Hallo -> meine letzten "Dampf"- Spiele liegen schon ein paar Jahre zurück.
Die Zeichen sehen nicht gut aus, aber:
Hat sich da eigentlich irgendwas geändert in Pkto "Wiederverwertung" von PC-Spielen ?
Damals dachte ich ja, man könnte einfach das Spiel von der Platte, UND aus der Bibliothek löschen -> und damit wärs quasi weiter vergebbar.
Nun lese ich -- war zu keinem Zeitpunkt so.
<POLEMIK-START>
Dieser Sa*piep* .. dieser bunte Ventilhaufen ;-) ist angeblich sogar vors Gericht gelaufen - um allen Ernstes folgendes duchgesetzt zu bekommen IZR 178/08:
"Der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts wird nicht berührt, wenn der Berechtigte das von ihm geschaffene, auf DVD vertriebene Computerspiel so programmiert, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werden kann, und wenn er sich vertraglich ausbedingt, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Dies gilt auch dann, wenn die DVD mit dem Computerspiel wegen der ohne Kennung eingeschränkten Spielmöglichkeiten vom Ersterwerber praktisch nicht mehr weiterveräußert werden kann.
"
Witzbolde.. d.h. also, ein Produkt, "das Computerspiel", welches üblicherweise die Einheit
- funktionsfähige Datenträger (DVD-Medien, z.B.), auf denen sich, auf geeigneten Rechnern lauffähige Anwendungen zum Spiel + das Spielprogramm selbt befindet
- Handbuch
- Verpackung
- Support
darstellt..
Darf kurzerhand vom "Hersteller" entwertet werden, indem der Kern, das ausführbare Spieleprogramm "einfach mal" nicht mehr nutzbar ist - sobald ich z.B. die CD (mitsamt Nutzungsrechten) weiterverschenke - bevor sie nutzlos verrottet - oder auf der Halde die Umwelt belastet ?
Und das nennt ein deutsches Gericht dann (für folgende Besitzer) "eingeschränkte Spielmöglichkeit" ..
also so würd ich ein nicht nutzbares Produkt,
recyclingreifes Papier & Polycarbonat, nicht mal nennen, wenn ich 2 Cannabis-Plantagen intravenös appliziert bekäm
Aber halt: es ist ja mein Fehler, ich besitze ja kein Produkt, sondern nur die Lizenz zur Nutzung .
..also eigentlich gar nichts.
Ich kanns ja alles zurückgeben, wenn ich nicht einverstanden bin..
Zum Onkel Ventil, in die ÜSÄ.. auf meine Kosten.. natürlich ohne den Zeitwert erstattet zu bekommen, egal ob 10j., oder kaum angespielt, 2 Tage alt o<|:-)
Schon lustig so'ne Lizenz..
Ich stell mir grad vor wie's wär, wenn z.B. Autos, Haushaltsgeräte, Lebensmittel, Armbanduhren, Motorradteile, Krücken & Rollstühle auf solcher Lizenzbasis angeboten würden..
</POLEMIK ENDE>
Zurück zum Thema
Im Ernst -- bis auf das "Gift" & "Trade"-Feature, welches nur für ganz wenige Online-Inhalte & Downloads gilt -- scheint sich ja nix geändert zu haben, oder ?
Also:
falls sich da nix änderte -> so wirds für mich'n klarer Fall: "Dampf" Titel nur noch im Ausverkauf -
15.. Richtung 10 Euro -- mehr als ein Ticket ins Kino sollten mich diese Einweg-Handschuhe.. äh.. das "Einmal-Erlebnis" nicht kosten.