RD 15- keine Reifenbindung

  • Tut mir leid, aber was Versicherungen angeht, bin ich sehr skeptisch/pessimistisch. :(
    Auch wenn die UBB ohne Reifenbindung Deiner Aussage nach nur eine Empfehlung ist, so geben doch manche Motorrad-Hersteller ganz klipp und klar die Ansage, nur Reifen mit UBB zu verwenden. Wenn ich nun einen Unfall habe, bei dem eventuell der Reifen eine Rolle spielt und ich keine UBB für meine Schlappen habe, dann möchte ich die Versicherung sehen, die freiwillig darauf verzichtet, sich nicht aus der (finanziellen) Verantwortung zu stehlen... :(


    Wie schon mehrfach beschrieben, hat aber die 700er, ganz klipp und klar, keine Reifenbindung.
    Da kann sich die Versicherung auf den Kopf stellen, und wird nichts machen können solange die Bereifung StVZO konform ist.


    Der Motorradhersteller hat dazu im Übrigen gar nicht viel zu melden. Falls es eine Reifenbindung gibt, ist die in der Betriebserlaubnis festgelegt, und allein das zählt!
    Und falls du es immer noch nicht glauben kannst, kann ich der einen Auszug aus der Betriebserlaubnis zu kommen lassen.
    :wink:

    Tom
    ______________________________


    NTV 650 Revere 242.000 km :D
    XL 700 V Transalp 55.000 km :cool:

  • .... bin ich sehr skeptisch/pessimistisch. :(
    ... :(


    Das nach neuesten Studien Pessimisten länger leben als Optimisten, liegt es mir ferne dich noch mal durch Argumente vom Gegenteil zu überzeugen.


    Wenn du dich persönlich mit "freigegebenen" Reifen wohler fühlst, dann darfst du gerne deine Reifenauswahl entsprechend einschränken. Ist deine Entscheidung.
    Nur dein persönliches "Gefühl" solltest du in Foren auch als solches kennzeichnen, denn sachlich liegst du nun mal falsch. Aber auch davon will ich dich nicht überzeugen.
    Sonst wirst du am Ende zum Optimisten und machst mich verantwortlich für einen früheren Tod. und die Verantwortung bin ich nicht bereit zu übernehmen, daher bleibe lieber Pessimist.

  • Das nach neuesten Studien Pessimisten länger leben als Optimisten, liegt es mir ferne dich noch mal durch Argumente vom Gegenteil zu überzeugen.


    Wenn du dich persönlich mit "freigegebenen" Reifen wohler fühlst, dann darfst du gerne deine Reifenauswahl entsprechend einschränken. Ist deine Entscheidung.
    Nur dein persönliches "Gefühl" solltest du in Foren auch als solches kennzeichnen, denn sachlich liegst du nun mal falsch. Aber auch davon will ich dich nicht überzeugen.
    Sonst wirst du am Ende zum Optimisten und machst mich verantwortlich für einen früheren Tod. und die Verantwortung bin ich nicht bereit zu übernehmen, daher bleibe lieber Pessimist.


    :ablach:


    göttlich

    ...wenn ich nur nicht so zerstreut räwe....

  • Ich werfe dann mal noch diese Information in den Raum und bin gespannt was die allwissenden daran auszusetzen haben, die hier meiner Meinung nach klar verständlich steht, dass fehlende Reifenbindungen in den Papieren doch nicht dazu führen alle möglichen zwar den technischen Anforderungen entsprechenden aber nicht getesteten Reifen fahren zu dürfen, was ja in unserem Überrechtsstaat ja verwunderlich wäre, dass was erlaubt wäre wenn es nicht ausdrücklich verboten ist.


    http://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf



    und wieder eine Verwässerung des Sachverhaltes aber immerhin mit einer klaren Empfehlung


    http://www.ifz.de/tippsundtric…ifen-fabrikatsbindung.htm


    und dann hab ich noch das gefunden, wo klar steht wenn es keine Reifenbindung seitens Hersteller gibt und auch keine verbindliche Empfehlung seitens des Herstellers


    dann dürfen alle nach ECE geprüften Reifen der passenden Dimension gefahren werden


    http://www.adac.de/_mmm/pdf/Mo…Freigaben_683KB_29840.pdf

    2 Mal editiert, zuletzt von Mullibulli ()

  • Mopedreifen.de hat in diesem Fred zu dem Sachverhalt Stellung genommen: http://de.varadero.at/viewtopic.php?t=12098


    Kurzfassung für alle die es nicht lesen wollen: Die von Mopedreifen.de verwendete Aussage ist nicht richtig, sofern es sich um Fahrzeuge wie der RD13/15 handelt die keiner Reifenbindung unterliegen.


    Falsch ist in der Veröffentlichung von Mopedreifen.de der nachstehende Satz: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss laut Gesetzgeber dennoch mitgeführt werden. Selbst wenn in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung besteht.


    Aus der IFZ.de Veröffentlichung interessiert in Zusammenhang mit der Rd13/15 auch nur ein einziger Satz: Bei Fahrzeugen ohne eine Reifenfabrikatsbindung bestehen keine Einschränkungen.


    Beim ADAC steht, bezogen auf die RD13/15 auf der Seite 2 alles maßgebliche:


    Zitat:


    Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
    1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.



    Und auch die Meinung von Mullibulli will ich nicht ändern...... und sollte sonst noch jemand der Meinung sein, das er nur Reifen fahren dürfe für die eine Freigabe vorliegt, dann soll er damit glücklich werden.


    Allgemeine Zusammenfassung:


    Motorräder bei denen eine Reifenbindung besteht, dürfen ohne Einzelabnahme nur Reifen nutzen für die es eine Freigabe des Fahrzeug- oder Reifenherstellers gibt.


    Motorräder ohne Reifenbindung, können jeden Reifen montieren, der den technischen Vorgaben entspricht und eine Bauartgenehmigung nach ECE R 75 besitzt.

    4 Mal editiert, zuletzt von ManfredK ()

  • Schon haben wir "2 Köpfe - 3 Meinungen" und ein herrliches Kuddelmuddel und Tür und Tor offen für allerlei Interpretation und im Falle eines Falles gar nicht so lustige Halterhaftung bei der RD13.
    Genau so etwas hatte ich befürchtet. Aber man wird hier ja in so einem Fall dann öffentlich nur lächerlich gemacht.

  • Welche Interpretationsmöglichkeit gibt es denn noch.... ich kann ja verstehen dass du mir nicht vertraust... aber lies doch einfach mal die Infos vom IFZ und vom ADAC - beides doch wohl vertrauenswürdige Quellen.
    Gerne darfst du aber auch bei einem deiner nächsten TÜV/DEKRA usw. Besuche dort einen Sachverständigen fragen.
    Du darfst auch gerne deinen FHH fragen, der hat in seinem Info-System (MALIS) eine entsprechende Info von HONDA, die mir vorliegt, aber leider aus Gründen der Urheberrechts hier in diesem Forum nicht eingestellt werden darf..... aber eine PN an Oliver wird dir auch das bestätigen.
    Und zu guter Letzt darfst du gerne das KBA unter Angabe der FIN einer RD13/15 anschreiben und nachfragen ob für deine RD13/15 eine Reifenbindung vorliegt....


    Zur Halterhaftung im Sinne des VVG (Obliegenheitsverletzung) ist doch auch alles gesagt.....


    Und wenn dir das ganze dann immer noch zu unsicher ist, dann darfst du doch gerne Reifen benutzen, für die eine Freigabe vorliegt. Ist im Falle einer RD13/15 ja nicht verboten....

    2 Mal editiert, zuletzt von ManfredK ()

  • Ich kann die Aussage von Manfred nur in allen punkten bekräftigen.


    Mir liegt die EG-Typgenehmigung der RD13 vor, und darin ist keinerlei Hinweis auf irgend einen bestimmten Reifentyp enthalten.
    Wenn mir jemand die Schlüsselnummern oder die Genehmigungsnummer durchgibt, kann ich auch noch für die RD15 nachsehen.


    Und Aussage der Technischen Leitung einer Überwachungsorganisation:
    Wenn keine Reifenbindung vorliegt, brauchts auch keine Freigabe!

    Tom
    ______________________________


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  • ...da sag noch einer, in Ö wiehert der amtsschimmel!
    den gibt´s ja offensichtlich wo anders auch (zB. leberkäs, tortellini,...uvam. ;-)))))

    gruß aus wien
    roland
    - 2 zylinder sind besser als keiner -