 00.00.0000
    Kilometerstand: km
    Ihr Händler:
    --------------------------------------------------------
    Sehr geehrter Herr XXXXX,


    wir bestätigen Ihnen, dass für das Motorrad CM185T keine
    Reifenherstellerbindung besteht. Festgeschrieben ist nur
    die Felgengröße. Vorn 3.00-17, hinten 3.50-16


    Von einer Mischbereifung raten wir aber dringend ab.


    Mit freundlichen Grüßen


    WXXX SXXXXX


    Honda Deutschland GmbH
    Homologation


    Na, geht doch! Somit habe ich für den Fall der Fälle alles am Mann.

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  • Ich habe gerade noch mal weiter unten in der Mail geguckt... ich wusste ja gar nicht...


    Kopie:
    Honda Deutschland GmbH
    Sprendlinger Landstrasse 166
    63069 Offenbach


    Amtsgericht Offenbach, HRB 2578


    Geschaeftsfuehrer: Yuishi Fukuda, Masafumi Suzuki, Guenter Schnatz


    Suzuki ist also Geschäftsführer von Honda! :D

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  • Hi,


    Na, geht doch! Somit habe ich für den Fall der Fälle alles am Mann.


    Du scheinst dir die Email noch nicht richtig durchgelesen zu haben.
    Da steht nämlch, dass die Felgengröße festgeschrieben ist.
    Das könnte (eure Nachweisparanoia vorausgesetzt) die Rennleitung ja wieder auf dumme Gedanken bringen, denn die steht in dem Schreiben nicht drin.
    Es sei denn, jemand interpretiert die Größenangaben als Felgengrößen, was natürlich falsch wäre...
    Also ein Türchen für Schikane zu und ein Scheunentor neu aufgemacht :D ...



    Nochmal: Niemand kann von dir verlangen, die ABE mitzuführen :wink1: ...
    Wenn er etwas anzweifelt, ist er nachweispflichtig, dass es nicht ABE-konform ist.


    Btw: Was Honda dir da geschrieben hat, stand doch in der schon mehrfach genannten Reifenfreigabeliste von Honda drin.



    Gruß
    Thomi

    Einmal editiert, zuletzt von 33-146 ()

  • OK, dem geb ich mich jetzt geschlagen....


    Ich habe vor, die Mail zum TüV mitzunehmen. Mein TüVler hat von Motorrädern kaum Ahnung. Wenn er drüber stolpert, zeige ich ihm die Mail und das ich mir damit alle Mühe gemacht habe, die man mir zumuten kann.


    Dauerhaft mitschleppen wollte ich den Zettel eh nicht.


    Für mich ist das Thema jetzt abgeschlossen.

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